Norm: UWG §2 Abs3 Z1 UWG §14 B1 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z1 A4 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z1 A4 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z1 A4 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z1 A4 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben über das Internet unter anderem Aloe-Vera-Produkte und Parfums. Die Beklagte vertreibt unter anderem einen „Herrenduft“ mit der Bezeichnung „Jungle Man“ (Eau de Parfum). Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung des Kennzeichens Für die P***** AG ***** sind unter anderem die internationalen Marken IR503771 (seit 10. Juni 1986) und IR582886 (seit 22. Juli 1991) geschützt. Der Schutzbereich bezieht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der am 4. 10. 2006 angemeldeten Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 599816-0001 bis 599816-0010, die ein Küchenmesser („Universalmesser") in zehn verschiedenen Ausführungsvarianten schützen. Unter anderem ist das Universalmesser in einer Ausführung mit zwei Schliffen an der Ober- und Unterseite (Abbildung 1 im Anhang) geschützt. Dieses Messer ist Teil eines aus insgesamt elf verschiedenen Messern bestehenden Sets, das die Klägerin unter der Bez... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine nach § 14 UWG klagebefugte Körperschaft. Die Erstbeklagte ist eine Bank mit Sitz in Wien, die Zweitbeklagte vertreibt als 100%ige Tochter der Erstbeklagten deren Produkte. Die Parteien streiten über die Werbung der Beklagten für Anlagen in Anteilsscheinen der „M***** E***** Limited" (in der Folge „ME*****" oder „Gesellschaft"). Dabei handelt es sich um eine 1997 nach dem Recht von Jersey gegründete Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand hauptsäc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke CTM 52803 „RED BULL". Sie vertreibt darunter ein als „Energy Drink" bezeichnetes, in Dosen abgefülltes Getränk. Die Beklagte bietet in ihrer Diskothek „Energy Drinks" und damit hergestellte Mixgetränke an. Bestellen Besucher das Getränk „Red Bull", so bekommen sie eine Originaldose der Klägerin. Bestellen sie hingegen das Mischgetränk „Red Bull/Wodka", so verwendet die Beklagte zu dessen Herstellung Containerware eines ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Pharmaunternehmen und vertreiben (ua) orale Kontrazeptiva („Pille"). Im Jahr 2006 bewarb die Beklagte in Fachzeitschriften ein bestimmtes Kontrazeptivum, das in Österreich am 12. April 2006 zugelassen worden war. Im Revisionsrekursverfahren strittig sind noch folgende Werbeaussagen, die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richteten und blickfangartig herausgestellt waren: Unbeschwerte Zyklen bzw keine Zwischenblutungen positiver Effekt auf Ha... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien betreiben Mobilfunknetze. Seit Sommer 2006 bot die Beklagte ein neues Tarifmodell an, wobei die Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen ursprünglich bis zum 31. August 2006 befristet war. Sie warb für dieses Angebot sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen. und stellte dabei Vergleiche mit einem Tarif der Klägerin an. Zum Zeitpunkt der Werbung war das Angebot noch für mehr als einen Monat verfügbar. Im Revisionsrekursverfahren strittig ist nur mehr der Ant... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z2 D4 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z2 D4 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb blutdrucksenkender Medikamente. Die Klägerin vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialität „Micardis" (Wirkstoff Telmisartan) sowie „Micardis Plus", das neben dem Wirkstoff Telmisartan auch den Wirkstoff Hydrochlorothiazid (HCTZ) enthält. Die Beklagte vertreibt unter anderem die Arzneimittelspezialität Diovan (Wirkstoff Valsartan), das ebenfalls unter anderem bei der Behandlung von Bluthochdruck angewendet wird, sowi... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von blutdrucksenkenden Medikamenten. Die Beklagte vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialitäten „Micardis", bestehend aus dem Wirkstoff Telmisartan, in den Dosierungen 20 mg, 40 mg und 80 mg, und „MicardisPlus", bestehend aus den Wirkstoffen Telmisartan und HCTZ, in den Dosierungen 40 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 40/12,5 mg") sowie 80 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 80/12,5 mg"). Di... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen geltend, dass Rechtsprechung zur Frage fehle, ob im Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes gesundheitsbezogene Werbebehauptungen - wie im Arzneimittelgesetz - auch dann als irreführend im Sinne des § 2 UWG anzusehen sind, wenn die behaupteten Wirkungen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind. Sie verweisen darauf, dass § 102 MPG, anders als § 6 AMG, den Tatbestand einer Irreführung durch die Behauptung... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien befassen sich mit dem Verlegen und dem Vertrieb juristischer Fachbücher. Sie sprechen daher ein Käuferpublikum an, das sich gerade wegen der Unzahl laufender neuer Veröffentlichungen sehr bewußt mit dem Angebot auf diesem Markt auseinandersetzt. Diesem Publikum ist bekannt, daß es mehrere Verlage gibt, die derartige Fachbücher anbieten. Die Klägerin verwendet bei der Gestaltung der Umschläge der von ihr herausgegebenen juristischen Fachbücher weita... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daraus, daß das Berufungsgericht seinen Ausspruch, daß die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei (§ 500 Abs 2 Z 3 ZPO), entgegen § 500 Abs 3 letzter Satz ZPO nicht konkret begründet hat, kann nicht abgeleitet werden, daß die Überprüfung des Berufungsurteils nicht mit Sicherheit vorgenommen werden könne (§ 477 Abs 1 Z 9 ZPO), weil das Urteil in der Sache selbst sehr wohl begründet wurde. Gegen... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 C5 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.20... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2 UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 C2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7 Abs3Verordnung (EG) Nr 207/2009 des Rates 32009R0207 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMVO) Art7 Abs2 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende A B AG befaßt sich (ua) mit der Abwicklung des nationalen und internationalen Fernschreibverkehrs. Die beklagte C D E Ltd. (F) bemüht sich seit dem Frühjahr 1984, in die Abwicklung des Telex-Verkehrs von Österreich nach übersee eingeschaltet zu werden. Sie hat deshalb an einen Großteil der österreichischen Fernschreibteilnehmer ein Fernschreiben gerichtet, welches (ua) nachstehende Werbebehauptungen enthält (Beilagen A, C): 'Mit Hilfe unseres Hauptbüros in... mehr lesen...
Die Streitteile stehen als Realitätenvermittler (Immobilienmakler gemäß § 259 ff. GewO 1973) im Wettbewerbsverhältnis. Die erstbeklagte Partei, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, ließ in der Tageszeitung "Kurier" am 29. Mai 1979 vier Inserate einschalten, in denen sie Wohnungen anbot und unter der Kurzbezeichnung "IMOFIN 93 47 19" als Inserentin auftrat. Die Streitteile stehen als Realitätenvermittler (Immobilienmakler gemäß Paragraph 259, ff. GewO 1973) im Wettbewerbsver... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §14 UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2MSchG 1970 §14 UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 C3aVerordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zu... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 C3a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2... mehr lesen...
Norm: MSchG §33a UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 C4a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9 UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 C4a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.20... mehr lesen...