Norm
UWG §2 Abs3 Z1 A4Rechtssatz
Für auf § 2 Abs 3 Z 1 UWG gestützte Unterlassungsansprüche ist ebenso wie für solche nach § 9 Abs 3 UWG Verkehrsgeltung der Ausstattung bzw des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Kennzeichens erforderlich.Für auf Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins, UWG gestützte Unterlassungsansprüche ist ebenso wie für solche nach Paragraph 9, Absatz 3, UWG Verkehrsgeltung der Ausstattung bzw des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Kennzeichens erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127266Im RIS seit
23.12.2011Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020