Norm: UWG §1 C12 UWG §1 C13 UWG §16 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*-GmbH, *, vertreten durch Dr. Bernd Roßkothen und Dr. Gerwin Brandauer, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei S* Handelsgesells... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei M***** GmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei VIP *****, vertreten durch Dr. Robert Mogy, Rechtsanwalt in Klagenfurt,... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein wurde 1993 rechtswirksam errichtet und besteht nach wie vor. Er trägt den Namen „Zukunft Österreich - Verein für langfristige politische Konzepte für eine gesicherte Zukunft Österreichs" und tritt auch unter der Kurzbezeichnung „Zukunft Österreich" auf. Die Beklagte ist eine im April 2005 gegründete politische Partei. Ihr Name lautet nach § 1 ihres Organisationsstatuts „Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)". Die Beklagte tritt sowohl unter der Bezeichn... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache befindet sich im vierten Rechtsgang; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf die Entscheidungen 4 Ob 34/01f = ÖBl 2001, 229 - Großkunden-Rückvergütung, 4 Ob 210/02i = ÖBl 2003, 188 (Barbist) - Großkunden-Rückvergütung II und 4 Ob 110/04m = ÖBl 2005, 26 (Barbist) - Großkunden-Rückvergütung III verwiesen. Die Rechtssache befindet sich im vierten Rechtsgang; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf die Ents... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1. O***** Produktionsgesellschaft m.b.H., 2. S***** Betriebsgesellschaft m.b.H., *****, beide vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wilts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 1. 1995 zog der Kläger einen Kinderbob aus Kunststoff, in dem sein eineinhalbjähriger Sohn saß, an einer Zugleine hinter sich nach. An dem Spaziergang nahm auch der Beklagte mit seiner Gattin teil. Als der Kläger stehenblieb, um seine Jacke zu öffnen, benützte der Beklagte diesen Moment, um (unbemerkt vom Kläger) das Kind aus dem Bob zu heben und sich selbst in den Bob zu setzen. Als der Kläger versuchte, den Bob weiterzuziehen, bemerkte er Widersta... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf5ARB 2009 Art 7.1.6UWG allg UWG §16 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem festgestellten Sachverhalt sind für die beträchtlichen Umsatzrückgänge des Klägers beim Vertrieb von Astdübeln ab 1993 mehrere Faktoren ursächlich, darunter auch der Umstand, daß die Zweitbeklagte ab dem zweiten Halbjahr 1992 unter Zuhilfenahme einer durch Verstoß gegen § 11 UWG nachgebauten Produktionsanlage ebenfalls Astdübel erzeugt und mit ihren Produkten Kunden des Klägers zu niedrigeren Preisen als d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1297 ABGB §1324 UWG §2 Abs1 A4 UWG §16 ABGB § 1297 heute ABGB § 1297 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1324 heute ABGB § 1324 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.November 1994, 9 Cg 282/94v-4, verbot das Erstgericht der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Parfumeriewaren, insbesondere bei den Produkten Lait Hydratant Parfume von Clarins und After Shave Lotion von Givenchy, a) auf nicht existierende Preisempfehlungen zu verweisen, b) Preise mit den Worten "Gesehen um" oder ähnlichen Worten, ohne diese genau zu konkretisieren, zu vergleichen. Das Rekursgericht bestätigte die einstweilige ... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 ABGB §1175 UWG §16 ABGB § 43 heute ABGB § 43 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gründete 1982 die Musikgruppe "Moosalm Trio". Etwa 1984 schloß sich der Viertbeklagte dieser Musikgruppe an; die Erst- und der Zweitbeklagte kamen 1989 hinzu. Von diesem Zeitpunkt an nannte sich die Gruppe "Moosalmtrio mit Ingrid". Die Bezeichnung "Moosalm Trio" stammt vom Kläger. Die Moosalm ist eine Alm bei Trofaiach in der Obersteiermark. Die Musikgruppe "Moosalmtrio mit Ingrid" trat in Österreich und im Ausland bei verschiedenen Veranstalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin übt in L***** das Druckerei- und Verlagsgewerbe aus. Sie befaßt sich schon seit Jahrzehnten mit der Anfertigung von Drucksorten für Schulen im Bundesland Oberösterreich. Seit den 50er-Jahren stand sie deshalb mit dem im Schuldienst tätigen Prof.St***** in Verbindung, mit dem sie den notwendigen Inhalt und die graphische Gestaltung ihrer Schuldrucksorten abklärte. Diese Zusammenarbeit intensivierte sich, nachdem Prof.St***** zum Bezirksschulins... mehr lesen...
Norm: ABGB §19 ABGB §1293 ABGB §1304 A1 UWG §2 B UWG §16 UWG §25 ABGB § 19 heute ABGB § 19 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1293 heute ABGB § 1293 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verfügt als größtes steirisches Werbeunternehmen über umfangreiche Berechtigungen, insbesondere auch über die Gewerbeberechtigung des gebundenen Gewerbes eines Werbeberaters. Der gleichfalls ein Werbeunternehmen betreibende Beklagte besitzt die Gewerbeberechtigungen eines Werbegraphikers und eines Werbungsvertreters. Er ist ua als Generalrepräsentant der W***** GmbH beschäftigt. In dem mit dieser Gesellschaft am 30.3.1989 abgeschlossenen Werkv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift "Music Man". Im Februarheft 1987 dieser Zeitschrift erschien auf den Seiten 20 bis 23 eine von der Journalistin Ingrid N*** verfaßte Fotoreportage mit dem Titel "Angst im Nacken" und dem Untertitel "Die Aids-Generation". Die Doppelseite 20/21 (Format 42 x 29,5 cm) zeigt ein ihre gesamte Höhe und den Großteil ihrer Breite ausfüllendes Farbfoto, das zum Teil von Titel, Untertitel, einer Zeile m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; die Marken sind unter anderem für Rohtabake und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** T*** AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigaretten der Marke "... mehr lesen...
Norm: dUWG §16
Rechtssatz:
Die von den Parteien vertriebenen Waren oder Leistungen dürfen nicht so weit voneinander entfernt sein, daß die Gefahr von Verwechslungen nicht mehr besteht. Es genügt eine gewisse Warennähe und Branchennähe. Verwechslungsgefahr besteht nicht, wenn nicht zu befürchten ist, daß auf Grund der Ähnlichkeit der Bezeichnungen von einem nicht unerheblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise auf die Herkunft der W... mehr lesen...
Norm: BGB §12dUWG §16
Rechtssatz:
Als Name ist die Firma nach § 12 BGB namensrechtlich und nach § 16 Abs 1 dUWG wettbewerbsrechtlich geschützt. Bei einer Firmenverletzung treffen daher § 16 Abs 1 dUWG und § 12 BGB zusammen, die umfassenden namensrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutz gewähren. Sachers Kaffee. Als Name ist die Firma nach Paragraph 12, BGB namensrechtlich und nach Paragraph 16, Absatz eins, dUWG wettbewerbsrecht... mehr lesen...
Norm: dUWG §16
Rechtssatz:
§ 16 dUWG ist auf Ausländer (von der BRD her gesehen!) nur anwendbar, wenn sie Verbandsangehörige der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) sind, schutzbegründende Staatsverträge oder die Voraussetzung des § 28 dUWG (Gegenseitigkeit) vorliegen. Sachers Kaffee. Paragraph 16, dUWG ist auf Ausländer (von der BRD her gesehen!) nur anwendbar, wenn sie Verbandsangehörige der Par... mehr lesen...
Norm: dUWG §16
Rechtssatz:
Zwischen dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen, ihrer Verkehrsgeltung und dem Grad der Branchenverschiedenheit besteht eine Wechselwirkung. Weichen die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander ab, so kann die Verwechslungsgefahr auch bei Waren zu bejahen sein, die sich wirtschaftlich entfernter stehen. Umgekehrt kann die Verwechslungsgefahr auch vorliegen, wenn zwar die Bezeichnungen stärker voneinande... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt unter der Firma "Hotel S***, Eduard S***" das Hotel S*** in Wien in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie ist - wie außer Streit gestellt wurde - Inhaberin der österreichischen Marke Nr. 3.077 "Hotel S*** Wien" mit Priorität vom 24.10.1939 für Torten, Kuchen, Biskuits, feine Backwaren, Konditoreiwaren "und Führung von gastgewerblichen Betrieben" (Dienstleistungsmarke vor MSchG Nov. 1969?), sowie mehrerer internationaler Marken ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Unterlassung des Vertriebes von Schaumzuckerwaren in der - näher beschriebenen - charakteristischen Form der "Schwedenbombe" in Österreich. Sie erwirkte zur Sicherung des erhobenen Unterlassungsanspruches das begehrte Verbot durch eine einstweilige Verfügung, die dem Beklagtenvertreter am 11. März 1974 zugestellt wurde. In der Hauptsache gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht abwies. Die Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §1035 ff ABGB §1041 B5 UWG §1 A UWG §9 F1 UWG §16 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 1035 heute ABGB § 1035 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B5 UWG §9 E UWG §9 F1 UWG §9 F3 UWG §16 ABGB § 1041 heute ABGB § 1041 gültig ab 01.01.1812 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §160 Abs3UrhG §86UrhG §87 UWG §16 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: PatG und UrhG regeln für d... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ... mehr lesen...
Norm: EO §391 IVA UWG §16 EO § 391 heute EO § 391 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 391 gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 391 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3f UWG §16 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...