RS OGH 1986/1/14 4Ob408/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1986
beobachten
merken

Norm

BGB §12
dUWG §16

Rechtssatz

Als Name ist die Firma nach § 12 BGB namensrechtlich und nach § 16 Abs 1 dUWG wettbewerbsrechtlich geschützt. Bei einer Firmenverletzung treffen daher § 16 Abs 1 dUWG und § 12 BGB zusammen, die umfassenden namensrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutz gewähren. Sachers Kaffee.Als Name ist die Firma nach Paragraph 12, BGB namensrechtlich und nach Paragraph 16, Absatz eins, dUWG wettbewerbsrechtlich geschützt. Bei einer Firmenverletzung treffen daher Paragraph 16, Absatz eins, dUWG und Paragraph 12, BGB zusammen, die umfassenden namensrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutz gewähren. Sachers Kaffee.

Entscheidungstexte

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053842

Dokumentnummer

JJR_19860114_OGH0002_0040OB00408_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten