Norm: EO §394 UWG §16 ZPO §226 II B7 ZPO §273 ZPO §502 HIII2 EO § 394 heute EO § 394 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 394 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3... mehr lesen...
Norm: UWG §16 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Berechnung des durch einen Verstoß gegen die §§ 2 und 9 UWG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hat festgestellt: Die Stickmuster des Beklagten Nr. 15.120 und Nr. 15.160 weisen mit den Stickmustern des Klägers Nr. 606 und Nr. 609 auffallende Ähnlichkeit auf. Die Muster des Klägers stammen vom August 1955, die Muster des Beklagten wurden 1957 herausgebracht. Der Beklagte hat die Muster des Klägers fast naturgetreu nachgeahmt und diese Nachahmung durch Verkauf von mit diesen Mustern bestickten Waren geschäftlich ausgewertet. Eine solche Nac... mehr lesen...
Die beklagte Partei hat einen Prospekt in den Verkehr gebracht, mit dem sie Erzeugnisse der deutschen Firma V., nämlich lötlose Rohrverschraubungen mit Schneidring, anbietet. Die erste Seite des Prospektes enthält die Firmenbezeichnung V.-H. und die allgemeine Bezeichnung der Erzeugnisse, die zweite Seite allgemeine Hinweise und die folgenden weiteren fünf Seiten technische Angaben und Preise der einzelnen Erzeugnisse (wie: gerade Einschraubverschraubungen, gerade Verschraubungen, ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: Auch leichte Fahrlässigkeit begründet einen Schadenersatzansp... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IDd UWG §16 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Kein Anspruch auf Rechnungslegung oder Aus... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt, daß die beklagte Partei im geschäftlichen Verkehr die Verwendung des Wortes "Elektra", das für die klagende Partei Verkehrsgeltung habe, unterlasse. Gleichzeitig verlangt sie, daß die beklagte Partei über ihre unter Verwendung des Wortes "Elektra" als Firmenschlagwort und Firmenbestandteil getätigten Umsätze ab 2. Jänner 1955 der klagenden Partei Rechnung lege. Das Erstgericht erkannte gemäß dem Klagebegehren. Es stellte im wesentlichen fest, daß der ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 ZPO §273 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022 ZPO § 273 heute ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Aus der Tatsache, daß der Beklagte irreführende Anzeigen in ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Einem Mitbewerber, der seine Klageberechtigung lediglich au... mehr lesen...