Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** Vertriebsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Kurt L.Breit, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei V*****, vertreten durch Dr.Mag.Harald Jelinek, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin, die Drittbeklagte - ihre persönlich haftende Gesellschafterin ist die Viertbeklagte - Verlegerin der "N***** Zeitung" mit der Regionalausgabe "S*****". Der "S*****" vom 11.6.1989 war ein farbiger Prospekt mit der Abbildung einer Sonnenbrille und dem Text "LASSEN SIE SICH NICHT BLENDEN! 420.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die erstbeklagte KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte GmbH ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". In der "N*****-Zeitung" vom 5.6.1989 wurde auf Seite 17 unter der Überschrift "Ein HUNDERTWASSER für jeden Leser der K***** angekündigt, daß dieser Zeitung am nächsten Tag Auto-Aufkleber des "Meisters Friedensreich" als "Geschenk für alle, die keine ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte - deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist - veröffentlichte in der Ausgabe der N***** Zeitung vom 27. April 1990 auf Seite 12 unter der Überschrift "In den Wind gereimt" folgendes Gedicht: "Die 'Volksstimme', sie hat gelogen seit je, daß sich die Balken bogen. Darum genoß die Kummerlzeitung auch nie besondere Verbreitung. Nun nennt sie sich - ein neuer Schmäh - nicht ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellt (ua) Zentralschließanlagen in patentierter Schlüssel- und Schloßkombination - das ist die Verbindung mehrerer Schloßzylinder mit technisch besonders gefertigten Schlüsseln - derart her, daß der einzelne Wohnungsschlüsselinhaber mit demselben Schlüssel sowohl die eigene Wohnungstür als auch gewisse zentral und allgemein zugängliche Türen, wie Hauseingangs-, Kellertüren usw, sperren kann; der jeweilige Schlüssel sperrt hingegen nicht die Türen anderer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "W*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der - sechsmal jährlich erscheinenden und zum Einzelpreis von 50 S erhältlichen - periodischen Druckschrift "D*****". Einem Teil der Auflage dieser Zeitschrift ist ein "D*****-Spezial" als "Informationsmagazin für den Fachhandel" eingebunden. In der Ausgabe Nr 2/1990 der Zeitschrift "D*****" umfaßte das ab Seite 162 eingebundene "D*****-Spezial" 18 Seiten. Das "D... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten nach §§ 1 und 7 UWG begehrt die Klägerin letztlich (ON 27 S 360 und ON 38 S 403 f), Gestützt auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten nach Paragraphen eins und 7 UWG begehrt die Klägerin letztlich (ON 27 S 360 und ON 38 S 403 f), 1. die Erstbeklagte, den Zweitbeklagten und die Viertbeklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Lederbekleidungswaren a) das Verleiten von ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung", die Zweitbeklagte ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Ulrike T***** ist Inhaberin des Fotografenmeisterbetriebes "Fotohaus T*****" ***** und selbst seit längerer Zeit als Fotografin tätig. Sie ist Mitglied des klagenden, als Verein organisierten Rechtsschutzverbandes und hat diesem mit Erklärung vom 2.3.1990 gemäß § 74 Abs 2 UrhG alle ihr zustehenden Schutzrechte des Lichtbildherstellers zur treuhändi... mehr lesen...
Norm: AktG §15 Abs1 GmbHG §115 UWG §14 C UWG §18 AktG § 15 heute AktG § 15 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 15 gültig von 01.01.1966 bis 31.07.2009 GmbHG § 115 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschriften "R*****" und "B*****". Die zweitbeklagte GmbH & Co KG, deren Komplementärin die drittbeklagte GmbH ist - der Viert- und der Fünftbeklagte sind deren Geschäftsführer -, besorgt den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften aus den Verlagen der "W*****-Gruppe" sowie mehrerer anderer, zum Teil bedeutender V... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG §24 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.201... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Florian H*****, vertreten durch Dr. Eva Maria Leeb-Bernhard, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Prof. Hans H*****, vertreten durch Dr. Hannes Pflaum, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie sind Mitglieder des Fachgruppenausschusses der Zahnärzte innerhalb der Vorarlberger Ärztekammer. Der Erstkläger ist Obmann dieses Ausschusses; der Zweitkläger ist Stellvertreter des Erstklägers. Mit Beschluß vom 23. 11. 1988 legitimierte die Vorarlberger Ärztekammer den Erstkläger als ihren offiziellen Vertreter für die Gespräche mit der beklagten Gebietskrankenkasse über bestimmte Inhalte des Abrechnu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt ua - vorwiegend zum Einbau in Altbauten bestimmte - Sicherheitstüren. Die Beklagte hatte von März 1987 bis April 1990 Sicherheitstüren der Klägerin vertrieben und dabei einen Prospekt (Beilage 2) verwendet, auf dessen Titelseite eine von der Klägerin stammende Sicherheitstür unter Hervorhebung ihrer einzelnen Sicherheitsmerkmale abgebildet war. Oberhalb davon standen die Worte "Raschl Sicherheitstüren lassen Einbrechern und Dieben k... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Zahntechnikermeister. Er hat Unterschriftenlisten des "I*** DER Ö*** Z***" in der linken oberen Ecke mit seiner Geschäftsstampiglie "D*** T***/gerichtl.beeid.Sachverständiger/H*** 71/9500 V*** CH, Tel. 27 7 49" versehen und in größerem Umfang verbreitet. Derartige Unterschriftenlisten kursierten in Gasthäusern. Eine von ihnen wurde anläßlich einer Informationsveranstaltung der Freiheitlichen Partei Österreichs herumgereicht; sie wurde auch von der zw... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren, die Beklagte (nunmehr auch Rechtsnachfolgerin der früheren Erstbeklagten) zur Unterlassung des Anbietens, Ankündigens und Gewährens (näher umschriebener) unentgeltlicher Zugaben zu verpflichten ab, weil das Rechtschutzbedürfnis weggefallen sei. Die B*** Z***-, V***- UND V*** mbH haben gegen die Beklagte einen inhaltsgleichen Exekutionstitel erwirkt. Mit dieser Gesellschaft stehe aber die Klägerin in einer solchen tatsächli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat mit Vertrag vom 11.7.1961 von Dr. Paul E*** ein Seegrundstück gepachtet und darauf auf eigene Kosten die Seebadeund Strandanlage Illmitz errichtet. Sie unterhält dort einen öffentlichen Badebetrieb, zu welchem grundsätzlich jedermann Zutritt hat. Die Beklagte verpachtet innerhalb der Anlage eine Teilfläche des Grundstücks an Interessenten zum Betrieb einer Surfschule und Surfbrettvermietung. Im Jahr 1988 war die Klägerin Pächterin der Surfs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Theater an der Wien sollte während der Aufführungen des Musicals "Das Phantom der Oper" jeweils ein über dem Zuschauerraum hängender Luster bis knapp über die Köpfe des Publikums abstürzen und dann - über den Orchestergraben - zur Bühne hin abgelenkt werden. Zunächst war der Beklagte beauftragt, die im Theater an der Wien bestehende Anlage für einen "Lustersturz" zu überprüfen und geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen; es war nämlich zu Fehlfunktion... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorauzssetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die Vorauzssetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach Paragraphen 78, 402, Absatz 2, EO, Paragraph... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach Paragraphen 78, 402, Absatz 2, EO, Paragraph 528, Absatz eins, ZPO liegen e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat vor etlichen Jahren einen fünffarbigen Stadtplan von Innsbruck gezeichnet, in welchem die wichtigsten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt besonders hervorgehoben und namentlich bezeichnet sind. Der Fremdenverkehrsverband Innsbruck-Igls und Umgebung gab diesen Stadtplan mit einer kurzen Erläuterung zu den einzelnen Sehenswürdigkeiten heraus; in der rechten unteren Ecke des - rechteckigen - Stadtplans befindet sich die Signierung "S***". Der Beklagte ist Inh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlegte im grenznahen Freilassing, Bundesrepublik Deutschland, die Werbezeitschrift "Der Einkaufsberater". In der auch im Raum Salzburg verteilten Ausgabe XII/1984 warben Inserenten in DM-Preisen. Der österreichische W***-S*** ZUR F*** L*** W*** IM IN- UND A*** (im folgenden: W***-Schutzverband) forderte die Inserenten in seinem anwaltlichen Abmahnschreiben vom 17.Dezember 1984 zur außergerichtlichen Erledigung durch a) Erklärung der Unterlassung... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1 UWG §14 B2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Z8 UWG §14 C MedienG § 1 heute MedienG § 1 gültig ab 01.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2009 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Herausgeber der wöchentlich erscheinenden Zeitung "Das Kleine Blatt". Eigentümerin und Verlegerin dieser Zeitschrift ist die "Das Kleine Blatt Vorarlberger Zeitungsverlags-Gesellschaft mbH & Co KG", deren Einzelprokurist der Kläger ist. Die einzige Komplementärin dieser KG ist die "Das Kleine Blatt Vorarlberg Zeitungsverlags-Gesellschaft mbH", zu deren Unternehmengegenstand (ua) die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft gehört; allein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach Paragraph 528, Absatz eins, ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindend... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der den Freitagausgaben des "Kuriers" und der "Neuen Kronenzeitung" als Beilage angeschlossenen Programmzeitschrift "Fernseh- und Radiowoche". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "Die ganze Woche", welcher (ua) jeweils die Fernseh- und Radio-Programmzeitschrift "Dabei" beiliegt. Der "Ganzen Woche" vom 8.2.1990, Nr 6/1990, war ein Bücherprospekt beigelegt, dessen e... mehr lesen...