RS OGH 1991/1/29 4Ob176/90

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Norm

UWG §14 A2
UWG §24

Rechtssatz

Wird die Wiederholungsgefahr durch das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt, dann ist ihr Wegfall auch im Provisorialverfahren zu berücksichtigen; daß die Beklagten mit ihren Vergleichsangeboten (nur) dem im Hauptverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch Rechnung getragen haben, macht dieses Angebot nicht unzureichend.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 176/90
    Entscheidungstext OGH 29.01.1991 4 Ob 176/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0079984

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_0040OB00176_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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