Norm: ZustG §17 ZustG §18 ZPO §205 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ZustG § 18 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Mahnklage begehrt die Klägerin vom Beklagten, dessen Anschrift sie mit 5041 Elsbethen, Austraße 49, angab, die Bezahlung von S 9.525,80 samt Anhang als zuviel bezahlte Provision. Das Erstgericht erließ den Zahlungsbefehl antragsgemäß, wobei auf dem die Zustellung an den Beklagten betreffenden Rückschein (RSa) die oben angeführte Adresse geschrieben wurde. Die Zustellung erfolgte jedoch an der Anschrift 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 41, wobei der Be... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Vater Alfred S***** zur Bezahlung von Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Höhe von S 4.750,-- verpflichtet wurde, wurde dem Vater Alfred S***** laut Rückschein an der Abgabestelle 4020 L*****, W***** 21, am 13.3.1997 (Beginn der Abholfrist) durch Hinterlegung beim Postamt 4020 L***** zugestellt. Das Rekursgericht wies den am 28.3.1997 zur Post gegebenen Rekurs, in dem ohne weiteres Vorbringen eine Beschlußz... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 ZustG §17 ZustG §21 Abs2 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
In der von der Revisionswerberin zitierten Entscheidung SZ 65/127 wurde ausgesprochen, daß an der in SZ 60/132 vertretenen Auffassung, daß die Hinterlegung auch bei Ortsabwesenheit des Empfängers bloß beim zweiten Zustellversuch unwirksam sei, ohne daß es auf die
Gründe: dieser Abwesenheit ankäme, nicht aufrechterhalten werden könne. Hieraus ergibt sich, daß für die Frage der Wirksamkeit der Hinterlegung die
Gründe: f... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Eine Ersatzzustellung durch Hinterlegung ist auch dan... mehr lesen...
Norm: ZustG §4 ZustG §16 ZustG §17 ZustG § 4 heute ZustG § 4 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 4 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 4 gültig von 01.03.1983... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Die Bezeichnung der klagenden Partei ist von Amts wegen zu berichtigen, weil der Magistrat bloß Organ des Rechtsträgers und Vermieters Landeshauptstadt Klagenfurt ist. Ad römisch eins.): Die Bezeichnung der klagenden Partei ist von Amts wegen zu berichtigen, weil der Magistrat bloß Organ des Rechtsträgers und Vermieters Landeshauptstadt Klagenfurt ist. Ad II.): Mit gerichtlicher Aufkündigung vom 22.März 1994 kündigte die klagende Vermieterin d... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 ZustG §20 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ZustG § 20 heute ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsrekursverfahren, welches das Rekursgericht zutreffenderweise (§ 47 Abs 1 iVm § 46 Abs 1 ASGG) für zulässig erklärt hat, lediglich, ob der beklagten Partei der Zahlungsbefehl rechtswirksam durch Hinterlegung zugestellt wurde, obschon das Zustellorgan wegen unberechtigter Verweigerung der Annahme des Zahlungsbefehls durch den Geschäftsführer der beklagten Partei (vgl Fasching, LB2 Rz 540; 806... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht (in Punkt I) den Rekurs des Verpflichteten als verspätet zurück, weil der angefochtene Beschluß des Erstgerichtes dem Vertreter des Verpflichteten am 7.11.1994 zugestellt, der dagegen erhobene Rekurs jedoch erst am 24.11.1994, somit nach Ablauf der 14-tägigen Rekursfrist (§ 78 EO, § 521 ZPO) dem Erstgericht überreicht worden sei. Das Rekursgericht sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,... mehr lesen...
Norm: ZPO §292 Abs1 ZPO §292 Abs2EuZVO Art14 ZustG §17 ZPO § 292 heute ZPO § 292 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2005 ZPO § 292 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2006 ZPO § 292 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17.Juli 1992 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden aufgrund der vollstreckbaren Aufkündigung des Erstgerichtes vom 26.2.1992, GZ 41 C 123/92d-1, wider den Verpflichteten die zwangsweise Räumung eines Geschäftslokals im Haus W*****., P*****gasse 1. Der Verpflichtete erhob gegen die genannte Entscheidung Rekurs, in welchem er lediglich vorbrachte, die Aufkündigung des zu räumenden Geschäftslokals sei ihm nicht wirksam zugestellt worden, da er... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Nicht beigepflichtet werden kann der Rechtsansicht, da... mehr lesen...
Begründung: Nach dem vom Erstgericht als bescheinigt angenommenen Sachverhalt wurde dem Gekündigten die Aufkündigung vom 8.3.1991 nach einem ersten erfolglosen Zustellversuch am 14.3.1991, bei dem im Postbrieffach des Gekündigten die Aufforderung hinterlassen wurde, am 15.3.1991 anwesend zu sein, nach neuerlichem Nichtantreffen des Gekündigten und unter Hinterlassung einer Hinterlegungsanzeige wiederum im Postbrieffach des Gekündigten noch am gleichen Tag durch Hinterlegung beim Z... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater zu leistenden Unterhalt ab 1.4.1991 auf monatlich S 2.500. Dieser Beschluß wurde dem Vater an der Abgabestelle Ansfelden, Neubaustraße 10, durch Hinterlegung am 8.7.1991 zugestellt. Das Rekursgericht wies den vom Vater am 8.8.1991 erhobenen Rekurs als verspätet zurück. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht wies den vom Vater am 8.8.1991 erhobenen Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der außer der Ehe geborenen Minderjährigen, deren Obsorge der Mutter zukommt, war zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.000 verpflichtet. Mit Schriftsatz vom 21. März 1990 beantragte das Kind, vertreten durch den Magistrat, Amt für Jugend und Familie, mit dem Vorbringen, die Bedürfnisse des Kindes seien gestiegen, der Vater erziele als selbständiger Architekt ein monatliches Nettoeinkommen von rund S 40.000, den monatlichen Unterhaltsbeit... mehr lesen...
Begründung: Ingrid R*****, geschiedene K*****, brachte am 5.4.1977 - außerhalb der Ehe und noch unter ihrem Mädchennamen A***** - die mj.Katrin Christine A*****, nunmehr durch Namensgebung K***** (ON 2), zur Welt. Die Mutter bezeichnete fälschlich Hubert K***** als Vater. Dieser anerkannte am 10.5.1977 vor der Bezirkshauptmannschaft J***** die Vaterschaft zum Kind, obwohl er wußte, daß er nicht der Vater sein konnte. Hubert K***** verpflichtete sie sich zunächst mit den vor der Be... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Bei der eigenhändigen Zustellung ist eine Hinterlegung... mehr lesen...
Begründung: Die Klage auf Zahlung von 130.000 S samt Anhang und der Auftrag, die Klage binnen 3 Wochen zu beantworten, wurden dem Beklagten laut Rückschein am 21.11.1989 durch Hinterlegung beim Zustellpostamt zugestellt, nachdem beim ersten Zustellversuch am 20.11.1989 die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches und beim zweiten Zustellversuch am 21.11.1989 die Verständigung über die Hinterlegung in den Briefkasten eingelegt worden waren. Am 14.12.1989 gab der Beklagte die Kl... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Hinterlegung ist nicht der subj... mehr lesen...
Norm: StPO §33 Abs2 Bc StPO §80 StPO §292 ZustG §17 StPO § 33 heute StPO § 33 gültig ab 01.08.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2024 StPO § 33 gültig von 01.01.2011 bis 31.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 StPO § 33 gü... mehr lesen...
Gründe: Die Strafverfügung des Strafbezirksgerichts Wien gegen Wolfgang F*** vom 19. Juli 1984, GZ. 2 U 1048/84-3, wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. wurde nach zwei vergeblichen Zustellversuchen (7. und 8. August 1984) beim Postamt hinterlegt. Das Gerichtsstück wurde nicht behoben. Die Generalprokuratur geht in ihrer gemäß § 33 Abs. 2 StPO. erhobenen Beschwerde davon aus, daß auf Grund von erst im Jahr 1987 im Auftrag des Oberlandesgerichts Wien angestel... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 ZustG §21 Abs2 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ZustG § 21 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der gegen den Erstbeklagten erlassene Zahlungsbefehl wurde nach einem ersten Zustellversuch am 19. Dezember 1986 und einem zweiten Zustellversuch am 22. Dezember 1986 beim zuständigen Postamt hinterlegt. Die Abholfrist begann am 22. Dezember 1986, Am 8. Jänner 1987 erhob der Erstbeklagte Einspruch. Das Erstgericht wies diesen Einspruch als verspätet zurück. Das Gericht zweiter Instanz hob diesen Beschluß ersatzlos auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verf... mehr lesen...
Begründung: Das klagsstattgebende Versäumungsurteil wurde der Beklagten unter der Anschrift "NIKO'S TAVERNE, Puchstraße 4, 8020 Graz" durch postamtliche Hinterlegung am 20. Juni 1985 zugestellt. Die Sendung wurde nicht behoben und langte am 10. Juli 1985 wieder beim Erstgericht ein. Am 17. Dezember 1985 langte eine am 16. Dezember 1985 zur Post gegebene Berufung der Beklagten gegen dieses Versäumungsurteil beim Erstgericht ein, mit der im wesentlichen geltend gemacht wurde, daß ... mehr lesen...
Der Beklagte wurde mit Versäumungsurteil vom 19. 3. 1984 zur Zahlung von 200 000 S sA an die klagende Partei schuldig erkannt, weil er die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig überreichte. Das Versäumungsurteil wurde am 26. 3. 1984 der Ehegattin des Beklagten als Ersatzempfängerin zugestellt, weil der Beklagte nicht zu Hause war. Erst am nächsten Morgen übergab jene dem Beklagten die Sendung. Der vom Beklagten gegen das Versäumungsurteil gemäß §§ 397 a, 398 Abs. 1 ZPO am 10. 4. 1984... mehr lesen...
Norm: ZPO §104 ZustG §17 ZPO § 104 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03... mehr lesen...
Norm: ZPO §87 ZPO §110 ZustG §17 ZPO § 87 heute ZPO § 87 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 87 gültig von 01.03.1983 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ZPO § 110 gülti... mehr lesen...
Norm: ZPO §106 Abs2 ZustG §17 ZPO § 106 heute ZPO § 106 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 106 gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ZPO § 106 gültig von 01.01.2005 bis ... mehr lesen...