RS OGH 1987/7/1 3Ob515/87, 1Ob615/92, 9Ob346/97s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1987
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Norm

ZustG §17
ZustG §21 Abs2

Rechtssatz

Auch bei einer Ortsabwesenheit des Empfängers bloß beim zweiten Zustellversuch ist eine Hinterlegung unzulässig und unwirksam, ohne daß es auf die Gründe dieser Ortsabwesenheit ankäme.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083946

Dokumentnummer

JJR_19870701_OGH0002_0030OB00515_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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