RS OGH 1989/1/11 9ObA13/89, 14Os125/15m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.1989
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Norm

ZustG §17

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit der Hinterlegung ist nicht der subjektive Eindruck des Zustellers entscheidend; es ist vielmehr darauf abzustellen, ob sich der Empfänger tatsächlich regelmäßig an der Abgabestelle aufhält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083950

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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