Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 18.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.1. Mit Schreiben vom 18.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 15.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 09.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 24.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 06.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 23.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 01.02.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 27.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 20.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 02.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzuwenden sind. Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Am 18.04.2016 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.12.2015 entschied der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (im Folgenden: belangte Behörde) über den Antrag der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) gemäß § 49 Abs. 2 EisbG auf Festlegung der Art der Sicherung bestimmter Eisenbahnkreuzungen auf der Strecke XXXX, dass diese durch Lichtzeichenanlage mit Schranken (Eisenbahnkreuzung in km 101,529 und in km ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit Strafbeschluss vom 06.08.2018, Zahl: 22 E 472/18w-28 (im Folgenden: ON 28), verhängte das Bezirksgericht XXXX im Rahmen einer gegen die nunmehr beschwerdeführenden Parteien geführten Unterlassungsexekution über beide eine Geldstrafe (Beugestrafe) in der Höhe von jeweils EUR 20.000,00, zumal die betreibende Partei des Exekutionsverfahrens wegen Zuwiderhandelns der beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Landwirt (im Folgenden: BF), trat am 13.12.2017 in einem Beschwerdeverfahren vor dem BVwG in WIEN (zu Zl. W102 2016679-1) als bevollmächtigter Vertreter seiner Tochter, die als beschwerdeführende Partei geladen aber verhindert war, auf. 2. Für seine Teilnahme machte der BF mit Schreiben vom 14.12.2017 Reise- und Aufenthaltskosten nicht nur für sich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 25.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt wer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 09.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 28.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des beim Vorstand der Österreichischen Postbus AG eingerichteten Personalamtes vom 29.09.2016, Zl. PA-133/16-A01, wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 25.03.2016 betreffend die Gewährung von Schulungsmaßnahmen gemäß § 8 AVG i.V.m. § 3 Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG) als unzulässig zurückgewiesen. 1. Mit Bescheid des beim Vorstand der Österreichischen Postbu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 13.12.2018 Norm: AVG §8 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §39 BWG §98 Abs5 BWG §99b FMABG §2 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §31 Abs1 VStG 1950 §32 Abs2 VStG 1950 §45 Abs1 Z3 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §24 Abs1 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §31 Abs1 VwGVG §52 Abs8 WAG 2007 §17 Abs3 WAG 2007 §95 Abs2 Z2 WAG 2007 §96 Abs2 ZustG §8 Abs1 AVG § 8 heu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte beim Personalamt der Post AG am 01.01.2013, die bekämpfte Dienstanweisung dahingehend abzuändern, dass die Ruhepausen zur bezahlten Dienstzeit zählen und innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren wären und eine Bescheidausfertigung. Unter einem zeigte der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit der sogenannten Dienstanweisung auf. Mit Schreiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der öffentlich-rechtlich Bedienstete XXXX ist der Antragstellerin zur Dienstleistung zugewiesen und beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. 1. Der öffentlich-rechtlich Bedienstete römisch 40 ist der Antragstellerin zur Dienstleistung zugewiesen und beantragte am 08... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105465-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 07.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105465-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 07.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105466-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 05.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105466-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 05.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 04.08.2016, GZ. 0060-105470-2016, hat Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 28.1.2013, präzisiert am 30.8.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 04.08.2016, GZ. 0060-105470-2016, hat Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 28.1.2013, präzisiert am 30.8.2013 wie folgt entschieden: "I. Es... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105464-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 22.01.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105464-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 22.01.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 ua. die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen sei. Der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 ua. die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass ihm die halbstündige Pause ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In einem Unterhaltsexekutionsverfahren zur Zl. 3 E 1063/17h vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde am 30.11.2017 eine Forderungsexekution wegen Unterhaltsrückständen beantragt. Die Unterhaltsrückstände betreffen den Zeitraum 01.05.2017 bis 30.11.2017. Die betreibenden Parteien sind die minderjährigen Kinder der verpflichteten Partei und machten eine Gebührenbefreiung gemäß TP 4 GGG, Anm. 8, geltend. Über das Vermögen der verpflichteten Pa... mehr lesen...