Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §68 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0080 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0031 B 11. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Sind der mündlich verkündete Bescheid und der schriftlich ausgefertigte Bescheid in ihr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Villach vom 31. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der von ihm am 23. Jänner 1988 um 21.15 Uhr in Villach begangenen Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO mit einer Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzarreststrafe sieben Tage) bestraft. Ferner wurden dem Beschwerdeführer mit diesem Straferkenntnis gemäß § 64 VStG 800 S als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens und 1.064,25 S als Ersatz der Barauslagen für ärztliche Honorarnote auferlegt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Galt zum Zeitpunkt der durch die Zustellung und nicht durch seine Datierung bewirkten Erlassung des vor dem VwGH angefochtenen Bescheides das Straferkenntnis gem § 51 Abs 5 VStG bereits als aufgehoben, war eine meritorische Entscheidung über die Berufung dur... mehr lesen...
Mit dem am 9. Mai 1984 mündlich verkündeten Straferkenntnis erkannte die Bundespolizeidirektion Wien-Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 30. März 1984 um 8.20 Uhr in Wien 1, Bognergasse 4, die Geschwindigkeit nicht den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepaßt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 20 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Straferkenntnisses ist nur mehr für den Lauf der Rechtsmitte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (Hinweis E 25.6.1952, 2053/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich die Berufungsfrist gegen ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein Straferkenntnis mit seiner Verkündung rechtlich existent geworden, so kann dahingestellt bleiben, ob die dem Besch über sein Verlangen zugestellten Schriftstücke eine dem mündlich verkündeten Bescheid entsprechende schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides darstellen und ob alle wesentlichen... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. April 1988, Zl. 87/11/0037, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde mit Datum 12. September 1989 zwei Bescheide: Mit einem derselben - im folgenden mit A bezeichnet - wurde dem Beschwerdeführer (aufgrund eines am 19. Dezember 1985 eingelangten Antrages) im Instanzenzug gemäß den §§ 8, 12 und 13 des Wiener Sozialhilfegesetzes - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973, und § 1 der Verordnung der Wiener Landesregieru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0005
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen der Partei, sie sei nicht über das Recht belehrt worden, binnen 3 Tagen eine schriftliche Bescheidausfertigung zu verlangen, ist schon deshalb nichts gewonnen, weil die allfällige Unterlassung dieser Belehrung nicht die Unw... mehr lesen...
Auf Grund einer auf Art. 132 B-VG gestützten, zur hg. Zl. 89/01/0168 protokollierten Säumnisbeschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den Bundesminister für Inneres wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend die Berufung vom 9. September 1988 gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 9. Februar 1988 erging am 24. Mai 1989 die hg. Verfügung, mit der der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG aufgetragen wurde, den versäumte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0251 E 23. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselben der Bescheid durch die belangte Behörde erlassen werden. Erlassen ist der Besche... mehr lesen...
I. 1. Die Bundespolizeidirektion Innsbruck hatte den nunmehrigen Beschwerdeführer mit - mündlich verkündetem - Straferkenntnis vom 7. Februar 1989 zweier Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt und hiefür bestraft. 2. Die dagegen vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. April 1989 bei der genannten Behörde eingebrachte Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 8. September 1989 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §61;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Die Verkündung und Beurkundung einer Rechtsmittelbelehrung (als Bestandteil eines mündlichen Bescheides gem § 62 Abs 2 AVG) des Inhaltes, daß die Rechtsmittelfrist ab Zustellung des Bescheides zu laufen beginne, kann nur für den Fall zugunsten der Partei ausschlagen, daß es in der Folge (nach der mündli... mehr lesen...
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz erteilte mit Bescheid vom 12. Oktober 1988 (unter anderem) der Firma A-GmbH gemäß § 73 Abs. 2 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149 (BO), den Auftrag, die, wie am 10. Oktober 1988 von der Baubehörde festgestellt worden sei, auf den Grundstücken Nr. n1, n2 EZ nn, KG T gegenwärtig vorgenommenen Bauarbeiten zur Errichtung von 60 cm breiten Streifenfundamenten und Ortbetonwänden entlang der Grundgrenzen sofort einzustellen und die ohn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §68 Abs1;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der "rechtskräftigen Verhängung" der Strafe hängt nicht vom Datum, das auf dem Bescheid aufscheint, sondern vom Datum der Erlassung des Bescheides (in der Regel ist das das Zustelldatum) ab. Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Dezember 1988 versagte der Bürgermeister der Stadt X der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für die Errichtung einer Plakatwand auf dem Grundstück 606/4, KG XY. Zur Begründung: wurde ausgeführt, daß die 15,30 m lange und 3,50 m hohe Plakattafel bereits konsenslos in einem Abstand von ca. 1,50 m parallel zur J-Straße errichtet worden sei. Der Erteilung einer Baubewilligung stehe der rechtswirksame Flächenwidmungsplan der Stadt X entgegen, in welchem die Grundfläc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs3;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat die Zulässigkeit einer vervielfältigten Bescheidausfertigung nicht von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht, sondern es der Beh überlassen, wann sie eine Bescheidausfertigung vervielfältigt (Hinweis E VS 20.12.1985, 85/18/0004, VwSlg 11983 A/1985). Schlagworte Vervielfält... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;RAO 1868 §14;VwGG §34 Abs1;ZustG §9 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/12, 754;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides an den substituierten Rechtsanwalt bewirkt nicht die Erlassung des Bescheides, weil der substituierte Rechtsanwalt nicht Zustellungsbevollmächtigt... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 8. Oktober 1987 richtete der Beschwerdeführer an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr den Antrag auf Zustellung des Bescheides vom „31.“ (richtig „23.“) Jänner 1986 betreffend die Verleihung der Kraftfahrlinienkonzession G - N. Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. Oktober 1987 zurück. Dieser Bescheid ist mit hg. Erkenntnis vom 23. März 1988, Zl. 87/03/0272, aufgehoben worden. Mit Anbrin... mehr lesen...
Index: Öff Verkehr - Kraftfahrlinien40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs3AVG §62 Abs3AVG §8KflG 1952 §13 Z2KflG 1952 §5 Abs1 litc Beachte Vorgeschichte:87/03/0272 E 23.03.1988;
Rechtssatz: Aus dem in § 13 Z 2 KflG 1952 festgelegten Recht eines Konzessionsinhabers Berufung zu erheben, wenn die Entscheidung über ein Konzessionsansuchen seiner fris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0251 E 23. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselben der Bescheid durch die belangte Behörde erlassen werden. Erlassen ist der Besche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0251 E 23. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselben der Bescheid durch die belangte Behörde erlassen werden. Erlassen ist der Besche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselben der Bescheid durch die belangte Behörde erlassen werden. Erlassen ist der Bescheid gegenüber der Partei, die die Säumnisbeschwerde erhoben hat, wenn ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs2;
Rechtssatz: Mit der mündlichen Verkündung ist der Bescheid rechtlich existent geworden (Hinweis auf E 19.2.1951, 0127/50, VwSlg 1941 A/1951). Ist er ein letztinstanzlicher Bescheid, kann bereits vor Zustellung der Bescheidausfertigung VwGH-Beschwerde erhoben werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;
Rechtssatz: Das Begehren auf Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung kann auch schon vor der Verkündung gestellt werden (aM Hellbling I, 363). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110031.X05 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §68 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Sind der mündlich verkündete Bescheid und der schriftlich ausgefertigte Bescheid in ihrem normativen Inhalt völlig identisch, so ändert die ausführliche
Begründung: der schriftlichen Ausfertigung nichts daran, daß es sich um ein und denselben Verwaltungsakt handelt.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;DP §120 Abs3;
Rechtssatz: Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Disziplinarerkenntnisses ist nicht mit der "Erlassung des Erkenntnisses durch Verkündung gleichzusetzen. Schlagworte Zeitpunkt der Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht65/01 Allgemeines Pensionsrecht65/03 Pensionsrecht Nachkriegsrecht Übergangsrecht
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;DP §118 Abs2 idF Stmk 1984/033;DP §120 Abs3 idF Stmk 1984/033;DP §129;RuhegenußvordienstzeitenV 1956 §1;
Rechtssatz: Die Wirkung der den Abschluss der mündlic... mehr lesen...