RS Vwgh 1988/3/11 88/11/0031

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Veröffentlicht am 11.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
AVG §62 Abs3;

Rechtssatz

Das Begehren auf Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung kann auch schon vor der Verkündung gestellt werden (aM Hellbling I, 363).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110031.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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