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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Disziplinarerkenntnisses ist nicht mit der "Erlassung des Erkenntnisses durch Verkündung gleichzusetzen.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090214.X02Im RIS seit
14.04.2006