RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0214

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
AVG §62 Abs2;
AVG §62 Abs3;
DP §120 Abs3;

Rechtssatz

Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Disziplinarerkenntnisses ist nicht mit der "Erlassung des Erkenntnisses durch Verkündung gleichzusetzen.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090214.X02

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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