Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §46 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/04/27 95/17/0007 4 Stammrechtssatz Ist mit der öffentlichen mündlichen Verkündung der (letztinstanzliche) Bescheid des UVS bereits ergangen, so bewirkt die schriftliche Ausfertigung lediglich, daß die Beschwerdefris... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die n. Pionierkompanie in XY. Mit am 16. August 1995 mündlich verkündetem Disziplinarerkenntnis des Kompaniekommandanten wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Geldbuße in Höhe von S 300,-- verhängt. Dieser mündlich verkündete Bescheid ist in den vorgelegten Akten nicht dokumentiert. Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;HDG 1994 §23 Z1;HDG 1994 §58;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 92/09/0149 1
(hier: § 23 Z 1 HDG 1994) Stammrechtssatz Das HDG 1985 (vgl § 61 Abs 1 und § 62 Abs 2 HDG 1985) sieht die mündliche Verkündung von Bescheiden in beiden Instanzen des Dis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte zu hg. Zl. 96/02/0431 eine Säumnisbeschwerde mit der Behauptung ein, die belangte Behörde habe nicht innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungsfrist einen Bescheid über seine nach § 51 FrG bei dieser am 6. März 1996 eingebrachten Schubhaftbeschwerde erlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 3. Dezember 1996 erging seitens der belangten Behörde eine schriftliche Entscheidung über dessen Eingabe vom 6. März 1996. Die Schubhaftbeschwerde wurde nach § 52 Fr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g Abs1;AVG §67g Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/08/02 95/02/0503 1 Stammrechtssatz Die Verkündung eines Bescheides nach § 67g AVG ist auch zulässig, wenn die Parteien nicht anwesend sind (Hinweis E 25.1.1995, 94/03/0292). Mit der mündlichen Verkündung wird damit der Bescheid - unabhängig von der in § 67g AVG geforderten Zus... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Z vom 11. Juli 1994 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 23 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit § 50a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 der Auftrag erteilt, die auf dem Grundstück Nr. 399/2 der KG G betriebene Hundezucht wegen Widerspruches zum Flächenwidmungsplan (allgemeines Wohngebiet) umgehend einzustellen. Dieser Bescheid war in einer einheitlichen Sendung an beide Beschwerdeführer adressiert. Mit Eingabe vom 13. Juli 1994... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0194 1 Stammrechtssatz Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer Parteien, die behördliche Erledigung in einer gemeinsamen Sendung an diese Parteien adressiert war, es sei denn, daß ihnen die S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 12. Jänner 1995 (ergänzt am 7. Februar 1995) bei der belangten Behörde eine auf Art. 129a B-VG, § 51 FrG sowie § 67 c AVG gestützte Beschwerde eingebracht, die zur Zl. Senat-F-95-400 protokolliert wurde. Die belangte Behörde führte im Beisein der (damaligen) Beschwerdevertreterin am 7. Juli 1995 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, in welcher die Verhandlung zwecks Bescheidverkündung auf den 12. Juli 1995 vertagt wurde; dieser Termin wurde von den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g Abs1;AVG §67g Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/02/0433 B 20. Dezember 1996 96/02/0338 B 8. November 1996
Rechtssatz: Die Verkündung eines Bescheides nach § 67g AVG ist auch zulässig, wenn die Parteien nicht anwesend sind (Hinweis E 25.1.1995, 94/03/0292). Mit der mündlichen Verkündung wird damit der Beschei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 2 lit. a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft (Punkt 1 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses). Ferner wurde ihm gemäß § 64 Abs. 1 und 2 VStG der Ersatz eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 200,-- auferlegt. I. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;AVG §74 Abs2;VStG §24;VStG §44a Z5;VStG §64 Abs1;VStG §64 Abs3;
Rechtssatz: Enthält ein öffentlich verkündeter Berufungsbescheid keinen Ausspruch über die Auferlegung eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens und wird ein solcher Ausspruch erst in die den Parteien des Berufungsverfahrens zugestellte schriftliche Aus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr im Umfang der Einstellung des Strafverfahrens angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 16. Dezember 1994 wurde - unter anderem und soweit für das Beschwerdeverfahren noch von Bedeutung - der Berufung der mitbeteiligten Partei gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 24 und 51 VStG insoweit Folge gegeben, als das hinsichtlich der Ausländerin B geführte Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gemäß § 45 Abs.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §74 Abs1;AMSG ÜbertragungsV Aufgaben des Bundes 1994 §3;AuslBG §28a idF 1994/314;AuslBG §34 Abs13 idF 1994/314;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;B-VG Art131 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Rech... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Bescheid vom 28. Mai 1993 sprach der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12, Sozialamt - Sozialreferat für den 7. Bezirk (erstinstanzliche Behörde) aus, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 25. Mai bis 24. Juni 1993 eine Geldaushilfe von S 5.895,-- bewilligt werde. In der von der Beschwerdeführerin (mit Vorbehalt zum Inhalt des Bescheides) unterfertigten Niederschrift auf dem dafür vorgesehenen Formular heißt es im Anschluß an die Protokollier... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Wird der (bei der Verkündung anwesenden) Partei aufgrund ihres erst nach Ablauf der im § 62 Abs 3 AVG festgelegten dreitägigen Frist (und daher rechtswidrigerweise) gestellten Antrages eine schriftliche Ausfertigung des mündlich verkündeten Bescheides zugestellt, so hindert dies nicht ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Straferkenntnisses ist nur mehr fü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der (rechtswidrigerweise erst nach Ablauf der im § 62 Abs 3 AVG festgelegten dreitägigen Frist begehrter) Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des in Anwesenheit der Partei mündlich verkündeten Bescheides dieser Bescheid bereits in Rechtskraft erwachsen, so vermag auch die d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Zumindest dann, wenn die Partei anläßlich der Verkündung des Bescheides über ihr Recht nach § 62 Abs 3 AVG, binnen drei Tagen nach der Verkündung eine schriftliche Ausfertigung zu verlangen, belehrt wurde, hat auch die Verkündung in der Beurkundung einer Recht... mehr lesen...
Nach einer im Betrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Getränkesteuerprüfung (Niederschrift vom 16. Oktober 1991) und der schriftlichen Aufforderung zur Rechtfertigung vom 3. April 1992, mit der ihm die näher bezeichnete Verwaltungsübertretung nach § 10 Abs. 1 Getränkesteuergesetz für Wien 1971 (Wr GetrStG) zur Last gelegt wurde, erkannte der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien den Beschwerdeführer für schuldig, er habe es bis zum 16. Oktober 1991 unterlassen, die Getränkesteuer f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §46 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/04/27 95/17/0007 4 Stammrechtssatz Ist mit der öffentlichen mündlichen Verkündung der (letztinstanzliche) Bescheid des UVS bereits ergangen, so bewirkt die schriftliche Ausfertigung lediglich, daß die Beschwerdefris... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den am 9. Mai 1994 mündlich verkündeten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien gemäß Art. 144 B-VG Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung dieser Beschwerde mit Beschluß vom 27. September 1994, B 1337/94-4, ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Diese Beschwerde ist beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 94/17/0414 protokolliert. Am 25. Oktobe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §46 Abs1;VwGG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine zulässige Anfechtung des Bescheides schon vor der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung hat zur Folge, daß das Beschwerderecht des Bf konsumiert ist und nach erfolgter Zustellung der Ausfertigung nicht nochmals ausgeübt werden kann. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: § 67g zweiter Satz AVG stellt eine Sonderregelung gegenüber § 62 Abs 3 AVG (Hinweis: Erläuterungen 1089 BlgNr 17 GP 14) sowie (für das Verwaltungsstrafverfahren) gegenüber § 46 Abs 1 VStG dar. Diese Sonderregelung hat die Bedeutung, daß der mündlich verkündete Bescheid allen Parteien - auch den bei der Verkündung anwesenden - ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §46 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2;
Rechtssatz: Ist mit der öffentlichen mündlichen Verkündung der (letztinstanzliche) Bescheid des UVS bereits ergangen, so bewirkt die schriftliche Ausfertigung lediglich, daß die Beschwerdefrist nicht schon mit der mündlichen Verkündung, sondern gemäß § 26 Abs ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0031 B 11. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Mit der mündlichen Verkündung ist der Bescheid rechtlich existent geworden (Hinweis auf E 19.2.1951, 0127/50, VwSlg 1941 A/1951). Ist er ein letztinstanzlicher Bescheid, kann bereits vor Zustel... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 4. März 1993 wurde der Erstmitbeteiligten eine Baubewilligung zur Errichtung einer Wohnanlage auf Gst. Nr. nnnn/3, KG Bludenz, erteilt. Der dagegen eingebrachten Berufung der Beschwerdeführerin hat die Stadtvertretung der mitbeteiligten Stadtgemeinde mit Bescheid vom 9. April 1993 keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin eine Vorstellung an die belangte Behörde ein, im Mai 1994 erhob ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §62 Abs3;B-VG Art119a Abs5;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Maßgebender Zeitpunkt
Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und
Vorstellungsbehörden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 1. März 1993, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Was zunächst das Beschwerdevorbringen anlangt, die belangte Behörde sei zu Unre... mehr lesen...