Mit Bescheid des Bürgermeisters der zweitmitbeteiligten Marktgemeinde vom 1. Juni 1956 wurde dem Rechtsvorgänger der erstmitbeteiligten Partei auf der Bauparzelle 81/2 und der Grundparzelle 668/2 KG W beim Haus Nr. 21 in W die Bewilligung für einen Um- und einen Zubau eines dort bereits vorhandenen Altbestandes erteilt. Dieses Bauwerk wurde in der Folge nur hinsichtlich des Erdgeschoßes verwirklicht. Am 19. Mai 1992 teilte die erstmitbeteiligte Partei dem Bürgermeister der zweitmi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42;AVG §45 Abs3;AVG §59 Abs1;BauG Vlbg 1972 §31 Abs5;BauG Vlbg 1972 §32;
Rechtssatz: Der von der Berufungsbehörde bestätigte erstinstanzliche
Spruch: eines Baubewilligungsbescheides ist nicht ausreichend bestimmt iSd § 59 Abs 1 AVG... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litc;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litd;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 lite;BauPolG Slbg 1973 §7 Abs1 Z1 idF 1992/100;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs7 idF 1992/100;BauRallg;LandbauO Slbg 1952 §30;
Rechtssatz: Der Nachbar ist mangels Parteist... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkL80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermarkL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauRallg;B-VG Art119a Abs7;GdO Stmk 1967 §101;GdO Stmk 1967 §97 Abs2;ROG Stmk 1974 §32 Abs1;
Rechtssatz: Für die Errichtung von mehreren Bauten (hier: Einfamilienhäusern), di... mehr lesen...
Index: L57505 Camping Mobilheim Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;CampingplatzG Slbg §5 Abs1;CampingplatzG Slbg §9;VwGG §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einem "Bescheid mit Doppelwirkung", ist der Bescheidinhalt - und zwar Auflagen (Auflagenteile) und Bewilligung - untrennbar verbunden, da die gesamte Bewilligung ohne die belastende Nebenbestimmung bzw auch ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1988/89 die Studienrichtung Russisch und Polnisch an der Universität Wien. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1992 sowie vom 16. November 1993 gewährte die Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Wien der Beschwerdeführerin Studienbeihilfe in der Höhe von S 9.000,-- für das Studienjahr 1992/93 bzw. S 6.700,-- für das Studienjahr 1993/94 sowie jeweils Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von S 300,-- pro Monat. In dem dem Studienjahr 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §59 Abs1;StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §52 Abs3 idF 1993/343;StudFG 1992 §6;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes (selbst wenn dieser im Zeitpunkt der Antragstellung des Studierenden auf Gewährung der Studienbeihilfe gegeben ist) führt nicht zur Vernichtung des Anspruches; denn der Eintri... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. November 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer laufenden Sozialhilfeleistung in Form der Übernahme der Unterkunftskosten im Gasthof "L" in B ab 1. Jänner 1994 bis auf weiteres gemäß § 1 des Vorarlberger Sozialhilfegesetzes (VSHG), LGBl. Nr. 26/1971 in der geltenden Fassung, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/28 94/08/0021 2 Stammrechtssatz Was Gegenstand eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides einer Behörde ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Inhalt des Spruches des Bescheides. Nur er erlangt rechtliche Geltung (Verbindlichkeit) und legt dadur... mehr lesen...
Mit einem Schreiben der belangten Behörde vom 30. September 1994 wurde der beschwerdeführenden Stadtgemeinde unter Hinweis auf § 21 des Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 82/1963 idF LGBl. Nr. 34/1988 (BSchO-AusfG), vorgehalten, der von der beschwerdeführenden Stadtgemeinde nach der zitierten Vorschrift zu tragende Beitrag zu den Kosten der Errichtung und Erhaltung der Berufsschulen, die das Land Salzburg als gesetzlicher Schulerhalter zu tragen habe, b... mehr lesen...
Index: L50805 Berufsschule Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BerufSchOG Slbg §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0230 E 13. März 1984 VwSlg 11357 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit eines Teilbescheides setzt nach dem Gesetz voraus, dass jeder der getrennten Bescheidpunkte für sich allein und ohne inneren Zusammenhang mit anderen Punkten einem gesonderten Abspruch zugänglich is... mehr lesen...
Index: L50805 Berufsschule Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BerufSchOG Slbg §21;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Teilbescheides iSd § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG setzt voraus, daß jeder der getrennten Bescheidpunkte für sich allein und ohne inneren Zusammenhang mit anderen Punkten einem gesonderten Abspruch zugänglich ist (Hinweis E 13.3.1984, 83/07/0230, VwSlg 11357 A/1984). Danach kommt bei... mehr lesen...
Die Zweitbeschwerdeführerin ist Alleineigentümerin des Grundstückes Nr. n/2 Baufläche, Wien I, X-Straße 8, inneliegend der Liegenschaft EZ 1841, Grundbuch Innere Stadt Wien. Mit Bescheid vom 29. November 1994 faßte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, folgenden Spruch: "Der Eigentümer des Hauses 1. Bezirk, X-Straße ONr. 8, wird gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien (BO) in Anwendung des § 56 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Das Recht, Berufung zu erheben (Rechtsmittellegitimation), steht nur der vom Bescheid betroffenen Partei zu (Hinweis E 8.11.1982, 82/10/0087). Schlagworte Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995050115.X02 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung eines Bf besteht nicht, wenn der angefochtene Bescheid, dessen Gegenstand allein die Zurückweisung der Berufung eines weiteren Bf ist, weder an ihn gerichtet worden ist noch auch ihm gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften wirkt (Hinweis Dolp, Die Verwalt... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging eine mit 1. August 1994 datierte Erledigung, in der es (auszugsweise) heißt: "Sie betreiben im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe beschränkt auf den Handel mit Altwaren seit 26.3.1991 bis zum heutigen Tage im Standort W, Parz. 385/3, KG W, einen Abstellplatz für Gebrauchtfahrzeuge, Altautos und Kfz-Wracks. Weiters führen sie auch die Autoverwertung (Altauto- und Wrackausschlachtung) durch. Für diesen Kraftfahrzeugabstellp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;
Rechtssatz: Für eine von den Erfordernissen des § 58 ff AVG über Inhalt und Form der Bescheide losgelöste schlüssige Genehmigung einer Betriebsanlage bietet die GewO 1994 keinen Anhaltspunkt. Schlagworte
Spruch: und
Begründung: European Cas... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Jänner 1994 erteilte die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) der Beschwerdeführerin den Auftrag, eine im Lageplan, der einen Bestandteil des Bescheides bildet, ausgewiesene Teilfläche von 600 m2 des Grundstückes Nr. 159/10 KG K. bis zum 30. April 1994 mit Fichte, Kiefer, Lärche, Rotbuche oder Eiche wiederzubewalden. Nach der Begründung: des Bescheides habe eine Überprüfung ergeben, daß eine unerlaubte Rodung vorliege. Es sei auf einer Fläche von 600 m2 der Baumb... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) vom 25. Juli 1991 wurde den Beschwerdeführern die naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung einer unterirdischen Bootslagerhalle auf dem Grundstück Nr. 955/4 KG H. nach Maßgabe der dem Bescheid zugrundeliegenden Projektunterlagen unter Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen erteilt. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juni 1993 wurde den Beschwerdeführern gemäß den §§ 4... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6 lita;ForstG 1975 §172 Abs6;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, wird dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 Abs 1 AVG nur gerecht, wenn er einer zwangsweisen Durchsetzung - hier durch Ersatzvornahme - zugänglich ist. Wird die Wiederbewaldung nach § 172 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VVG §1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß der
Spruch: eines Bescheides, mit dem eine Verpflichtung auferlegt wird, so bestimmt gefaßt sein, daß einerseits dem Bescheidadressaten die überprüfbare Möglichkeit gegeben wird, dem Leistungsauftrag zu entsprechen, und andererseits ohne weiteres Ermittlungsver... mehr lesen...
1. Mit zwei Bescheiden des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 9. April 1991 wurden dem Zweitbeschwerdeführer, im Bescheid adressiert mit "EM und Mtb", Ergänzungsabgaben zur Kanaleinmündungsabgabe und zur Wasseranschlußabgabe wegen Zu- und Umbauten auf einer im Eigentum der Beschwerdeführer stehenden Liegenschaft im Gemeindegebiet der mitbeteiligten Gemeinde vorgeschrieben. Die Bescheide wurden nach Ausweis der Verwaltungsakten nur dem Zweitbeschwerdeführer zugestellt.... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BAO §101;BAO §199;LAO NÖ 1977 §151;LAO NÖ 1977 §76;
Rechtssatz: Die von den Gemeindebehörden gewählte Bescheidfassung (EM und Mitbes) und die (dementsprechende) Zustellung an den abgabepflichtigen EM konnte keine wirksame Zustellung eines an eine weitere Abgabenschuldnerin gerich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1993 erteilte der Landeshauptmann von Tirol (LH) der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage, welche die im Bereiche einer von der Beschwerdeführerin errichteten Schnellstraße anfallenden Fahrbahnwässer und die Tunnelwaschwässer sammelt, sie einer Reinigungsanlage zuleitet, dort behandelt und anschließend in den M.-Bach einleitet. Zu Spruchpunkt VIII. 26. schrieb der LH der Beschwerdeführerin folgen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 lite;
Rechtssatz: Eine Auflage, die im Bereich einer Schnellstraße zwar den Einbau einer Absperrung in der Fahrbahnwässerreinigungsanlage mit dem Zweck vorsieht, daß bei einem Schadstoffunfall das Eindringen wassergefährdender Stoffe in die Vorflut verhindert werden kann, die Funkt... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 29. März 1994 wurden den Beschwerdeführerinnen als Jagdausübungsberechtigten der Eigenjagd "G" aufgrund der Gefährdung des Waldes durch Wild gemäß § 71 des Kärntner Jagdgesetzes 1978, LGBl. Nr. 76 (im folgenden kurz: JG), u.a. folgende Auflage erteilt: "I.2. Auf Parzelle Nr. 131, im südöstlichen Parzellenteil der Parzelle Nr. 79/1, und im südwestlichen Parzellenteil der Parzelle Nr. 117/1, KG S, in allen schälgefährdeten Bestände... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65002 Jagd Wild Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;JagdG Krnt 1978 §71;JagdRallg;
Rechtssatz: Die von § 59 Abs 1 AVG geforderte Deutlichkeit bedeutet für Leistungsbefehle Bestimmtheit - nicht bloß Bestimmbarkeit - in dem Sinne, daß aufgrund des Bescheides ohne Dazwischentreten eines weiteren Ermittlungsverfahrens und neuerlicher Entscheidung, eine Vollstreckungsverfügung e... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 24. August 1964 teilten die Rechtsvorgänger der Erst- und Zweitbeschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft E (BH) mit, daß in den Jahren 1938 und 1939 anläßlich der Errichtung eines Flugfeldes ein Wassergraben verlegt und über ihnen gehörige Grundstücke gezogen worden sei, ohne daß dafür eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt worden wäre. Zuständig als Antragsteller für eine solche Genehmigung sei allenfalls die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsge... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 26. Mai 1994 hatte der Landeshauptmann von Wien den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz abgewiesen. 2. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung (von ihm als "Einspruch" bezeichnet) wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 3. November 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Dieser Bescheid enthält folgende Begründung: "Berufungen sind gemäß § 63 Abs. 5 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §67;
Rechtssatz: Es existiert keine gesetzliche Vorschrift, welche die Rechtsmittelbehörde verpflichten würde, im
Spruch: ihres Bescheides die Behörde, deren Entscheidung bekämpft wird, zu bezeichnen. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...