Mit einer an "das Amt der Gemeinde z.Hd. Hr. Bürgermeister" gerichteten Eingabe vom 5. Juni 1992 beantragten die Beschwerdeführerinnen als je Hälfteeigentümerinnen der Liegenschaft EZ 436, bestehend aus den Grundstücken Nr. .278 (verbaute Fläche) und 360, die Bewilligung der Realteilung dieser Liegenschaft in drei Teilflächen im Ausmaß zu je ca. 800 m2. Ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wurde mit einem vom Vizebürgermeister gefertigten Bescheid vom 4. August 1992 die b... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 13. September 1989 teilte der Vertreter der Zweitbeschwerdeführerin der belangten Behörde mit, daß der Mitbeteiligte den sein Grundstück Nr. 13/3, KG S, nach Nordosten gegen die Fahrbahn des B-Weges abgrenzenden Zaun weiter nach Nordosten in die Fahrbahn versetzt und dadurch einen Bestandteil der öffentlichen Interessentenstraße dem Gemeingebrauch entzogen habe. Namens der Straßeninteressentschaft wurde beantragt, gemäß § 3 Abs. 2 Tiroler Straßengesetz mit Bescheid f... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVG §59 Abs1;                                           
Rechtssatz:          Jede schriftliche Ausfertigung eines Bescheides muß ua die Bezeichnung der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, enthalten. Ist diese Behörde eine Kollegialbehörde, so ist diesem Erfordernis auch dann durch ihre Bezeichnung (nicht durch die Anführung der Mitglieder der Kollegialbehörde: Hinweis E 7.6.1992, 92...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L85007 Straßen Tirol001  Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;LStG Tir 1989 §3 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZustG §13;                                           
Rechtssatz:          Entscheidet ein Bescheid einzig und allein über den Antrag des Obmannes einer Straßeninteressentschaft, der diesen Antrag nie gestellt hat, so kann der Obmann durch die Zurückweisung dieses Antrages in kei...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;BauO Stmk 1968 §3 Abs2;BauO Stmk 1968 §5;BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litf;BauRallg;                                           
Rechtssatz:          Nach der Stmk BauO 1968 ist es nicht ausgeschlossen, die Gebäudehöhe durch Bezugnahme auf einen anderen Geländepunkt als auf den in § 5 Stm...                    mehr lesen...                
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 12. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Hauses Wien 12, B-Gasse 29, gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien (BO) der Auftrag erteilt: "1.) Der Rauchfang (Firma M-GmbH) ist bauordnungsgemäß instandsetzen zu lassen, 2.) Nach Durchführung der Arbeiten ist u.a. ein Rauchfangkehrerbefund vorzulegen. Die Maßnahme ist binnen zwei Monaten nach Zustellung dieses Bescheides durchzufü... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §59 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a;                                           
Rechtssatz:          Die Berufungsbehörde ist nicht verhalten, im 
Spruch:  ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde ausreichend  konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. Nur insoweit, als der Bescheidspruch erster Instanz fehlerhaft ist, ist die Berufungsbehörde verpflichtet, diesen in ihrem Abspruch zu ergänzen bzw richtigst...                    mehr lesen...                
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Grundparzelle in der KG S, auf welcher ein Alpgebäude steht. Dieses Gebäude besteht nach den Feststellungen der Behörden der Gemeinde St. Johann im Walde aus einem in jüngerer Zeit errichteten Wohnteil im Ausmaß von 5,60 m X 5,40 m und einem daran hangaufwärts anschließenden, älteren Wirtschaftsteil, bestehend aus einem Stall. Über beide Teile des Gebäudes wurde ein Dach errichtet, welches sich über Wohnteil und alten Wirtschaftsteil hinzieht.... mehr lesen...
                    
                    Index:        L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;BauO Tir 1989 §44 Abs3 lita;BauRallg;                                           
Rechtssatz:          Der Spruchteil eines Berufungsbescheides, daß "der Abbruch des im Grenzbereich der Grundstücke ... situierten Gebäudes ... nicht aufgetragen" werde, muß als Entscheidung über die Berufung geg...                    mehr lesen...                
Der Beschwerdeführer hielt eine - im Erbweg vermehrte - Beteiligung an der seinen Familiennamen tragenden K. Gesellschaft m.b.H. im Umfang von zuletzt 35 %. Mit einem am 13. September 1984 errichteten Notariatsakt trat der Beschwerdeführer den 25 % der Beteiligung an dieser Gesellschaft umfassenden Teil seines Geschäftsanteiles schenkungsweise seiner Gattin ab, wobei die Rechtswirksamkeit dieser schenkungsweisen Abtretung durch die nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages erford... mehr lesen...
                    
                    Index:        32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;                                           
Rechtssatz:          Die verfehlte Kumulierung zweier einander ausschließender Betrachtungsweisen durch die belangte Behörde in der Bescheidbegründung macht den 
Spruch:  des angefochtenen Bescheides dann nicht rechtswidrig, wenn eines der gedanklich ...                    mehr lesen...                
Mit Bescheid vom 5. Oktober 1992 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) dem Beschwerdeführer gemäß § 172 Abs. 6 lit. a in Verbindung mit § 17 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) den Auftrag, die auf dem Waldgrundstück Nr. 1474/2, KG D, befindliche Kahlfläche von ca. 50 m2 bis längstens 15. April 1993 in forstlich einwandfreier Weise mit standorttauglichem Vermehrungsgut forstlicher Holzgewächse, und zwar mit 30 % Ahorn und 70 % Fichte, aufzuforsten sowie die ohne Bewilligung err... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht               
Norm:        AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/10/0046 E 25. Mai 1987 RS 3               Stammrechtssatz         Ein Wiederbewaldungsauftrag wird dem Bestimmtheitsgebot des § 59 Abs 1 AVG 1950 nur dann gerecht, wenn die Hölzer, die im konkreten Fall als standortstaugliche forstliche Holzgewächse anzusehen sind, spruchmäßig bezeichnet w...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 14. Juli 1995 wurde der am 27. Februar 1995 gestellte Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß §§ 6 Abs. 2, 5 Abs. 1 AufG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 4 FrG abgewiesen. Begründend nahm die belangte Behörde an, der Antragsteller sei mit einem Touristensichtvermerk, gültig vom 23. Juni 1993 bis 26. Juli 1993, nach Österreich einge... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht               
Norm:        AVG §56;AVG §59 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §10 Abs1 Z6;FrG 1993 §10 Abs1;               Beachte       Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/19/0658 E 21. September 1995
95/19/0659 E 21. September 1995
95/19/0660 E 21. September 1995
95/19/0661 E 21. September 1995                                       
Rechtssatz:          Der Umstand, daß die Beh ihre Entscheidung betreffend die Versagung ...                    mehr lesen...                
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer der "XY-GesmbH", der Aufstellerin, bis zum 3. Februar 1994 unterlassen, die Vergnügungssteuer für den Monat Februar 1994, für den im Betrieb in W, F-Gasse 1, aufgestellten Unterhaltungsspielapparat (Dart), in der Höhe von S 3.000,-- einzubekennen und zu entrichten. Er habe dadurch die Vergnügungssteuer in der Zeit vom 2. Februar 1994 bi... mehr lesen...
                    
                    Index:        L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §10 Abs1;AVG §37;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;BAO §243;BAO §83;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §57;LAO Wr 1962 §67 Abs2;VStG §49 Abs1;VwGG §34 Abs1;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1994/09/23 93/17/0099 2
(hier: Einspruch gegen eine Strafverfügung)               Stammrech...                    mehr lesen...                
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde W vom 22. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer die baubehördliche Bewilligung für den Neubau von je einem Einfamilienwohnhaus auf den Grundstücken 747/2, 747/3, 747/4, 747/5 und 747/6, je KG W, erteilt; dies auf der Grundlage der Widmungsbewilligung vom 30. Oktober 1980. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde W in der damals geltenden Fassung waren Teile der Grundstücke 747/4 und 747/5 als Vorbehaltsfläche nach § 26 des Steiermärkischen ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 27. Mai 1991 wurde dem Beschwerdeführer aufgrund seines Ansuchens die Bewilligung zur Erweiterung des Campingplatzes W in B u.a. mit folgender Auflage erteilt: "6. Der GESAMTE Campingplatz ist in geeigneter Form (Hecken) einzufrieden. Die beiden Fahrwege an der östlichen und westlichen Ecke des Campingplatzes sind abzusperren." Dieser Bescheid wurde - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung i... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom September 1993 stellte die mitbeteiligte Partei den Bauantrag gemäß § 4 der Baueingabeverordnung für den Neubau des Hochbehälters auf den Grundparzellen Nr. 1031/1, 1400/1 und 1410/1, KG F und die gleichzeitig notwendig werdende Neutrassierung der Wegtrasse Nr. 1410/1 in südöstlicher Richtung über die Grundstücke Nr. 1031/3, 1030 und 1029. Mit Schreiben vom 9. September 1993 (dem Beschwerdeführer persönlich ausgehändigt am 10. September 1993) erfolgte die Anberaumu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der zweitmitbeteiligten Marktgemeinde vom 1. Juni 1956 wurde dem Rechtsvorgänger der erstmitbeteiligten Partei auf der Bauparzelle 81/2 und der Grundparzelle 668/2 KG W beim Haus Nr. 21 in W die Bewilligung für einen Um- und einen Zubau eines dort bereits vorhandenen Altbestandes erteilt. Dieses Bauwerk wurde in der Folge nur hinsichtlich des Erdgeschoßes verwirklicht. Am 19. Mai 1992 teilte die erstmitbeteiligte Partei dem Bürgermeister der zweitmi... mehr lesen...
                    
                    Index:        L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §42;AVG §45 Abs3;AVG §59 Abs1;BauG Vlbg 1972 §31 Abs5;BauG Vlbg 1972 §32;                                           
Rechtssatz:          Der von der Berufungsbehörde bestätigte erstinstanzliche 
Spruch:  eines Baubewilligungsbescheides ist nicht ausreichend bestimmt iSd § 59 Abs 1 AVG...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §59 Abs1;AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litc;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litd;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 lite;BauPolG Slbg 1973 §7 Abs1 Z1 idF 1992/100;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs7 idF 1992/100;BauRallg;LandbauO Slbg 1952 §30;                                           
Rechtssatz:          Der Nachbar ist mangels Parteist...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkL80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermarkL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §59 Abs1;BauRallg;B-VG Art119a Abs7;GdO Stmk 1967 §101;GdO Stmk 1967 §97 Abs2;ROG Stmk 1974 §32 Abs1;                                           
Rechtssatz:          Für die Errichtung von mehreren Bauten (hier: Einfamilienhäusern), di...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L57505 Camping Mobilheim Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;CampingplatzG Slbg §5 Abs1;CampingplatzG Slbg §9;VwGG §28 Abs1 Z1;                                           
Rechtssatz:          Bei einem "Bescheid mit Doppelwirkung", ist der Bescheidinhalt - und zwar Auflagen (Auflagenteile) und Bewilligung - untrennbar verbunden, da die gesamte Bewilligung ohne die belastende Nebenbestimmung bzw auch ...                    mehr lesen...                
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1988/89 die Studienrichtung Russisch und Polnisch an der Universität Wien. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1992 sowie vom 16. November 1993 gewährte die Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Wien der Beschwerdeführerin Studienbeihilfe in der Höhe von S 9.000,-- für das Studienjahr 1992/93 bzw. S 6.700,-- für das Studienjahr 1993/94 sowie jeweils Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von S 300,-- pro Monat. In dem dem Studienjahr 1... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung               
Norm:        AVG §59 Abs1;StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §52 Abs3 idF 1993/343;StudFG 1992 §6;                                           
Rechtssatz:          Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes (selbst wenn dieser im Zeitpunkt der Antragstellung des Studierenden auf Gewährung der Studienbeihilfe gegeben ist) führt nicht zur Vernichtung des Anspruches; denn der Eintri...                    mehr lesen...                
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. November 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer laufenden Sozialhilfeleistung in Form der Übernahme der Unterkunftskosten im Gasthof "L" in B ab 1. Jänner 1994 bis auf weiteres gemäß § 1 des Vorarlberger Sozialhilfegesetzes (VSHG), LGBl. Nr. 26/1971 in der geltenden Fassung, ... mehr lesen...
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;VwRallg;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1994/06/28 94/08/0021 2               Stammrechtssatz         Was Gegenstand eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides einer Behörde ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Inhalt des Spruches des Bescheides. Nur er erlangt rechtliche Geltung (Verbindlichkeit) und legt dadur...                    mehr lesen...                
Mit einem Schreiben der belangten Behörde vom 30. September 1994 wurde der beschwerdeführenden Stadtgemeinde unter Hinweis auf § 21 des Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 82/1963 idF LGBl. Nr. 34/1988 (BSchO-AusfG), vorgehalten, der von der beschwerdeführenden Stadtgemeinde nach der zitierten Vorschrift zu tragende Beitrag zu den Kosten der Errichtung und Erhaltung der Berufsschulen, die das Land Salzburg als gesetzlicher Schulerhalter zu tragen habe, b... mehr lesen...