RS Vwgh 1995/9/25 95/10/0034

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Veröffentlicht am 25.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
ForstG 1975 §13 Abs1;
ForstG 1975 §172 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0046 E 25. Mai 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Wiederbewaldungsauftrag wird dem Bestimmtheitsgebot des § 59 Abs 1 AVG 1950 nur dann gerecht, wenn die Hölzer, die im konkreten Fall als standortstaugliche forstliche Holzgewächse anzusehen sind, spruchmäßig bezeichnet werden. Eine lediglich beispielsweise Aufzählung reicht nicht aus. (Hinweis auf E 17.3.1981, 2796/80).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100034.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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