Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG Art2 Abs1;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Dadurch, dass nach § 109 Abs 1 OÖ GdO (Aufsichtsrecht) das AVG unterschiedslos im Vorstellungsverfahren Anwendung zu fin... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;VwGG §13;
Rechtssatz: Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Land Oberösterreich ist im Vorstellungsverfahren auch in Abgabenangelegenheiten da... mehr lesen...
Die verfahrensgegenständliche 380-kV-Leitung "Tauern-Pongau-Salzach-Neu-St. Peter", Teilabschnitt "Tauern-Pongau-Mast Nr. 230", ist nach den Ausführungen der belangten Behörde in der Gegenschrift ein wesentliches Teilstück des 380 kV-Leitungsringes um den zentralen österreichischen Raum. Mit der vorliegenden Leitungsanlage kann der Zweitmitbeteiligten, die nur rund 40 % der im Land Salzburg benötigten Elektrizität selbst erzeugt, die fehlende Menge an Elektrizität zur Versorgung ihrer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren58/02 Energierecht
Norm: AVG §52;AVG §8;StarkstromwegeG 1968 §7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/05/0008
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Personen, über deren Grundstück die 380-kV-Hochspannungsfreileitungsanlage direkt, und zwar nahezu unmittelbar über ihrem Wohnha... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 16. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in mehreren Fällen das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) übertreten zu haben. Der Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet in den für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevanten Teilen: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der G.-Wohnbauges.m.b.... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1998, Slg. NF Nr. 15.028/A, verwiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird darüber hinaus auch auf das die naturschutzrechtliche Bewilligung des Kleinkraftwerkes des Beschwerdeführers betreffende hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1999, Zl. 99/10/0229, verwiesen, welches Vorgangsweisen der Naturschutzbehörden gegenüber dem Beschwerdeführer zum Grund für die Aufhebung des dort angefochtenen Bescheides z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §52;AVG §59 Abs1;VVG §1 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob eine einem Bescheid beigefügte Auflage ausreichend bestimmt iSd § 59 Abs 1 AVG ist, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalles. Die Anforderungen an die Umschreibung von Auflagen dürfen nicht überspannt werden. Eine Auflage ist nicht schon dann zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;WRG 1959 §103 litf;WRG 1959 §103 litg;WRG 1959 §13 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 103 lit g WRG hat der Antragsteller die vorgesehene Restwassermenge anzugeben, nicht aber durch Gutachtern zu belegen, dass die Restwassermenge zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer führen wir... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 20. September 1996, eingelangt bei der Baubehörde am selben Tag, beantragte die erstmitbeteiligte Partei die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines "Transportbetonwerkes Gschwandt" auf dem Grundstück Nr. 36/6, EZ 76, KG Moosham. Das Grundstück ist nach dem Flächenwidmungsplan der mitbeteiligten Gemeinde als "Betriebsbaugebiet" ausgewiesen. Das zu bebauende Grundstück grenzt nördlich unmittelbar an die Gmundner Bundesstraße B 144 an. Der Bereich beiderse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin gehört die Liegenschaft Geblergasse 72 in Wien XVII. Auf Grund einer Baubewilligung vom 14. Mai 1992 war sie berechtigt, das Dachgeschoß des dort befindlichen Hauses mit drei Wohnungen auszubauen. Am Mittwoch, dem 1. September 1993 verständigte der Mieter einer Wohnung im 2. Stock dieses Hauses die Baupolizei davon, dass Niederschlagswässer in die Wohnung eindringen. An Ort und Stelle wurde vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, daraufhin fes... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;BTypV OÖ 1994 §1 Abs2;BTypV OÖ 1994 §2;BTypV OÖ 1994 Anl1;ROG OÖ 1994 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die OÖ BTypV 1994 schließt an die vom VwGH entwickelte Betriebstypentheorie an und gibt der Baubehörde die zulässige Betriebstype in den einzelnen Widmungskategorien des Flächenwidmungsplanes vor (Hinweis... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;AVG;BauO Wr §129 Abs6;B-VG Art129a Abs1 Z2; Beachte Siehe jedoch:
96/02/0497 E 23. Februar 2001 RS 3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS... mehr lesen...
Auf Grund des Antrages der Beschwerdeführerin auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung zur - näher dargestellten - "Generalerschließung Radurschltal" holte die Bezirkshauptmannschaft Landeck (BH) ein naturkundefachliches Gutachten ein. Diesem zufolge beinhaltet das Projekt mehrere Wege unterschiedlicher Länge sowohl auf der Sonn- wie auf der Schattseite und zwar auf der Sonnseite den "Sonnseitweg" (in zwei Varianten in einer Länge von 4.200 lfm bzw. 4.500 lfm), die "Verlän... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1993 war der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Badeplatte auf ihrem Seeufergrundstück am Weißensee (Grundstück Nr. 103/5 KG T.) abgewiesen worden. Dieser Bescheid war mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 1995, Zl. 93/10/0187, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wor... mehr lesen...
Index: L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz KärntenL55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;NatSchG Krnt 1986 §9 Abs2 litb;
Rechtssatz: Bei den Fragen des Vorkommens von Tierarten in bestimmten Bereichen und der Eignung eines Gebietes als Lebensraum bestimmter Tierarten handelt es sich um Fachfragen, die die Behörde auf Grund von Befund und Gutachten eines S... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;NatSchG Tir 1997 §1 Abs1;NatSchG Tir 1997 §27 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Erst eine auf hinreichenden Ermittlungsergebnissen - insbesondere auf sachverständiger Basis - beruhende großräumige und umfassende Beschreibung der verschiedenartigen Erscheinungen der Landschaft erlau... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) vom 21. September 1992 wurde G.P. die wasserrechtliche Bewilligung zur Verlegung des Kroissenbaches samt Geländekorrektur im Bereich des Grundstückes Nr. 10/6 der KG Reiterndorf erteilt. Bei der wasserrechtlichen Überprüfungsverhandlung am 28. Juni 1993 wurde festgestellt, dass abweichend vom bewilligten Projekt die Verrohrung in einer Länge von 18 m anstelle der projektierten 15 m ausgeführte wurde. Mit Bescheid der BH vom 27. Okto... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Agrargemeinschaft gemäß § 34 des Tiroler Flurverfassungs-Landesgesetzes 1996 (TFLG 1996), mit einem Wirtschaftsplan und Verwaltungsstatut der Agrarbezirksbehörde Innsbruck vom 31. Jänner 1927. Sie ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 100, KG Stummerberg, mit den Almen Kapauns. Die Erstmitbeteiligte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 90065, KG Fügen, deren jeweiliger Eigentümer auch Eigentümer der Liegenschaft EZ 43, KG Stummerberg, mit der Alpe K... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0159 E 26. April 1995 VwSlg 14247 A/1995 RS 7 Stammrechtssatz Ein im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegtes Gutachten fällt nur dann nicht unter das Neuerungsverbot, wenn dadurch belegt werden soll, daß die vom behördlich beigezogenen Sac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;AVG §60;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0051 E 16. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Übernimmt die Behörde in ihren Bescheid rechtliche Wertungen aus dem Sachverständigengutachten, deren Vornahme aber alleine der Behörde zusteht, so ist der Bescheid dann nicht mit Rechtswidrigkeit belastet, wenn die W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/10/0209 E 27. November 1995 RS 5(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Abgesehen von den Fällen, in denen eine Verwaltungsvorschrift den Sachverständigenbeweis ausdrücklich vorschreibt, ist Befund und Gutachten eines Sachverständigen dann einzuholen, wenn ... mehr lesen...
Der im Februar 1940 geborene Beschwerdeführer steht auf Grund des angefochtenen Bescheides seit 1. Februar 2000 als Hofrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Zuletzt war er Abteilungsleiter einer Erhebungsabteilung und stellvertretender Bereichsleiter für Strafsachen beim Hauptzollamt X. Auf Grund des Bescheides des Landesinvalidenamtes für (das Bundesland) Y vom 7. Juni 1993 gehört der Beschwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/26 96/12/0243 3 Stammrechtssatz Die Frage der Dienstunfähigkeit (= Unfähigkeit zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben am konkreten Arbeitsplatz bzw auf einem Verweisungsarbeitsplatz) ist dem Grunde nach auch dann zu bejahen, wenn durch di... mehr lesen...
Der im Jahr 1948 geborene Beschwerdeführer leistete von 29. September 1966 bis 3. Juli 1967 Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer. Im Jänner 1967 kam er beim Dienstskilauf derart zu Sturz, dass in der Folge eine Operation der fünften Lendenbandscheibe erforderlich war. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 24. Juli 1968 wurde folgende Gesundheitsschädigung mit einem kausalen Anteil 1/1 gemäß § 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §52;HVG §21;HVG §22;HVG §86;
Rechtssatz: Weigert sich der Beschädigte, für ärztliche Untersuchungen im Berufungsverfahren zur Verfügung zu stehen, so ist die Erstellung der ärztlichen Sachverständigengutachten auf Grund der Aktenlage jedenfalls zulässig (Hinweis E 19.3.1992, 91/09/0187). Schlagworte Anforderung an ein Gutachte... mehr lesen...
Mit Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Oktober 1994, LGBl. Nr. 811/1994, wurde auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170 Brixentalstraße im Bereich der Gemeinde K wie folgt bestimmt: "Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,56, führt zur Halbanschlussstelle K, verläuft in der Folge nördlich des Ortskernes von K, unterfährt die Bahnlinie der ÖBB Salzburg-Wörgl bei Ba... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 13. Februar 1995 wurde dem verstorbenen Rechtsvorgänger der Erstmitbeteiligten J.S. gemäß § 44 Abs. 3a Tiroler Bauordnung auf dem näher angeführten Grundstück die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes an dem dort befindlichen Gebäude aufgetragen. Es seien alle Gebäudeteile, die ohne Baubewilligung errichtet worden seien und im beiliegenden Plan mit Farbe gekennzeichnet seien, zu entfernen. Die Bauhöhe sei auf das im urs... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 7. Jänner 1994 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer überdachten Werkstätte zur Herstellung von Hackschnitzeln auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Nr. 1222, KG W. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 24. Mai 1994 wurde die beantragte Baubewilligung mit der Begründung: versagt, die Zufahrtsstraße zum Grundstück weise eine Breite von nur 3 m auf,... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;Bauvorschriften Tir 1981 §59 Abs1 idF 1988/012;
Rechtssatz: Es gibt keine Regelung in der Tir BauO 1989 und den auf Grund der Tir BauO 1989 erlassenen Bestimmungen, die davon ausgeht, dass der Nachbar im Hinblick auf ein... mehr lesen...