Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0093 B 28. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Rechtsmittel bei der unzuständigen stelle (hier: beim Verfassungsgerichtshof, welcher mit dem Verwaltungsgerichtshof KEINE gemeinsame Einlaufstelle besitzt) eingebracht, so erfolgt die Weiterleitung an die... mehr lesen...
Der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtene Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer nach den dem Verwaltungsgerichtshof vorliegenden Verwaltungsakten nachweislich am 13. April 1993 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde gegen diesen Bescheid endete somit gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG am 25. Mai 1993. Die mit diesem Tag datierte Beschwerde wurde vom Beschwerdeführer allerdings nicht beim Verwaltungsgerichtshof eingebr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/18 91/03/0095 1 Stammrechtssatz Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheid vom 24. Februar 1993 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers, eines tunesischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 31. Dezember 1992, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung gegen den einen Asylantrag des Beschwerdeführers abweisenden Bescheid des Bundesasylamtes vom 13. Nov... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §14;
Rechtssatz: Die Anstaltsorgane der Gefangenenhausleitung sind hinsichtlich der Übergabe von Briefsendungen von Häftlingen als Absender als verlängerter Arm der Post anzusehen (Hinweis E 18.6.1984, 1293/80, VwSlg 11573 A/1984). Hiebei ist für das Einlangen des Rechtsmittels eines Anstaltshäftlings der Tag der Abgabe an die ... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß vom 23. November 1992, zugestellt am 21. Jänner 1993, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren gegen einen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 17. Oktober 1991 gemäß § 34 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 33 Abs 1 VwGG mit der
Begründung: ein, der Antragsteller habe den ihm aufgetragenen Ergänzungsschriftsatz nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Wochen am Freitag, den 23. Okto... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0032
Rechtssatz: Ausführungen zur Fristversäumnis in Zusammenhang mit der Frage des Hineinlangens einer Briefsendung in den Briefkasten. European Case ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0032
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH gilt ein Schriftstück dann der Post durch Einwurf in einen Briefkasten am Tag des Einwurfes als übergeben, wenn am Briefkasten der Vermerk... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Beschwerdefrist sechs Wochen, berechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides. Die Beschwerde ist gemäß § 24 Abs. 1 VwGG unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zu Handen seines anwaltlichen Vertreters nach seinem eigenen Vorbringen am 14. September 1992 zugestellt. Letzter Tag der Frist war daher der 27. Oktober 1992. Tatsächlich wurde die Beschwerde laut Poststempel am 27. Okto... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/18 91/03/0095 1 Stammrechtssatz Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH we... mehr lesen...
Die vorliegende - zwar in der Beschwerdeschrift an den Verwaltungsgerichtshof adressierte - Beschwerde wurde tatsächlich an das Amt der Kärntner Landesregierung geschickt; die Postaufgabe war am 22. Juni 1992. Die Kärntner Landesregierung, bei der die Beschwerde am 23. Juni 1992 einlangte, leitete die Beschwerde mit Schreiben vom 26. Juni 1992 an den Verwaltungsgerichtshof weiter, wo sie am 30. Juni 1992 einlangte. Die Behörde schloß den Rückschein hinsichtlich des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050140.X01 Im RIS seit 15.09.1992 mehr lesen...
Die gegenständliche, am 16. April 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 2. Oktober 1991 abgewiesen worden sei und die belangte Behörde über die dagegen am 15. Oktober 1991 zur Post gegebene Berufung bisher noch nicht entschieden habe. Über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes führte de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0492 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, wenn an dem Tag, an dem die Behörde noch fristgerecht ihre Ent... mehr lesen...
Die am 18. Jänner 1992 in S (Polen) zur Post gegebene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde nach dem vorliegenden Briefumschlag an das Zollamt Wien in Wien 3, Schnirchgasse 9, adressiert und ist bei dieser Behörde am 23. Jänner 1992 eingelangt. Nach Weiterleitung durch das Zollamt Wien langte die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof am 3. Februar 1992 ein. Nach der Beschwerdeergänzung vom 12. Juni 1992 war der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 10. Dezember 1991 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1189/53 B 15. September 1953 VwSlg 3088 A/1953 RS 1 Stammrechtssatz Die Tage des Postenlaufes werden nur dann nach § 33 Abs 3 AVG in eine einzuhaltende Frist, hier in die Beschwerdefrist des § 26 VwGG 1952 nicht eingerechnet, wenn d... mehr lesen...
Gegen den Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 20. Dezember 1989 (zugestellt am 27. Dezember 1989), betreffend Feststellung der Kanalanschlußpflicht des Grundstückes Nr. 691/1, KG L, erhoben die Beschwerdeführer Vorstellung "an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung im Wege des Gemeindeamtes der Gemeinde L". Diese Eingabe wurde jedoch in einem Kuvert mit der Aufschrift "An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Rechtsabteilung 7, Landhaus, 8010 Graz"... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §62 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0168 B 16. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die unzuständige Behörde gemäß § 6 Abs 1 AVG 1950 das Rechtsmittel (die Beschwerde) zwecks Weiterleitung an die zuständige Behörde zur Post gibt, so sind gemäß § 33 Abs 3 AVG 1950 (§ 62 Abs 1 VwGG) die Tage... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 6. Mai 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich über einen von ihm gestellten Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht entschieden habe, worauf er "mit Antrag vom 29.10.1991, am 4.11.1991 zur Post gegeben und längstens am 6.11.1991 bei der belangten Behörde eingelangt, diese auf Übergang der Entscheidungspflicht" angerufen habe, welche a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 20.5.1992 92/01/0493, 92/01/0494, 92/01/0495, 92/01/0496,
92/01/0497, 92/01/0498, 92/01/0499, 92/01/0500, 92/01/0501,
92/01/0502; ... mehr lesen...
Gemäß § 24 Abs. 1 VwGG ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Zufolge § 26 Abs. 1 leg. cit. beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Nach § 33 Abs. 3 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) sind die Tag... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0080 1 Stammrechtssatz Gemäß § 33 Abs 3 AVG werden die Tage des Postenlaufes in die Berufungsfrist nicht eingerechnet. Wird jedoch ein eine Frist wahrendes Schriftstück mit der Post an eine unrichtige Stelle gesendet, so ist der Postenlau... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen wies die Gewerbebehörde erster Instanz mit Bescheid vom 21. September 1990 ein Konzessionsansuchen der Beschwerdeführerin ab. Da über die dagegen erhobene Berufung nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten entschieden worden sei, habe die Beschwerdeführerin einen mit 16. April 1991 datierten Devolutionsantrag an die belangte Behörde gestellt, welcher laut dem Stempel auf der Fotokopie des vorgelegten Postaufgabescheines am 16. April 1991 um 19,00 Uhr zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/20 90/07/0119 1 Stammrechtssatz Die in § 27 VwGG normierte Frist läuft nicht (schon) von dem Tag, an dem der maßgebende Antrag auf Sachentscheidung zur Post gegeben wurde (Hinweis B 15.4.1964, 710/63, VwSlg 6304 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Nach den Behauptungen im Verbesserungsschriftsatz vom 16. Juli 1991, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu unter anderem die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, und zuletzt etwa vom 23. Mai 1990, Zlen. 90/17/0104 und 0178-0180), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 18. April 1991 zugestellt. Die im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §62 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gem § 33 Abs 3 AVG in Verbindung mit § 62 Abs 1 VwGG werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Diese Vorschrift gilt jedoch nur dann, wenn die Sendung richtig, also an die zuständige Stelle, zur Post gegegeben worden ist (Hinweis B 15.9.1953, 118... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/18 91/03/0095 1 Stammrechtssatz Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. Jänner 1991 betreffend Bereitstellung eines Kraftfahrzeuges nach dem Militärleistungsgesetz als verspätet zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde erwogen: Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides wurde der erstinstanzliche Bescheid dem Beschwerdeführer am 30. Jänner 1991 durch H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0260/60 E 29. September 1960 VwSlg 5380 A/1960 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde trägt das Risiko der Aufhebung des Bescheides wegen unterlaufener Verfahrensmängel durch den VwGH, wenn sie dem Berufungswerber die Feststellung der Versäumung der B... mehr lesen...
Mit den gleichlautenden Säumnisbeschwerden machten die beiden Beschwerdeführer geltend, daß die belangte Behörde über die am 16. November 1990 erhobene Berufung auch nach sechs Monaten noch nicht entschieden habe. Diese Beschwerden wurden am 21. Mai 1991 zur Post gegeben und langten am 23. Mai 1991 beim Verwaltungsgerichtshof ein. Die belangte Behörde legte ihren am 10. Mai 1991 beschlossenen, am 16. Mai 1991 ausgefertigten und am 22. Mai 1991 durch Hinterlegung zugestellten Besch... mehr lesen...