RS Vwgh 1993/6/24 93/15/0031

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Veröffentlicht am 24.06.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3;
VwGG §45 Abs1 Z2;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/15/0032

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH gilt ein Schriftstück dann der Post durch Einwurf in einen Briefkasten am Tag des Einwurfes als übergeben, wenn am Briefkasten der Vermerk angebracht ist, daß dieser noch am selben Tag ausgehoben werde (Hinweis E 17.6.1983, 81/02/0262).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150031.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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