Entscheidungen zu § 32 Abs. 2 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 95

TE Vwgh Beschluss 1992/11/17 92/11/0195

Nach dem Beschwerdevorbringen habe der Beschwerdeführer am 17. Februar 1992 Berufung gegen den im Devolutionsweg ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 16. Jänner 1992 (Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers) erhoben, über die die belangte Behörde bisher noch nicht entschieden habe. Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich, daß der Berufungsschriftsatz vom 17. Februar 1992 laut Eingangsstempel am 18. Februar 1992 beim Amt der Tiroler Landesregie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0195

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §27;VwGG §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1859/74 B 5. November 1974 VwSlg 8699 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Die sechsmonatige Frist des § 27 VwGG 1965 ist gemäß § 62 VwGG 1965 nach der Vorschrift des § 32 Abs 2 AVG 1950 zu berechnen. Schlagworte Binnen 6 Monaten Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/2 92/04/0139

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. April 1992 wurden der Beschwerdeführerin Kommissionsgebühren und Analysekosten gemäß §§ 76 und 77 AVG vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, welche im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG in ihrem Rubrum die Prozeßerklärung enthält, daß der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 11. Mai 1992 (Montag) zugestellt worden sei. Die i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.07.1992

RS Vwgh 1992/7/2 92/04/0139

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040139.X01 Im RIS seit 02.07.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/1 92/01/0458

Die gegenständliche, am 16. April 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 2. Oktober 1991 abgewiesen worden sei und die belangte Behörde über die dagegen am 15. Oktober 1991 zur Post gegebene Berufung bisher noch nicht entschieden habe. Über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes führte de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.07.1992

RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0458

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0492 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, wenn an dem Tag, an dem die Behörde noch fristgerecht ihre Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 92/01/0492

Der Beschwerdeführer macht in seiner am 6. Mai 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich über einen von ihm gestellten Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht entschieden habe, worauf er "mit Antrag vom 29.10.1991, am 4.11.1991 zur Post gegeben und längstens am 6.11.1991 bei der belangten Behörde eingelangt, diese auf Übergang der Entscheidungspflicht" angerufen habe, welche a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0492

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 20.5.1992 92/01/0493, 92/01/0494, 92/01/0495, 92/01/0496, 92/01/0497, 92/01/0498, 92/01/0499, 92/01/0500, 92/01/0501, 92/01/0502; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/18 92/01/0189

Der Beschwerdeführer macht in seiner am 2. März 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 20. August 1991, Zl. IV-82.924-AF/91, gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge festgestellt worden sei, daß er nicht Flüchtling sei, und die belangte Behörde über seine am 3. September 1991 dagegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 92/01/0189

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/26 92/01/0042

Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß die belangte Behörde seine Administrativbeschwerde gemäß § 120 Abs. 1 StVG vom 1. Juni 1991 "in der nach dem AVG vorgesehenen 6-monatigen Frist (Fristende: 1.12.1991) nicht beantwortet" habe und mangels Bescheiderlassung Säumnis gegeben sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Beschwerdeführer mit Berichterverfügung vom 21. Jänner 1991 vorgehalten, daß auf Grund der vorliegenden Beschwerde und der ihr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.02.1992

RS Vwgh 1992/2/26 92/01/0042

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/20 92/09/0021

Die mit 23. Jänner 1992 datierte und laut Poststempel auf dem Kuvert am gleichen Tag zur Post gegebene Beschwerde richtet sich gegen den im Spruch: bezeichneten Bescheid der belangten Behörde, der in Ablichtung mit der Beschwerde vorgelegt wurde. Aus den Angaben des Beschwerdeführers in der Beschwerde ergibt sich in Übereinstimmung mit dem Stempelaufdruck auf der vorgelegten Bescheidablichtung, daß der angefochtene Bescheid dem Rechtsfreund des Beschwerdeführers am 11. Dezember 1991 zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.02.1992

RS Vwgh 1992/2/20 92/09/0021

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090021.X01 Im RIS seit 20.02.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/6/26 91/09/0081

Das Landesarbeitsamt Wien hat mit Bescheid vom 5. März 1991 der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Bekleidung-Druck-Papier vom 20. Dezember 1990, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Sladana R gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß § 26 Abs. 1 VwG... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.06.1991

RS Vwgh 1991/6/26 91/09/0081

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090081.X01 Im RIS seit 26.06.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/28 91/04/0097

Aus der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 16. August 1990 einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 4 GewO 1973 schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) bestraft. Die vom Beschwerdeführer gegen dieses Straferkenntnis erhobene Berufung wies der Landeshauptmann von Kärnte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1991

RS Vwgh 1991/5/28 91/04/0097

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Als erster Tag einer nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmten Frist iSd § 32 Abs 2 AVG ist jener Tag zu rechnen, welcher dem die Frist auslösenden Ereignis nachfolgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040097.X01 Im RIS seit 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1991

TE Vwgh Beschluss 1990/9/20 90/07/0119

Mit der vorliegenden Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft durch Nichterledigung einer Berufung der Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 16. Jänner 1990 in einer Wasserrechtssache geltend gemacht. Die Beschwerdeführerin gibt an, ihr die Berufung enthaltender Schriftsatz sei am 15. Februar 1990 zur Post gegeben worden und am 16. Februar 1990 bei der Behörde erster Instanz eingelang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/20 90/06/0111

Die Beschwerdeführerin gab in der vorliegenden Beschwerde den 23. Juni 1990 als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides an. Die mit 7. August 1990 datierte Beschwerde wurde am 7. August 1990 zur Post gegeben. Der 23. Juni 1990 war ein Samstag. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde sechs Wochen, nach der gemäß § 62 Abs. 2 VwGG subsidiär auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden Bestimmung des § 32 Abs. 2 AVG 1950 enden nach Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.09.1990

RS Vwgh 1990/9/20 90/06/0111

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §32 Abs2;FeiertagsruheG 1957 §1 Abs2;VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990060111.X01 Im RIS seit 20.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1990

RS Vwgh 1990/9/20 90/07/0119

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Die sechsmonatige Frist zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde endet um 24.00 Uhr jenes Tages, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat (Hinweis B 24.10.1972, 1603/72, VwSlg 8304 A/1972). Schlagworte Binnen 6 Monaten European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/22 90/11/0089

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. Februar 1990 wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügenden Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 8. November 1989 gemäß § 57 Abs. 2 AVG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.05.1990

RS Vwgh 1990/5/22 90/11/0089

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §57 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110089.X01 Im RIS seit 22.05.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/4/24 90/08/0011

Mit der hg. Verfügung vom 20. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsanwälte gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Beibringung von vier weiteren Ausfertigungen der vom Verfassungsgerichtshof dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde aufgefordert. Hiebei wurde eine Frist von drei Wochen, vom Tage der Zustellung der Zuschrift an gerechnet, bestimmt und darauf hingewiesen, daß die Versäumung der Frist als Zurückziehung der Beschwerde gilt. Die Zustellung dieser Verf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.04.1990

RS Vwgh 1990/4/24 90/08/0011

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990080011.X01 Im RIS seit 24.04.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/3 89/11/0236

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 28. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit "vorübergehend auf die Dauer von 9 Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides", entzogen. Zugleich wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 "hinsichtlich einer allenfalls gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt". Dagegen er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.04.1990

RS Vwgh 1990/4/3 89/11/0236

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §73 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Langte der Devolutionsantrag zwischen 8.00 und 9.00 Uhr bei der Oberbehörde ein, so ist der am selben Tag dem Bescheidadressaten zwischen 10.00 und 10.30 Uhr zugestellte Bescheid der Unterbehörde unzuständigerweise ergangen. Die Bestimmung des § 32 Abs 2 AVG kommt, da es sich hier nicht um die Berechnung einer Frist handelt, ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/17 89/03/0003

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 16. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen mehrerer Übertretungen des Kraftfahrgesetzes bestraft. Die Strafverfügung wurde laut Zustellschein am 25. Mai 1988 zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der "25.5.88" angegeben wurde. Der gegen diese Strafverfügung vom Beschwerdeführer erhobene Einspruch - der im Einspruch hilfsweise gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.01.1990

RS Vwgh 1990/1/17 89/03/0003

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Beschwerde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1990

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