RS Vwgh 1991/5/28 91/04/0097

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §32 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Als erster Tag einer nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmten Frist iSd § 32 Abs 2 AVG ist jener Tag zu rechnen, welcher dem die Frist auslösenden Ereignis nachfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040097.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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