Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. Musger und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Stadtgemeinde Stockerau, vertreten durch Dr. Franz Amler, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die Antragsgegnerin Republik Österreich (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft), vertreten durch die Finanzp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Wasserrechtssache des Antragstellers Mag. Nikolaus H*****, vertreten durch Dr. Helmut Fetz, Rechtsanwalt in Leoben, gegen die Antragsgegnerin Gemeinde K*****, vertreten durch Mag. Ulrich Nemec, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 27.322,42 EUR sA, über den Revisionsrekurs des Antrags... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Primär hat der nach § 31 WRG Verpflichtete selbst für die kostengünstigste Lösung im Zuge der nach §31 Abs3 WRG anzuordnenden Maßnahmen zu sorgen. Die Wasserrechtsbehörde ist nicht verpflichtet, Kostenvoranschläge einzuholen. Sie hat ohne weitwendige Erhebungen die nach § 31 Abs 3 WRG gebotenen Maßnahmen einzuleiten. Entscheidungstexte 1 Ob 7/02i Entsc... mehr lesen...
Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §31 Abs2WRG 1959 §31 Abs3
Rechtssatz: Die Verpflichtung einer Gemeinde als Deponiebetreiberin zur Reinhaltung der Gewässer im Sinne des § 30 Abs 2 WRG 1959 endet nicht im Zeitpunkt der Auflassung und Verschließung der Deponie. Die Gemeinde hat sich vielmehr über den jeweiligen Stand der Deponietechnik auf dem Laufenden zu halten und gemäß § 31 Abs 2 WRG 1959 unverzüglich die zur Vermeidung einer Gewässerverunrein... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Auch Dritte, in deren Rechtssphäre die von ihnen nicht verursachte Gefahr einer Gewässerverunreinigung eintritt, oder in deren Rechtssphäre Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden müssen, sind zur Duldung von gemäß § 31 Abs 3 WRG angeordneten Maßnahmen verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 96/01a Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die der Behörde in § 31 Abs 3 WRG auferlegte Pflicht weist gewisse Parallelen zur Geschäftsführung im Notfall gemäß § 1036 ABGB auf. Entscheidungstexte 1 Ob 207/98t Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 207/98t Veröff: SZ 72/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1042ABGB §1451WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Allein dadurch, daß die Behörde eine fremde gesetzliche Verpflichtung (Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG) erfüllt, wird der im § 31 Abs 3 WRG normierte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Rückersatz der Kosten nicht zu einem zivilrechtlichen Anspruch, auf den die Verjährungsbestimmungen des ABGB Anwendung fänden. Nur dann, wenn ein Dritter, und nicht die zur Erlassung eines Kostenbescheids v... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch der Wasserrechtsbehörde auf Kostenersatz gemäß § 31 Abs 3 WRG ist öffentlich-rechtlicher Natur und einer Verjährung nicht zugänglich. Entscheidungstexte 1 Ob 335/97i Entscheidungstext OGH 30.06.1998 1 Ob 335/97i 8 Ob 117/00i Entscheidungstext OGH 16.08.2001 8 Ob 117/00i Veröff:... mehr lesen...
Norm: AHG §1 FWRG §31 Abs3
Rechtssatz: Bei der Durchführung der erforderlichen Sofortmaßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG handelt es sich um einen Anwendungsfall der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt. Diese der Bezirksverwaltungsbehörde als Wasserrechtsbehörde erster Instanz obliegenden Sofortmaßnahmen sind - einerlei ob die Behörde sie selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen läßt - wegen ihrer überwiegenden Bestim... mehr lesen...
Norm: AHG §1 FAHG §9WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die von einem Baggerunternehmer aufgrund eines Werkauftrags durch die Bezirksverwaltungsbehörde namens des zuständigen Rechtsträgers als Wasserrechtsbehörde erster Instanz (§ 98 Abs 1 WRG) im Rahmen mittelbarer Bundesverwaltung nach § 31 Abs 3 WRG nach einem Tankwagenunfall verrichteten Arbeiten zur Entfernung kontaminierten Erdreichs sind hoheitliche Tätigkeit. Für dadurch entstandene Schäden im Ver... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die Haftung für Anlagen umfaßt nicht nur deren Herstellung, sondern auch deren Instandhaltung und Betrieb. Als Anlagenbetreiber ist derjenige anzusehen, der die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Anlage hat und auf dessen Rechnung sie betrieben wird; in der Regel wird dies der Eigentümer oder Bestandnehmer sein. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p ... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs2WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4
Rechtssatz: Ist eine Gewässerverunreinigung bereits eingetreten, besteht aber die Gefahr einer weiteren Ausdehnung nicht mehr, so sind nicht die Bestimmungen des § 31 Abs 2 bis Abs 4 WRG anzuwenden, sondern hat der Geschädigte - unabhängig von öffentlich-rechtlichen Sanktionen - bloß einen zivilrechtlichen, im streitigen Verfahren geltend zu machenden Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher. ... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs2WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die primäre Haftung auf dem Boden des § 31 Abs 2 und 3 WRG trifft - anders als bei der als subsidiär beurteilten Haftung des Liegenschaftseigentümers, die auch unter bestimmten Voraussetzungen dessen Rechtsnachfolger zur Last fallen kann (§ 31 Abs 4 zweiter Satz WRG) - nicht auch den oder die Rechtsnachfolger des Verursachers. Insoweit ist der Zeitpunkt des Entstehens des Schadens ebenso bedeutsam wie ... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4WRG §31 Abs6
Rechtssatz: Die primäre Haftung als Verursacher schließt die subsidiäre Ersatzpflicht des Liegenschaftseigentümers aus (vgl 1 Ob 1/93). Einzelrechtsnachfolger von Wohnungseigentümern als nach § 31 Abs 4 WRG subsidiär Haftenden sind überdies durch die Beschränkungen des § 31 Abs 6 WRG privilegiert. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 CWRG §31 Abs3WRG §31 Abs4
Rechtssatz: Wohnungseigentümer bilden bei der vom Bund gegen sie erhobenen Kostenersatzansprüchen nach § 31 Abs 3 und Abs 4 WRG keine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 European Case... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Wohnungseigentümer in einem Haus mit einer gemeinsamen, mit "Heizöl leicht" betriebenen Heizungsanlage können an sich "Betreiber" einer Anlage im Sinne des § 31 Abs 1 WRG und damit primär Haftende im Sinne des Abs 3 sein. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 ... mehr lesen...