Norm: WRG §31 Abs3WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Ordnet die Wasserrechtsbehörde eine Entsorgungsmaßnahme gemäß § 31 Abs 3 WRG unmittelbar an, dann hat sie nach der Durchführung der angeordneten Vorkehrungen die daraus erwachsenen notwendigen und zweckmäßigen Kosten vorzuschreiben; gegen diese Kostenvorschreibung kann nicht Berufung erhoben, wohl aber kann das ordentliche Gericht gemäß § 117 Abs 4 WRG angerufen werden. Ordnet die Wasserrecht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf § 117 WRG gestützten Antrag auf Feststellung, daß der Antragsteller die ihm mit Bescheid der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vom 19.8.1993 auferlegten Kosten für die Entsorgung von Erdmaterial im Betrag von S 192.706,50 nicht zu tragen habe, zurück und führte zur
Begründung: aus, der Ersatz der in einem Verwaltungsvollstreckungsverfahren aufgelaufenen Kosten unterliege nicht der nachprüfenden Kontrolle durch die Gerichte, ... mehr lesen...
Begründung: Bei einem Verkehrsunfall auf der Tauernautobahn am 17.11.1992 traten aus dem Tank des vom Beklagten gehaltenen Fahrzeuges ca. 50 Liter Dieseltreibstoff aus. Durch den Katastrophenschutzreferenten der Bezirkshauptmannschaft Hallein wurde die Klägerin mit der Entsorgung beauftragt, da wegen des starken Regens die Gefahr bestand, das Wasser-Öl-Gemisch könne über einen Sammelschacht in die Salzach gelangen. Für die Durchführung dieser Arbeiten stellte die Klägerin dem ... mehr lesen...
Begründung: Am 3. April 1991 lenkte ein Dienstnehmer der Antragstellerin einen von dieser gehaltenen Tankwagenzug, bestehend aus dem mit etwa 17.000 Liter Dieseltreibstoff, Normal- und Superbenzin beladenen Zugfahrzeug und dem mit etwa 16.000 Liter Superbenzin beladenen Anhänger auf der Westautobahn in Richtung Salzburg. Um etwa 23.00 Uhr stürzte im Gemeindegebiet von Neustift-Innermanzing der Anhänger um und begann zu brennen. Das Feuer griff auf das Zugfahrzeug über und beide F... mehr lesen...
Norm: ABGB §896 WRG §31WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4 ABGB § 896 heute ABGB § 896 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Wie ein von einer Person allein getragener Aufwand für die nach § 31 Abs 2 WRG erforderlichen Maßnahmen zwischen ihr und den anderen Ersatzpflichtigen aufzuteilen ist, ergibt sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei, der Viertbeklagte ist Dienstnehmer der erstbeklagten Partei. Über Auftrag des Klägers lieferte die erstbeklagte Partei am 21.9.1989 zur Befüllung des 5.860 l fassenden Tanks des Hauses des Klägers G***** mit einem vom Viertbeklagten gelenkten Tankwagen Heizöl. Die Befüllung eines Tanks mit ca. 5000 l unter Druck dauert ca. 20 Minuten. Der Tankwagen mußte unterhal... mehr lesen...
Begründung: Die UGS Sondermüllbeseitigung und Grundwasserschutzgesellschaft mbH (im folgenden: UGS) und die Teerag-Asdag AG, Zweigniederlassung Klagenfurt (im folgenden: Teerag-Asdag), vereinbarten nach einem Probebetrieb am 20. November 1986, daß die Teerag-Asdag verunreinigtes Erdreich, bestehend aus 1000 t Braunkohlenteerschlamm, 700 bis 800 t Sägespäne, 1500 t Wasser, 2600 t Erdreich mit 0,2 bis 0,5 % Phenol und 8,82 % Schwefel zu verglühen habe. Sollte durch Einschreiten de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die UGS-Sondermüllbeseitigung und Grundwasserschutz Gesellschaft mbH (im folgenden: UGS) und die TeeragAsdag AG, Zweigniederlassung Klagenfurt (im folgenden: Teerag-Asdag), vereinbarten nach einem Probebetrieb am 20.November 1986, daß die Teerag-Asdag verunreinigtes Erdreich, bestehend aus 1000 t Braunkohlenteerschlamm, 700 bis 800 t Sägespäne, 1500 t Wasser, 2600 t Erdreich mit 0,2 bis 0,5 % Phenol und 8,82 % Schwefel zu verglühen habe. Sollte durch Einsch... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17 WRG §31 Abs3 B-VG Art. 17 heute B-VG Art. 17 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art. 17 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974 B-VG Art. 17 gültig von 19.12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. Mai 1982 floß aus einer Tankanlage der vom Kläger in Lauterach betriebenen Bäckerei Heizöl leicht aus und gelangte ins Erdreich. Nach Durchführung einer Verhandlung trug die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit Bescheid vom 5.Mai 1982, Zl. II-3065/1982, gemäß § 31 Abs. 3 WRG dem Kläger auf, die vom wasserbautechnischen Sachverständigen für notwendig erachteten Maßnahmen wegen Gefahr für die Wasserversorgung unverzüglich und ohne unnötige Unterbrechung a... mehr lesen...
Norm: BAO §21 UStG §1UStG §11WRG §31 Abs3 BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
Der Unternehmer, der gemäß § 31 Abs 3 WRG über Auftrag der Wasserrechtsbehörde Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung durchführte, hat dem zur Tragung der Kosten verpflich... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3WRG §98 Abs1WRG §117 Abs1
Rechtssatz: Zur Entscheidung über die Kostentragung nach § 31 Abs 3 WRG ist gemäß §§ 98 Abs 1, 117 Abs 1 WRG die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Zur Entscheidung über die Kostentragung nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG ist gemäß Paragraphen 98, Absatz eins, 117, Absatz eins, WRG die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Auf dem Gelände der Firma C*****-Schmiermittelfabrik Henriette W***** (im folgenden Firma C*****) in Wien 10., Hausergasse 24, befanden sich Öltanks. Über Auftrag der Firma C*****, die das Betriebsgelände zu räumen hatte, zerlegte die beklagte Partei diese Öltanks. Da der Verdacht bestand, daß bei der Demontage eines Tanks ca. 3000 l Altöl auf unbefestigtes Gelände ausgeflossen sei, kam es zu einem Einsatz der Feuerwehr der S***** W*****. Öl wurde abgedeckt, ölgetränkte... mehr lesen...
Norm: B-VG Art131a WRG §31 Abs3 B-VG Art. 131a gültig von 01.07.1976 bis 31.12.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 685/1988
Rechtssatz: Bei der Durchführung von Anordnungen nach § 31 Abs 3 WRG handelt es sich um einen Anwendungsfall der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt im Sinne des Art 131a B-VG. Bei der Durchführung von An... mehr lesen...