RS OGH 1986/9/3 1Ob22/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1986
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Norm

BAO §21
UStG §1
UStG §11
WRG §31 Abs3

Rechtssatz

Der Unternehmer, der gemäß § 31 Abs 3 WRG über Auftrag der Wasserrechtsbehörde Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung durchführte, hat dem zur Tragung der Kosten verpflichteten Unternehmer, auch wenn er zu ihm in keiner vertraglichen Beziehung stand, eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG auszustellen, um ihm die Möglichkeit zu geben den Vorsteuerabzug vor den zur Entscheidung hierüber allein zuständigen Abgabenbehörden geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053202

Dokumentnummer

JJR_19860903_OGH0002_0010OB00022_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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