Begründung: Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhob gegen den Kläger, Herfried Manfred S***, Martin H***, Manfred P*** und Erich E*** Strafantrag, die Genannten hätten am 19. August 1984 in Saalfelden an einer Schlägerei teilgenommen, wodurch Johann S*** einen Schienbeinbruch (richtig Schienbeinkopfbruch) rechts und Jim G*** einen Bruch des Mittelhandknochens, eine Wunde am Kinn, Abschürfungen vor dem linken Ohr und Bißwunden an den Fingern, sohin schwere Verletzungen erlitten hä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13. Oktober 1982 folgende Erklärung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.9.1983 gegen 20,50 Uhr ereignete sich in der Ortsmitte von Mutters auf der Neugötzner-Landesstraße Nr.304 ein Verkehrsunfall, bei dem Markus R*** und der bei ihm mitfahrende Kläger mit dem Motorrad Kennzeichen T 42.989 auf das vor R*** fahrende Motorrad des Andreas J***, Kennzeichen T 52.610, auffuhren und zu Sturz kamen. In der Folge wurde der auf der Fahrbahn liegende Kläger durch das unmittelbar diesen beiden Motorrädern folgende, vom Erstkläger gele... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13.10.1982 folgende Erklärung ab: "Für da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. Juni 1982 lenkte der Kläger seinen PKW auf der Zillertaler-Bundesstraße mit einer Geschwindigkeit von 40-50 km/h in Richtung Fügen. Als er sah, daß der vor ihm fahrende PKW verkehrsbedingt anhält, bremste er "normal" ab. Als er sein Fahrzeug bereits zum Stillstand gebracht hatte, fuhr der nachkommende, von Klaus Erich W*** (für diesen hat die Erstbeklagte zu haften) gelenkte PKW von hinten auf sein Fahrzeug auf und stieß dieses kräftig gegen das vor i... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AWRG §26 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Der Rech... mehr lesen...
Norm: WRG §26
Rechtssatz:
Die Bestimmung gilt nur für wasserrechtsbehördlich bewilligte Wasserbenutzungsanlagen (so bereits SZ 38/106), wogegen die Haftung für Schäden aus wasserrechtsbehördlich nicht bewilligten Wasserbenutzungsanlagen oder Wasseranlagen, die anderen Zwecken als der Wasserbenutzung dienen, nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §483 ABGB §491 ABGB §494 WRG §14WRG §26WRG §50WRG §138 ABGB § 483 heute ABGB § 483 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 491 heute ABGB § 491 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: WRG §26
Rechtssatz:
Der Wasserberechtigte handelt nur dann rechtswidrig, wenn er in objektiv sorgloser Weise Schäden verursacht, die nicht notwendig mit dem Betrieb der Wasserbenutzungsanlage verknüpft sind (Koziol, österreichisches Haftpflichtrecht 2.Auflage II 332). Die Erosion von Fundamenten einer Brücke durch fließendes Wasser ist aber unvermeidlich und damit notwendig mit dem Betrieb der Wassernutzungsanlage verbunden, wa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 759 und 78 der EZ 89 KG Obergrafendorf. Die beiden Grundstücke werden durch das Grundstück 1280 Gewässer (Bach) der EZ 1129 KG Obergrafendorf getrennt. Dieses Grundstück steht im Eigentum der Marktgemeinde Obergrafendorf und bildet das Bett für den Klangen-Obergrafendorfer Werkskanal, für den die beklagte Partei wasserberechtigt ist. Im Bereich der Grundstücke 759 und 78 führ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Altenheimes 'Abendruh' in Waiern. Für den Umbau und die Neugestaltung dieses Altenheimes erhielt der Beklagte für die erste Baustufe am 2.7.1975 den Auftrag zur Planung, Einreichung und Bauaufsicht. In der ersten Baustufe von etwa 1974 bis 1976 wurde zum westseitigen dreigeschossigen Altbau nach Osten anschließend ein Verbindungstrakt mit dem Stiegenhaus und daran quergestellt ein viergeschossiger Neubau errichtet. In der zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG P***** mit dem Haus S*****straße *****. Sie behauptet, daß ihr Haus durch die Herstellung einer Fußgängerunterführung unter der R***** Bundesstraße, durch Arbeiten zur Neuverlegung der Ortskanalisation P*****, durch Kabelverlegungsarbeiten im Auftrag der Post- und Telegrafenverwaltung und durch Bauarbeiten zur Einbindung der S*****straße in die neu trassierte Bundesstraße schwere Schäden erlitten h... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Zur Entscheidung über den Ersatz eines durch eine bestehende Wasserkraftanlage verursachten Schadens ist nicht die Wasserrechtsbehörde zuständig. VwGH vom 16.04.1959, Z 2003, 2004/57; Veröf... mehr lesen...
Die klagende Partei ist Medieninhaber der in Wien erscheinenden Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". Bis Ende April 1981 war die Samstagausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" in einen Farbumschlag eingelegt, ab Mai 1981 sollte sie mit einer Farbbeilage mit dem Titel "Bunte Krone" erscheinen, was in Prospekten angekundigt worden war. Die Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 2. 5. 1981 enthielt erstmals eine solche Farbbeilage. Wegen der Ankündigung der Farbbeilage "Bunte Krone" begehrte... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei errichtete in Wien ***** als Generalunternehmer ein Bauwerk für die Gemeinde Wien. Zur Durchführung der Tischlerarbeiten am Bauteil Süd-West bediente sie sich der klagenden Partei. Auf den dieser noch zustehenden Entgeltanspruch von 76.340,10 S bezahlte die beklagte Partei 15.619,85 S. Gegen das auf Bezahlung des Restbetrags samt Anhang gerichtete Klagebegehren wendet die beklagte Partei ein, mit einer ihr zustehenden Schadenersatzforderung von 60.72... mehr lesen...
Die Klägerin, die im März 1978 und im April 1980 Kredite der beklagten Bank durch Hypotheken besichert hatte, begehrt mit der vorliegenden Klage die Rückerstattung einer am 31. 12. 1981 von der V Gemeinnützigen Wohnungsbau- und SiedlungsgesmbH (im folgenden kurz: V) für sie zur Erwirkung der Löschung des Pfandrechtes geleisteten Zahlung von 1 792 928 S mit der Begründung: , die beklagte Partei habe durch Gestattung der Überziehung des an die I WohnbaugesmbH (im folgenden kurz: I) gew... mehr lesen...
Alois K, der Großvater der Beklagten, war Eigentümer der Liegenschaft EZ 21 I KG S, zu der das heutige Grundstück 30/2 gehörte. Auf der EZ 21 I KG S war eine Wasserkraftanlage zum Betrieb eines Sägewerkes, einer Lohnmühle und einer Wagnerwerkstätte errichtet. Im Wasserbuch des Amtes der Tiroler Landesregierung wird die Lage der Anlage wie folgt beschrieben: "Am rechten Ufer des S-Baches, Entnahmestelle 1635 m, Rückgabestelle 1544 m, oberhalb seiner Einmundung in den A-Bach. Länge d... mehr lesen...
Norm: WRG §9WRG §22WRG §26WRG §111
Rechtssatz: Zur Wasserbenutzungsanlage gehören auch sogenannte Zubehöranlagen wie Anlagen zur Zuleitung und Ableitung des Wassers; diese teilen das rechtliche Schicksal der eigentlichen Wasserbenutzungsanlage, sodaß sich die wasserrechtsbehördliche Bewilligung, aber auch die Haftungsverpflichtung nach § 26 WRG auch auf die Zubehöranlage erstreckt. Zur Wasserbenutzungsanlage gehören auch sogenannte Zub... mehr lesen...
Norm: WRG §26WRG §41
Rechtssatz: § 26 WRG ist bei Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten (§ 41 WRG) analog anzuwenden. Paragraph 26, WRG ist bei Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten (Paragraph 41, WRG) analog anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 22/82 Entscheidungstext OGH 15.12.1982 1 Ob 22/82 Veröff: SZ 55/189 = EvBl 1983/56 S 215 ... mehr lesen...
Im Ortsgebiet von S zweigt etwa auf der Höhe des Flugplatzes von der F-Ache der sogenannte Mühlbach ab. Beim Einlaß befindet sich eine Hauptschleuse, die immer offen ist und nur geschlossen wird, wenn zum Sandauswaschen das Wasser ausgelassen werden soll. Der eigentliche Haupteinlaß in den Mühlbach liegt nach der Hauptschleuse. An diesem ist ein Gitter angebracht. In Richtung F-Ache befindet sich eine sogenannte Notschleuse, die nur zum Sandauswaschen geöffnet wird. Da im Winter kei... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B1 ABGB §1295 IcWRG §12WRG §26 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: WRG §26
Rechtssatz:
Der Ausspruch über die Notwendigkeit, den Gegenstand und den Umfang von Zwangsrechten hat nach Möglichkeit im Bewilligungsbescheid zu erfolgen. Wurde ein Wasserbenutzungsrecht bewilligt, aber ein Bescheid über die Einräumung von Zwangsrechten und die Entschädigung der davon betroffenen älteren Wasserbenutzungsrechte durch Jahre nicht erlassen, ist davon auszugehen, daß die Behörde mit dem Eintritt konkreter ... mehr lesen...
Laut Fischereirevierkataster betreffend das Revier P J II/2 weist dieses Revier eine fischbare Fläche von zirka 17.1 ha auf, wovon rund 10.5 ha auf das Hauptgerinne P entfallen. Fischereiberechtigte iS des § 2 Z 7 des NÖ Fischereigesetzes, LGBl. 6.550-0, sind Dipl.- Ing. Friedolin H, die M'sche Gutsverwaltung K, die Forstverwaltung Waldgut W, die Gutsverwaltung S, die Gemeinden G, A und B sowie die Firma F AG. Die Fischereiberechtigten haben mit dem Kläger einen Fischereipachtvertr... mehr lesen...
Norm: WRG §26WRG §26 Abs1WRG §26 Abs2
Rechtssatz: In Fällen, in denen die Durchsetzung von Ansprüchen auf Beseitigung oder Untersagung einer Wasserbenutzungsanlage oder Untersagung einer bestimmten Betriebsweise zu spät kommen mußte, der Geschädigte sich also gar nicht zur Wehr setzen konnte, kommt als Ausgleich die Erfolgshaftung des § 26 Abs 2 WRG und damit auch die Haftung für Verfehlungen von Besorgungsgehilfen zum Tragen. Eine Ber... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26WRG §117WRG §118 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Grundsätzlich unterscheidet das WRG zwischen (von der Wasserrechtsbehörde zu beurteilenden) Entschädigungsansprüchen, worunter die Abgeltung jener vermögensrechtlichen Nachteil... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der beklagten Marktgemeinde den Ersatz des Schadens, der ihr in den Jahren 1975 bis 1977 durch die unberechtigte Zufuhr von Fäkalabwässern in den auf ihrem Wiesengrundstück 1549 KG M im Anschluß an einen Zuleitungskanal errichteten Sickerschacht entstanden ist. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen wurden ursprünglich in die von der Landesstraßenverwaltung im Jahre 1950 errichtete Versickerungsanlage auf dem Grundstück des R... mehr lesen...
Norm: ABGB §364a WRG §26 ABGB § 364a heute ABGB § 364a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die Erfolghaftung nach § 26 Abs 2 WRG stellt bloß eine Sonderregelung der sonst gegebenen nachbarrechtlichen Haftung nach § 364 a ABGB dar. Die Erfolghaftung na... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3e ABGB §1302 AWRG §26 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1302 heute ABGB § 1302 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Die klagende Partei ist Eigentümerin einer Metallwarenfabrik. Der Strombedarf dieses Betriebes wird durch eine eigene, am Welser Mühlbach gelegene Wasserkraftanlage und zwei Dieselaggregate gedeckt. Die Wasserkraftanlage wurde mit Bescheid der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels vom 12. Feber 1913 genehmigt. Dieses Recht ist im Wasserbuch des Magistrates der Stadt Wels eingetragen. Der Welser Mühlbach zweigt beim Gunskirchner Traunwehr links von der Traun ab. Er führt rund 7 m3 Wasser... mehr lesen...
Norm: WRG §26 ZPO §503 Z4 E4c25 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Ob sich ein Wasserberechtigter konsensgemäß verhält, ist keine Rechtsfrage, sondern von den Tatsacheninstanzen abschließend zu beurteilen und festzustellen... mehr lesen...