Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 116, zu der das Grundstück 182/3 gehört. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der davon östlich gelegenen Liegenschaft EZ 252, die unter anderem aus dem Grundstück 1569 besteht. Östlich von diesem Grundstück verläuft eine Landesstraße. Im Grenzbereich zwischen den Grundstücken 1569 und 182/3 verläuft der L*****bach, dessen linksseitiges Bachufer in der Natur im Wesentlichen die Grundstücksgrenze bildet. Dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer einer an einem Bach gelegenen Kleinwasserkraftanlage, die Klägerin Eigentümerin einer Parterrewohnung in einem angrenzenden Haus. Schon vor dem Eigentumserwerb der Klägerin (im Jahr 1991) wurde die Dachrinne des Hauses in das damals noch nicht abgedeckte Oberwassergerinne der Kleinwasserkraftanlage eingeführt. Mit Bescheid aus dem Jahr 1985 wurde dem Beklagten die Generalsanierung der Kleinwasserkraftanlage behördlich bewilligt und da... mehr lesen...
Norm: WRG §26WRG §50
Rechtssatz: Der "Verfall" erfasst auch jene Schäden, die während des Verfallsprozesses eintreten, und nicht bloß jene Nachteile, die erst dadurch entstehen, dass die Anlage nicht mehr vorhanden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 227/01s Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 227/01s European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: WRG §26
Rechtssatz: § 26 Abs 1 WRG verweist nur ganz allgemein auf das Schadenersatzrecht des ABGB, ohne die Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich auszuschließen. Entscheidungstexte 1 Ob 2304/96x Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2304/96x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS01067... mehr lesen...
Norm: WRG §26WRG §117
Rechtssatz: Seit der Neufassung des § 117 WRG 1959 durch die WRGNov 1988 und 1990 ergänzen einander diese Bestimmung und § 26 WRG 1959 derart, daß Lücken der wasserrechtsbehördlichen Entscheidungskompetenz, die § 26 WRG 1959 als Auffangnorm zu füllen habe, nicht mehr in Betracht kommen. War es bis dahin in Fällen, in welchen die Wasserrechtsbehörde einen Entschädigungsanspruch verneinte, immer noch denkbar, daß das Gericht... mehr lesen...
Norm: WRG §26WRG §117
Rechtssatz: Das Verhältnis der "Entschädigungsansprüche" zu den "Schadenersatzansprüchen" geht weitgehend mit der Abgrenzung zwischen der primär verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit (§ 117 WRG 1959) und der gerichtlichen Zuständigkeit (§ 26 WRG 1959) einher. Entscheidungstexte 1 Ob 31/93 Entscheidungstext OGH 16.02.1994 1 Ob 31/93 Veröff: SZ 67/25 = ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26
Rechtssatz: Auch für im Wasserrecht begründete Schadenersatzansprüche nach § 26 WRG kommt es zur Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges auf den Inhalt der Klagebehauptung bzw des Antrages an, ob nämlich das Begehren als schadenersatzrechtliches vom ordentlichen Gericht oder als entschädigungsrechtliches von der Wasserrechtsbehörde zu behandeln ist. Ersteres ist jedenfalls der Fall, wenn in der Klagserzählung das V... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses 4020 Linz, C*****gasse 20, für dessen Errichtung sie im Einvernehmen mit dem planenden Architekten unter anderem die Beklagten mit Professionistenarbeiten beauftragten. Die Erstbeklagte führte die Baumeisterarbeiten, insbesondere am nord- und südseitigen Balkon, durch; die Zweitbeklagte installierte die Wasser- und Abflußleitungen sowie die Be- und Entwässerungsanlagen für die Blumentröge; der Drittbeklagte war mit den Verfliesun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 587/2 KG M*****. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 29.3.1973, GZ 8 L 8/3-1973, wurde dem Kläger gemäß §§ 9 Abs 1 und 2, 21 Abs 1, 98, 111 und 112 WRG für die Errichtung von acht Fischteichen auf dem Grundstück 587/2 KG M*****, die aus dem Wildbach bzw. aus einem unbenannten Zubringer gespeist werden, unter Erteilung von Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Dieses Recht wurde au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger pachtete mit Vertrag vom 31. Dezember 1980 bis 30. März 1991 vom Zisterzienserstift Lilienfeld, dem Gut Klein-Mariazell und den Österreichischen Bundesforsten das Fischereirecht am Revier II/3 der Triesting, vom Ursprung bis zum T***-Wehr in der Gemeinde Altenmarkt mit allen oberhalb desselben einmündenden Zugerinnen und Nebenbächen. Im oberen Bereich dieses Fischereireviers wird die Triesting durch den Kaumbergbach gespeist, in den im Ortsgebiet von Kaumbac... mehr lesen...