Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft E (kurz: BH) vom 4. März 2002 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 138 Abs. 2 i.V.m. §§ 98 und 105 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) aufgetragen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft E (kurz: BH) vom 4. März 2002 wurde den Beschwerdeführern gemäß Paragraph 138, Absatz 2, i.V.m. Paragraphen 98 und 105 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) aufgetragen: "a) das auf dem Grundstück Nr. 517/4, KG O., Gemeinde P., im Jahre 1976 errichtete Haus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg; WRG 1959 §138 Abs1 lita; WRG 1959 §38 Abs1 idF 1990/252; WRG 1959 §38 Abs1; WRG 1959 §38 Abs3 idF 1990/252; WRG 1959 §38 Abs3; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3; WRG 1959 §138 Abs1 lita; WRG 1959 §138; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Aufgrund eines Antrags des Beschwerdeführers wurde der Mitbeteiligte mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 25. Februar 2008 gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 verpflichtet, die vom Mitbeteiligten am Grundstück Nr. 371/1, KG. B., im Zuge der Errichtung von zwei Wasserbecken durchgeführten Geländeveränderungen, durch welche die natürlichen Abflussverhältnisse zum Nachteil des Grundstückes Nr. 379/5 verändert worden seien, bis längstens 21. März 2008 zu beseitigen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 2008 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 iVm § 39 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, den auf einem näher bezeichneten Grundstück errichteten Graben ausgehend von der bergseitigen Grabenkante mit Ausgleichsgefälle zu einer grabenparallelen Linie 2 m talabwärts zu verfüllen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 2008 wurde der... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz (kurz: BH) vom 28. Februar 2008 wurde der Beschwerdeführerin unter Spruchpunkt I gemäß § 38 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 aufgetragen, Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz (kurz: BH) vom 28. Februar 2008 wurde der Beschwerdeführerin unter Spruchpunkt römisch eins gemäß Paragraph 38, Absatz eins, i.V.m. Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 aufgetragen, - Strichaufzählung die zwischen den Grundstücken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 WRG 1959 - Mit dem erstinstanzlichen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unter Spruchpunkt I gemäß § 38 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 aufgetragen, die zwischen den Grundstücken Nr. 317/... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. August 2004 teilte E. R. (= mitbeteiligte Partei) mit, dass durch die Errichtung eines Erdwalles im Ausmaß von ca. 150 m x 75 cm entlang der Grundstücksgrenzen durch den Beschwerdeführer sein landwirtschaftlich genutztes Grundstück Nr. 211/2, KG T., durch Vernässung beeinträchtigt werde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L vom 8. November 2004 wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 39, 41 und 138 WRG 1959 aufgetragen, den an der Südgrenze der Gr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pächter der mit der Nr. 202 bezeichneten Teilfläche des im Eigentum der mitbeteiligten Gemeinde stehenden Grundstückes Nr. 598, KG H. Anlässlich eines am 10. Mai 2006 von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) durchgeführten Ortsaugenscheins wurde festgestellt, dass das auf der Teilfläche Nr. 202 befindliche Hafenbecken um mindestens 5 m auf 12,60 m vergrößert und beidseitig Holzbretter an neu geschlagenen Pfählen als Ufersicherung angebracht worden seien. Mi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §863;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Konkludentes Handeln, wie dies von der belBeh angenommen wurde, reicht bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten nicht aus (Hinweis E 30. Jänner 2006, 2004/09/0201). (Hier: Die belBeh stützte den Auftrag gem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §863;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Nach Ansicht des VwGH wäre in der Regel nicht einmal eine ausdrückliche Verweigerung einer Zustimmung zu einem beantragten Projekt bereits als (konkludenter) Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Erfolgt eine Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse ohne eine Bewilligung dafür einzuholen, wodurch eine Übertretung des § 39 WRG 1959 bewirkt wird, so hat der davon betroffene Grundeigentümer im Fall der ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0065 E 16. Dezember 2004 RS 4 Stammrechtssatz Nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 kommt als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages jeder in Betracht, der eine eigenmächtige Neuerung gesetzt hat. Dieser umfassende Adressatenkreis findet im Falle des § 39 WRG 1959 eine Einschränkung, da die letztgenannte Best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 5
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Der in seinen Rechten Beeinträchtigte iSd § 138 WRG hat einen Rechtsanspruch darauf, daß aufgrund seines Verlangens ein wasserpol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Das in § 138 Abs 1 WRG 1959 ausdrücklich geforderte Verlangen eines Betroffenen ("wenn der Betroffene es verlangt") bedeutet nichts anderes, als dass der Betroffene einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zu stellen hat (... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. September 1999 wies der im Devolutionswege zuständig gewordene Landeshauptmann von Burgenland den Antrag des Mitbeteiligten betreffend die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Teichanlage auf Grundstück Nr. 10850, KG O., ab. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 18. Juni 2001 wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Mitbeteiligten als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
Von Dr. D. B., Büro für Geologie und Hydrogeologie, wurde namens der Eigentümer (= der mitbeteiligten Parteien) der Liegenschaft S.- Straße 85 A/F.-Gasse 1, mit Schriftsatz vom 30. Juli 2003 eine Beschwerde bei der Wasserrechtsbehörde eingebracht. Es sei im Zusammenhang mit Untersuchungen von Setzungsschäden an den Gebäuden an der vorgenannten Anschrift festgestellt worden, dass im Gebäude der Nachbaranlage auf der Gp. 225/1, KG G., seit mehreren Jahren "ein Brunnen" betrieben werde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0053 E 28. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ein Anspruch auf Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung besteht nur dann, wenn durch diese die im § 138 Abs. 6 WRG genannten Rechte eines Betroffen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten einer Täterschaft nach § 138 Abs 1 WRG 1959 bedarf es gerade im Falle der Bestreitung der Täterschaft diesbezüglich entsprechender behördlicher Feststellungen (Hinweis E 21. September 1995, 94/07/0182). Schlagworte Sachverhalt Sachver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0059 E 21. September 1995 VwSlg 14324 A/1995 RS 9
(Hier: Die belBeh hätte bei Zutreffen dieser Behauptungen den
erstinstanzlichen Bescheid nicht bestätigen dürfen, sondern hätte
ihn insofern aufzuheben gehabt.) ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Juni 2006, ZI. WBW2-WA-0519, hat die Bezirkshauptmannschaft W (kurz: BH) dem Beschwerdeführer als Wasserberechtigten zu Postzahl WB 536 gemäß § 138 Abs. 1 lit. a i. V.m. § 50 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, folgende Erhaltungsmaßnahmen am L-Werkskanal alleine (Punkt 2) bzw. gemeinsam (Punkt 1 und 3) mit den Wasserberechtigten zu Postzahl WB 627 (damals: Herr und Frau Z.) bis spätestens 30. Juli 2006 durchzuführen: Mit Bescheid vom 16. Juni 2006, ZI. WBW2-WA-0519, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/07/0089 E 27. März 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0088 E 21. Oktober 1999 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Eine Verletzung der Pflichten gem § 50 Abs 1 WRG hat zu einem wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG zu führen (Hinweis E 2.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/07/0089 E 27. März 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0118 E 14. Dezember 1993 RS 2
(Hier nur erster Satz; jedoch mit dem Zusatz: sei es, dass für die
Anlage (hier Werkskanal) selbst eine eigene wasserrechtlich
Bewilligung vorliegt, sei e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/07/0089 E 27. März 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0136 E 26. Jänner 2006 RS 5 Stammrechtssatz Von einer "unterlassenen Arbeit" iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 kann nur gesprochen werden, wenn eine Verpflichtung zur Durchführung der Arbeit - auf Grund des Ges... mehr lesen...
Die E-Werk W KG ist Wasserberechtigte der Wasserkraftanlage K, Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk der Bezirkshauptmannschaft M (BH). Ihr wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 31. August 2001 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Flusskraftwerkes an der Y (anstelle des bisher bestehenden Ausleitungskraftwerkes) nach Maßgabe der Projektsbeschreibung und unter näher umschriebenen Auflagen erteilt. Unt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0063 E 19. Mai 1994 VwSlg 14055 A/1994 RS 1 Stammrechtssatz Eine Heranziehung des Liegenschaftseigentümers aus seiner subsidiären Haftung nach § 138 Abs 4 WRG kommt nur bei Vorliegen öffentlicher Interessen in Betracht, ohne daß einem Betroffenen iSd ersten Absatzes des § 138 WRG auf eine solche Inan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Ein auf § 39 WRG 1959 gestützter wasserpolizeilicher Auftrag kommt nur dann in Betracht, wenn es sich bei den (ursprünglich vorhandenen) Anschüttungen in dem Entwässerungsgraben um eine Änderung der "natürlichen" Abflussverhältnisse und nicht um Verschließu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dann findet auf ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0065 E 16. Dezember 2004 RS 4 Stammrechtssatz Nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 kommt als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages jeder in Betracht, der eine eigenmächtige Neuerung gesetzt hat. Dieser umfassende Adressatenkreis findet im Falle des § 39 WRG 1959 eine Einschränkung, da die letztgenannte Best... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte beantragte im Juni 2005 bei der Bezirkshauptmannschaft L die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für ein Dünger(Klärschlamm)zwischenlager im Ausmaß von 30 m x 10 m, welches auf dem Grundstück Nr. 985 KG N errichtet werden solle. Das Zwischenlager weise eine Bodenplatte und drei Seitenwände auf. Ein Sammelschacht für Oberflächenwasser werde errichtet. Das Bauvorhaben liege nicht im Überschwemmungsgebiet. Wie einem behördeninternen Schriftverkehr vom August ... mehr lesen...