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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/07/0141 E 8. Juli 2004 RS 4 (hier nur 1. Satz)Stammrechtssatz
Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist. Dieses Bestimmtheitsgebot gilt auch für Aufträge nach Abs 2 dieser Bestimmung.Ein Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist. Dieses Bestimmtheitsgebot gilt auch für Aufträge nach Absatz 2, dieser Bestimmung.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070128.X02Im RIS seit
15.03.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015