Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist zwecks Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen auf die in dieser Sache ergangenen, sämtlichen Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Februar 1987, Zl. 85/07/0155, und vom 19. September 1989, Zl. 88/07/0068, zu verweisen. Auszugehen ist davon, daß die belangte Behörde mit Bescheid vom 9. Oktober 1984 folgende von der mitbeteiligten Partei (mP) projektierte M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §114 Abs1;WRG 1959 §115 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;
Rechtssatz: Erscheinen Auflagen in einem Bescheid, der eine Bewilligung zum bevorzugten Wasserbau beinhaltet, zwar in einer momentanen Verfahrenssituation nicht vollstreckbar formuliert, so bieten sie doch die rechtliche Grundlage für spätere Ersatzforderungen. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. September 1987 erteilte die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan (BH) der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 9, 12, 98 und 111 WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung, nach Maßgabe der vorgelegten Projektsunterlagen im Bereich näher bezeichneter Grundstücke zwei Fischteichanlagen in der Größe von ca. 2 ha und einen weiteren Teich mit einer Wasserfläche von rund 1 ha zu er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch einer Partei des wasserrechtlichen Verfahrens auf Beachtung ihres Verlangens nach Herstellung des Einvernehmens mit ihr beim Ablassen der von einem Dritten auf Grund einer wasserrechtlichen Bewilligung errichteten Fischteiche an Stelle der dem Dritten auferlegten Pflich... mehr lesen...
Auf Grund des hg. Erkenntnisses vom 20. März 1986, Zlen. 85/07/0009 u.a., sowie auf Grund der zu den nunmehrigen Beschwerden vorgelegten Akten ist bei der Behandlung der beiden Beschwerden von folgender unbestrittener Vorgeschichte auszugehen: In PZ 865 des Wasserbuches der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land (BH) war das Recht der V eingetragen, aus dem Lbach die "salinenärarischen" Bäche "L-bach" und "C-bach" mit der ihnen zukommenden Wassermenge zu versorgen. Im Laufe der Jahre s... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §122 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §50;WRG 1959 §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0555/71 E 8. Oktober 1971 VwSlg 8081 A/1971 RS 1 Stammrechtssatz Besteht für eine Wasserb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986;
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligung ist mit der Überlassung von Anlagen oder Anlageteilen iSd § 29 Abs 3 WRG ex lege nicht verknüpft. Europ... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (in der Folge: AB) vom 3. März 1986 war gemäß § 3 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978 (TFLG 1978) das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke des Kohlentales in der Gemeinde Schwendt eingeleitet und hiebei das zur Zusammenlegung vorgesehene Gebiet begrenzt worden. Zu den der Zusammenlegung unterzogenen Liegenschaften gehört auch die im Miteigentum der Beschwe... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z2;FlVfGG §8 Abs2;FlVfLG Tir 1978 §17 Abs5 litc;NatSchG Tir 1975 §13;NatSchG Tir 1975 §16;NatSchG Tir 1975 §24;NatSchG Tir 1975 §37b;NatSchG Tir 1975 §5;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Weder das Tir FlVfLG 1978 noch das... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Jänner 1974 stellte die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) gemäß den §§ 98 und 121 WRG 1959 fest, daß die mit ihrem Bescheid vom 10. Dezember 1971 wasserrechtlich bewilligte Trinkwasserversorgungsanlage der mitbeteiligten Partei (mP) im wesentlichen gemäß dem Bewilligungsbescheid errichtet worden sei. Gleichzeitig beurkundete die BH gemäß § 111 Abs. 3 WRG 1959 das nachstehende zwischen der mP und DS, vlg E (dies ist der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer),... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §60;
Rechtssatz: Ein Übereinkommen, das die Einräumung einer Dienstbarkeit und eine hiefür in Form der Gewährung eines Anschlusses an eine Wasserleitung zu erbringende Gegenleistung zum Gegenstand hat, enthebt die Wasserrechtsbehörde d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ersuchte am 8. Februar 1989 aus Anlaß der geplanten (und baurechtlich bewilligten) Errichtung mehrerer Wohnhäuser in X die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für die "Verlegung" eines offenen Gerinnes. Die BH ersuchte dazu das NÖ. Gebietsbauamt I um Abgabe einer sachverständigen Beurteilung dieses Ansuchens. Das Gebietsbauamt stellte auf Grund der vorgelegten Unterlagen und einer Besichtigung an Ort und Stelle fest, daß es si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend ein Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung darf die Berufungsbehörde über einen ein anderes Projekt betreffenden Antrag nicht entscheiden, solange darüber nicht die Behörde erster Instanz abgesprochen hat (Hinweis E 28.... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit den angeschlossenen Beilagen läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Juli 1988 wurde der Mitbeteiligten dieses Beschwerdeverfahrens unter einer Reihe von Auflagen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Fertigstellung, längstens bis 31. Dezember 1996 die wasserrechtliche Bewilligung zur Beseitigung der in einem bestimmten Autobahnbereich anfallenden Oberflächenwässer sowie ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §41 Abs2;AVG §68 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid kommt auch gegenüber der übergangenen Partei Rechtskraftwirkung zu, wobei gegen § 107 Abs 2 WRG verfassungsgesetzliche Bedenken nicht bestehen (Hinweis E 13.6.1989, 89/07/0091). Aus welchem Grund eine Partei in diesem ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1984 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha dem Beschwerdeführer gemäß §§ 9, 11 - 13, 98 und 111 WRG 1959 unter gewissen Bedingungen und Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer gemeinsamen Stauanlage zur Wasserentnahme aus dem R-bach zur Speisung der beiden Fischteiche auf den Grundstücken 2023/38 und 2023/30 KG E im bestehenden Berechtigungsumfang der im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha unter ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Projektsändernde Auflagen sind objektiv rechtswidrig (Hinweis E 3.7.1970, 56/70, VwSlg 7841 A/1970; E 27.2.1990, 89/07/0047). Schlagworte Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1986070263.X02 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §863;AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §103;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Die bel Beh vertritt in der Gegenschrift die Ansicht, bei der Vorschreibung handle es sich um eine "einschränkende", also projektsändernde Auflage. Selbst dann, wenn es sich dabei um e... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1985 hatte der Landeshauptmann von Burgenland als Wasserrechtsbehörde erster Instanz über entsprechendes Ansuchen dem Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 sowie §§ 11 bis 14, 32 und 99 Abs. 1 lit. c WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Bewässerungsteiches sowie zur maschinellen Wasserentnahme aus diesem erteilt. Mit Bescheid vom 30. Juni 1986 wies hierauf der Bundesminister für Land- und Forstwir... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Anordnungen, der bewilligte Bewässerungsteich und seine Umgebung seien "stets in einwandfreiem Zustand zu halten", es sei "zu verhindern, daß durch bzw über den Weiher das Grundwasser verschmutzt oder verseucht" werde, und es dürften "Kunstdünger und Giftstoffe" nicht eingebracht werde... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1984 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Liezen (BH) gemäß den §§ 9 Abs. 2, 11, 12, 13, 21 Abs.2, 98 Abs. 1, 107, 111 und 122 WRG 1959 den nunmehrigen Beschwerdeführern unter einer Reihe von Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer (im Spruch: näher beschriebenen) hydroelektrischen Wasserkraftanlage am R-Bach in der Marktgemeinde W. Diese Bewilligung wurde spruchmäßig "auf die Dauer von 30 Jahren, das ist bis 31.10.2014", beschrän... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 8. Juni 1967 war der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei unter einer Reihe von Nebenbestimmungen die wasserrechtliche Bewilligung für eine Grundwasserversorgungsanlage (mit vier Tiefbrunnenanlagen) in deren Werk S erteilt worden. Die Vorschreibungen I/6 bis I/10 lauteten: 6.) Zur exakten Bestimmung von Schutzmaßnahmen und ihrer räumlichen Begrenzung sind zur Bestimmung der Grundwassererrichtung und ... mehr lesen...
Die NPF-Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0084, in der Folge kurz: NPF) betreibt ihr Unternehmen unter Ausnützung des Wassers des O-flusses. Dafür wurden der NPF von Seiten der Wasserrechtsbehörden die erforderlichen Wasserbenutzungs- bzw. Abwassereinleitungsrechte bewilligt. Die Firmen SK-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0076, in der Folge kurz: Fa. SK), L-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0085, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0084 89/07/0086 89/07/0085
Rechtssatz: Das WRG sieht die Trennung des Bewilligungsverfahrens vom Enteignungsverfahren und Entschädigungsverfahren nur als Ausnahmeregelung vor (Hinweis E 22.9.1966, 394/66). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §21 Abs2;
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf eine zukünftige wasserwirtschaftliche Entwicklung in der
Begründung: des Bescheides, mit dem eine Bewilligung nach § 21 Abs 2 WRG für die Dauer von 30 Jahren erteilt wurde, ist als viel zu unbestimmt anzusehen, um nachvollziehbar und damit in einer sowohl die Rech... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §117; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0084 89/07/0086 89/07/0085
Rechtssatz: Aus § 111 Abs 1 WRG ergibt sich, daß grundsätzlich zugleich mit der Erteilung der Bewilligung auch die zur Ausübung des Vorhabens erforderlichen Zwangsrechte zu bestimmen und die hiefür gebührenden Entsc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §121;WRG 1959 §34;
Rechtssatz: Gegenstand des Überprüfungsverfahrens iSd § 121 WRG ist die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der Bewilligung. In einem solchen Verfahren können von Rechts wegen nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden, nicht aber das Projekt s... mehr lesen...
Über Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (im folgenden BH) beantragten die Beschwerdeführer die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für zwei von ihnen auf ihrem Grundstück in der KG S errichteten Teiche. Diese Teiche mit einer Oberfläche von 400 bzw. 70 m2 und einer Tiefe von 3 bzw 1,6 m waren den Angaben der Beschwerdeführer zufolge "lediglich durch Erdverschiebungen im Gelände" zustande gekommen und werden durch einen durch das Grundstück der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Wird einem Bewilligungswerber im Wasserrechtsverfahren zwar die von ihm grundsätzlich angestrebte wasserrechtliche Bewilligung erteilt, geschieht dies aber nur unter das Projekt substantiell ändernden Nebenbestimmungen und hat der Bewilligungswerber sein Vorhaben bereits seinem Projekt e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §104;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1 litc;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Bewegen die einem Bewilligungswerber mitgeteilten, wegen der Gefährdung öff Interessen erhobenen Bedenken der Amtssachverständigen diesen nicht dazu, sein Projekt (hier: eine durch relativ geringfügige Erdbewegungen bereits errichtete Teic... mehr lesen...