Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Bei der von der Beh vorzunehmenden Interessenabwägung iSd § 17 WRG bei Vorliegen von verschiedenen Projekten für eine Kraftwerksanlage kommt es nicht vor allem oder gar allein auf das Moment der Energieausnützung an (Hinweis E 8.5.1990, 86/07/0246). Es sind auch eventuelle negative Auswirkungen der Projekte a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1985 gab der Landeshauptmann von Kärnten gemäß §§ 17 und 109 WRG 1959 der Bewerbung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei für die geplante Wasserbenutzung des R-Baches durch Errichtung eines Kraftwerkes gegenüber der Bewerbung der Beschwerdeführerin den Vorzug. Das Projekt der Mitbeteiligten war zuerst eingebracht worden und sah die Wasserfassung in Form eines Tiroler Wehres auf Seehöhe 1232,50 m auf einer anstehenden Fe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40;AVG §41;WRG 1959 §103;WRG 1959 §104;WRG 1959 §105;WRG 1959 §106;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Daß im Widerstreitverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ergibt sich aus § 109 Abs 2 WRG, wo die Durchführung einer solchen vorausgesetzt wird (Ausführungen zum Begriff der Verhandlung). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 22. März 1983 wurde gemäß §§ 99 Abs. 1 lit. b, 17, 103, 104, 105 und 109 WRG 1959 über die widerstreitenden Bewerbungen der Beschwerdeführerin und der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei, betreffend die Ausnutzung der Wasserkraft im Mühlbach im Gemeindegebiet B durch Errichtung von Wasserkraftanlagen (Kleinkraftwerken) zum Zweck der Erzeugung elektrischer Energie, dahin entschieden, daß der Mitbeteil... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109 Abs1;
Rechtssatz: Trotz des in § 109 Abs 1 WRG 1959 normierten Erfordernisses von auf entsprechende Entwürfe gestützten Bewerbungen können die Sachverhaltsfeststellungen betreffende, im Zuge des Verfahrens hervorkommende inhaltliche Mängel des Projektes durchaus Gegenstand eines behördlichen Ergänzungsauftrages sein, ohne einem Bewilligungsantrag die Eigenschaft ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 31. Oktober 1984 beantragte der nunmehr Mitbeteiligte JS beim Landeshauptmann von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage am E-bach in M im L-tal. Die Wasserkraftanlage sollte im permanenten Verbund mit dem Landesnetz der Beschwerdeführerin betrieben werden, wobei die gesamte Energieerzeugung in dieses Netz eingespeist werden sollte. In der Folge führte der Landeshauptmann von Kärnten ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben mit Schreiben vom 10. März 1982 bei der Bezirkshauptmannschaft Villach "die Zuerkennung des Wasserrechtes zum Zwecke der Errichtung von Kleinkraftwerken an den im beiliegenden Plan genau gekennzeichneten Gewässern und zwar für den sogenannten A-bach und den sogenannten B-bach" beantragt und die Nachreichung der erforderlichen Detailunterlagen angekündigt. Die Behörde erster Instanz forderte die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Juli 1982 auf, bis 30. A... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109 Abs1; WRG 1959 § 109 heute WRG 1959 § 109 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 109 gültig von 01.01.2014 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2013 ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens suchte mit Eingabe vom 2. Juni 1978 unter Vorlage von Projektsunterlagen um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage für den Betrieb eines Sägewerkes an. Laut dem vorliegenden Projekt solle zum Betrieb des Sägewerkes eine Turbine, die einen Generator mit einer Gesamtleistung von 16,5 kW antreibt, eingebaut werden. Es handle sich um die Wiederaufnahme eines vor mehreren Jahre... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109 Abs1; WRG 1959 § 109 heute WRG 1959 § 109 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 109 gültig von 01.01.2014 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2013 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit einem an den Landeshauptmann für Steiermark gerichteten Antrag vom 24. Juni 1975 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung eines E-Werkes zum Zwecke der Nutzung des Seewigtal- und Gumpentalbaches (Vorfluter Enns) in den Niederen Tauern begehrt. Mit Schreiben vom 16. März 1976 hat die Steiermärkische Wasserkraft- und Elektrizitäts AG (STEWEAG) dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ein Vorprojekt des geplanten Pumpspeicherwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2; WRG 1959 §101 Abs2; WRG 1959 §103; WRG 1959 §109 Abs1; AVG § 73 heute AVG § 73 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 73 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geänder... mehr lesen...
Die S-Holzverwertungsgesellschaft, in der Folge kurz "S" genannt, beantragte mit der an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein gerichteten und von dieser an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleiteten Eingabe vom 14. August 1961, ihr unter Postzahl Nr. n1 des Wasserbuches der Bezirkshauptmannschaft Kufstein eingetragenes Wasserrecht zum Betrieb des "E-Werk Y" angesichts des mit 24. September 1961 erfolgenden Ablaufes dieser Berechtigung zu verlängern. Die von ihr im Dezember 196... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1; WRG 1959 §102 Abs2; WRG 1959 §109 Abs1; WRG 1959 §17 Abs1; VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletz... mehr lesen...
Die Marktgemeinde X-Elektrizitätswerk ersuchte beim Landeshauptmann von Tirol um die wasserrechtliche Bewilligung für die Überleitung des Rotlech in den Heiterwanger- und Plansee mit der Errichtung eines Kraftwerkes in Heiterwang. Ebenso schritt die NN Aktiengesellschaft um die wasserrechtliche Bewilligung zur Ausnützung der Rotlech-Unterstufe im Kraftwerke Rieden, zur Rotlech-Überleitung in den Plansee mit Kraftwerk Heiterwang und zur Überleitung des Namlosbaches zum Rotlech mit Kraf... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105; WRG 1959 §109 Abs1; WRG 1959 §17 Abs1; WRG 1959 § 105 heute WRG 1959 § 105 gültig ab 31.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2011 WRG 1959 § 105 gültig von 22.12.2003 bis 30.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/... mehr lesen...
Am 5. Oktober 1959 stellten die Zweitbeschwerdeführer bei der belangten Behörde den Antrag, für den Fall, daß die vom Landeshauptmann von Steiermark hinsichtlich der Ausnützung der Wasserkraft der Enns ergangenen Bewilligungsbescheide aufgehoben werden sollten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Mai 1960, Zl. 2553/59), das Projekt Ennskraftwerk Altenmarkt, wie es in der Eingabe vom 31. Juli 1959, ergänzt durch die vorliegende Eingabe, zusammengefaßt wurde,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109 Abs1; WRG 1959 §115; WRG 1959 § 109 heute WRG 1959 § 109 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 109 gültig von 01.01.2014 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2013 ... mehr lesen...