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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Widersteitende Entwürfe enthalten alle für die allenfalls zur erteilende wasserrechtliche Bewilligung notwendigen Pläne und Erläuternden Bemerkungen, um die durch eine widerstreitende Bewerbung verursachte Änderung der Zuständigkeit herbeizuführen und überhaupt ein Widerstreitverfahren einzuleiten. Ist die belangte Behörde zur Entscheidung über die beiden widerstreitenden Bewerbungen gemäß § 101 Abs 2 WRG 1959 zuständig geworden, so konnte sie in dieser Sache nicht mehr als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gemäß § 73 Abs 2 AVG 1950 mit Erfolg angerufen werden.Widersteitende Entwürfe enthalten alle für die allenfalls zur erteilende wasserrechtliche Bewilligung notwendigen Pläne und Erläuternden Bemerkungen, um die durch eine widerstreitende Bewerbung verursachte Änderung der Zuständigkeit herbeizuführen und überhaupt ein Widerstreitverfahren einzuleiten. Ist die belangte Behörde zur Entscheidung über die beiden widerstreitenden Bewerbungen gemäß Paragraph 101, Absatz 2, WRG 1959 zuständig geworden, so konnte sie in dieser Sache nicht mehr als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gemäß Paragraph 73, Absatz 2, AVG 1950 mit Erfolg angerufen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000242.X01Im RIS seit
08.09.2003Zuletzt aktualisiert am
01.12.2014