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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1024/66 E 27. Oktober 1966 Fortgesetztes Verfahren: 0308/70 E 19. November 1971;Rechtssatz
Die Behörde hat sich bei der Einschätzung der öffentlichen Interessen iSd § 17 Abs 1 WRG 1959 eingehend mit der Frage auseinander zu setzen, welches Unternehmen den öffentlichen Interessen besser dient. Bei dem "besser dienen" handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, der in jedem einzelnen Fall einer näheren Abgrenzung und Bestimmung unter Bedachtnahme auf den Sinn der gesetzlichen Vorschriften bedarf. Es widerspricht nicht dem Gesetz, wenn die Behörde bei der Entscheidung des Widerstreites nicht auf die im § 105 WRG 1959 angeführten Interessen, welchen jedes Vorhaben entsprechen muß, solle es überhaupt in den Kreis der zu vergleichenden Unternehmen eingezogen werden, Bedacht nimmt, sondern den Gesichtspunkt heranzieht, daß das eine Vorhaben der Befriedigung eines unmittelbar gegebenen, das andere der Befriedigung eines künftigen Bedarfes dienen soll.Die Behörde hat sich bei der Einschätzung der öffentlichen Interessen iSd Paragraph 17, Absatz eins, WRG 1959 eingehend mit der Frage auseinander zu setzen, welches Unternehmen den öffentlichen Interessen besser dient. Bei dem "besser dienen" handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, der in jedem einzelnen Fall einer näheren Abgrenzung und Bestimmung unter Bedachtnahme auf den Sinn der gesetzlichen Vorschriften bedarf. Es widerspricht nicht dem Gesetz, wenn die Behörde bei der Entscheidung des Widerstreites nicht auf die im Paragraph 105, WRG 1959 angeführten Interessen, welchen jedes Vorhaben entsprechen muß, solle es überhaupt in den Kreis der zu vergleichenden Unternehmen eingezogen werden, Bedacht nimmt, sondern den Gesichtspunkt heranzieht, daß das eine Vorhaben der Befriedigung eines unmittelbar gegebenen, das andere der Befriedigung eines künftigen Bedarfes dienen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000204.X01Im RIS seit
03.01.2002Zuletzt aktualisiert am
18.12.2015