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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0470/69Rechtssatz
Besteht keine Parteistellung im wasserrechtlichen Widerstreitverfahren, dann kann eine diesbezügliche Rechtsfrage auch nicht in einer Beschwerde biem VwGH aufgeworfen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000464.X04Im RIS seit
14.05.2002Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015