Im Almfluss im Gebiet der Gemeinde S besteht schon seit dem vorigen Jahrhundert das so genannte "Aubauernwehr". Von dieser Wehranlage wird ein Mühlbach, der "Sagbach", ausgeleitet, der ursprünglich dem Betrieb von zwei Wasserkraftanlagen, nämlich der "Aubauernsäge", eingetragen im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft G (BH) unter Postzahl 77, und der "Schiffsäge", Wasserbuch Postzahl 79, diente. Die Schiffsäge steht im Eigentum der Firma Karl D, Inhaber Erhard D (in weiterer Folge: B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §103 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0041 E 11. Dezember 2003 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 103 Abs 1 WRG 1959 zählt die Unterlagen auf, die einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung anzuschließen sind, wobei diese nur soweit vorzulegen sind, als sie sich... mehr lesen...
I. Der Mitbeteiligte (MP) ist (u.a.) Miteigentümer der Grundstücke Nr. 162/1, 179/1, 179/2, 179/3 und 179/4, jeweils KG H., auf denen sich der G. Teich erstreckt. Diesem Teich unterliegend befinden sich u.a. die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Grundstücke Nr. 228/1, 230/1, 232 und 235, jeweils KG H. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 27. Jänner 1971 und den darüber im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §103 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 103 Abs 1 WRG 1959 zählt die Unterlagen auf, die einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung anzuschließen sind, wobei diese nur soweit vorzulegen sind, als sie sich aus der Natur des Projekts nicht als entbehrlich erweisen. Bei der Frage, welche Unterlagen erforderli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 15. Jänner 1999 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung eines Pumpversuches auf dem Grundstück Nr. 5136/1 der KG G zum Zwecke der Erkundung der Ergiebigkeit des Grundwasservorkommens sowie zur Feststellung der Auswirkungen einer Grundwasserentnahme in Bezug auf die Beeinträchtigung öffentlicher Interessen und die Verletzung bestehender Rechte erte... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 4. Juli 1989, Zl. 86/07/0131, und vom 18. Februar 1992, Zl. 90/07/0139, verwiesen. Die Beschwerdeführer betreiben in der Ortschaft P. zwei Fischteiche, wobei für das vorliegende Verfahren allein Fischteich II von Bedeutung ist. Mit Bescheid vom 28. Oktober 1982 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. (kurz: BH) den Beschwerdeführern unter Spruchpunkt I folgende wasserrechtliche Bewilligung: "A)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §103 Abs1;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Bei weiter Auslegung des Begriffes "Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung" in § 103 Abs 1 WRG ist nicht ausgeschlossen, daß darunter auch Anträge auf Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes iSd § 21 Abs 3 WRG zu subsumieren sind. Verfehlt ist di... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. November 1991 hat das Landesgericht Linz den Antrag gestellt, der Verwaltungsgerichtshof möge die Rechtswidrigkeit des Bescheides des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. September 1983, Zl. Wa-380/9-1983/Spi, feststellen. Begründet wurde dies damit, daß die Kläger des beim Landesgericht Linz zu 2 Cg 163/91 anhängigen Amtshaftungsverfahrens zur mündlichen Wasserrechtsverhandlung vom 27. September 1983 nicht geladen worden seien und ihnen auch der bezeic... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1 lite idF 1969/207;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 103 Abs 1 lit e WRG bedeutet nicht, daß die Behörde nicht verpflichtet wäre, ihr erkennbare Fehler dieses Verzeichnisses der von einem Wasserbauvorhaben berührten Personen zu korrigieren (Hinweis E 14.6.1983, 83/07/0026). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. März 1987 forderte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf den Beschwerdeführer unter Spruchpunkt I gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 auf, bis 31. Juli 1987 nachträglich um die wasserrechtliche Bewilligung für den vom Beschwerdeführer entlang seinem Grundstück Nr. 1 KG G errichteten Damm bei der genannten Bezirksverwaltungsbehörde anzusuchen oder bis zum selben Zeitpunkt den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen; gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer unter Spruc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1;WRG 1959 §113;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Unter "Unternehmen, gegen die sonst kein Anstand obwaltet" iSd § 113 WRG sind zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereichte Projekte, nicht jedoch eigenmächtig vorgenommene Neuerungen zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1987070136.X01 ... mehr lesen...
Der mitbeteiligte Abwasserverband (in der Folge kurz: AWV) reichte am 19. Jänner 1989 beim Landeshauptmann von Burgenland (LH) ein Kleinkraftwerksprojekt an dem N-Fluß zur wasserrechtlichen Bewilligung ein. Aus der Projektsbeschreibung im Technischen Bericht geht hervor, daß die erzeugte elektrische Energie zur Eigenversorgung der Abwasserreinigungsanlage des AWV dienen und die Überschußenergie in das Netz der BEWAG eingeliefert werden sollte. Der N-Fluß sollte nach dem Projekt um 3 m... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Bei widerstreitenden Bewerbungen um eine Wassernutzung ist es für die Einleitung des Widerstreitverfahrens nicht erforderlich, daß die widerstreitenden Bewerbungen bereits allen Erfordernissen des § 103 WRG entsprechen, doch muß es sich um zulässige Bewerbungen handeln, aus denen die Projektabsichten klar erk... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Bei der von der Beh vorzunehmenden Interessenabwägung iSd § 17 WRG bei Vorliegen von verschiedenen Projekten für eine Kraftwerksanlage kommt es nicht vor allem oder gar allein auf das Moment der Energieausnützung an (Hinweis E 8.5.1990, 86/07/0246). Es sind auch eventuelle negative Auswirkungen der Projekte a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 1985 hatte die Bezirkshauptmannschaft Gmünd auf Grund der Anzeige des nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mitbeteiligten über die beabsichtigte Wiederherstellung seiner unter PZ 349 eingetragenen Wasserkraftanlage (Wehranlage des X-Teiches) gemäß §§ 28, 98 und 107 WRG 1959 festgestellt, daß das Vorhaben weitgehend dem früheren Zustand entspreche und die beabsichtigten - die Schützenanlage samt Steg und Ufermauern betreffenden - Änderungen vom Stan... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121;WRG 1959 §28;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG ist nicht in wasserrechtlichen Verfahren schlechthin anzuwenden, so etwa nicht im Überprüfungsverfahren (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). Da im Verfahren über die Wiederherstellung zerstörter Anlagen eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben und lediglich au... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1985 gab der Landeshauptmann von Kärnten gemäß §§ 17 und 109 WRG 1959 der Bewerbung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei für die geplante Wasserbenutzung des R-Baches durch Errichtung eines Kraftwerkes gegenüber der Bewerbung der Beschwerdeführerin den Vorzug. Das Projekt der Mitbeteiligten war zuerst eingebracht worden und sah die Wasserfassung in Form eines Tiroler Wehres auf Seehöhe 1232,50 m auf einer anstehenden Fe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §109;
Rechtssatz: Ausführungen zur Entscheidung im Widerstreitverfahren betreffend eine Kleinkraftwerkanlage, die gegenüber einem anderen Projekt bevorzugt wurde (geologische Bedenken, mangelnder Eigenbedarf wegen Verpachtung, bessere Ausnutzung der Wasserkraft, größere Restwassermenge, Denkmalschutz). European Cas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §32;AVG §33;AVG §45 Abs3;WRG 1959 §103 Abs1;
Rechtssatz: Der Ablauf der zur Abgabe einer Stellungnahme (hier zu einem Sachverständigengutachten über die nach § 103 Abs 1 WRG der Behörde vorzulegenden Projektunterlagen) gesetzten Frist wird durch einen Antrag auf eine an sich mögliche Fristverlängerung nicht gehemmt (Hinweis E 20.1.196... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §103 Abs1;
Rechtssatz: In einem Bescheid, mit welchem ein Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung (hier der Verrohrung eines Wasserlaufes) abgewiesen wird, ist kein Raum für dem Bewilligungswerber zu erteilende Auflagen. Schlagworte Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Europ... mehr lesen...
Index: L78002 Elektrizität KärntenL78102 Starkstromwege Kärnten58/02 Energierecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ElektrizitätsG 1929 §2;ElektrizitätsG Krnt 1969 §3 idF 1978/077;ElektrizitätsG Krnt 1969 §4 Abs1 litb idF 1978/077;WRG 1959 §103 Abs1 litd;
Rechtssatz: Die Frage, ob es sich um eine Wasserkraftanlage handelt, die "für den eigenen Bedarf oder für den Betrieb einer Stromlieferungsunternehmung dienen soll",... mehr lesen...
Index: 58/02 Energierecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ElektrizitätsG 1929 §2;WRG 1959 §103 Abs1 litd;
Rechtssatz: Gem § 2 des Elektrizitätsgesetzes, BGBl Nr 250/1929, waren im Zeitpunkt der Einführung des § 85 Abs 1 lit d WRG 1934 (nunmehr § 103 Abs 1 lit d WRG 1959) Eigenanlagen, auch wenn sie überschüssigen Strom an andere entgeltlich abgaben, vom Erfordernis einer Bewilligung zum Betrieb eines Stromlieferungs... mehr lesen...
Index: L78002 Elektrizität KärntenL78102 Starkstromwege Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ElektrizitätsG Krnt 1969 §3 idF 1978/077;ElektrizitätsG Krnt 1969 §4 Abs1 litb idF 1978/077;WRG 1959 §103 Abs1 litd;
Rechtssatz: Bedarf eine Wasserkraftanlage, deren den Eigenbedarf übersteigende Energiemenge an das öffentliche Versorgungsnetz abgegeben werden soll, nach den landesrechtlichen energierechtlichen Vorschrift... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §103 Abs1 litc;WRG 1959 §107 Abs2;
Rechtssatz: Auch eine Gemeinde als Partei eines wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens (§ 102 Abs 1 lit b und lit d WRG) ist mangels verfahrensrechtlicher Sonderstellung mit erstmals in der Berufung erhobenen Ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42;AVG §66;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §103 Abs1 litc;
Rechtssatz: Daß im erstinstanzlichen Verfahren allenfalls (dritte) Parteien durch das Unterlassen der gemäß § 103 Abs 1 lit e WRG 1959 normierten Gebotes (Angabe aller Parteien) übergangen worden sind, vermag weder an der Prä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §103 Abs1;
Rechtssatz: Der Ablauf einer gem § 13 Abs 3 AVG 1950 zur Verbesserung eines Ansuchens um wasserrechtliche Bewilligung gesetzten Frist wird durch einen Antrag auf Fristverlängerung nicht gehemmt (Hinweis auf E 20. Jänner 1961, 1351/60, VwSlg 2369 F/1961). Die Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf einer hiefür gesetzte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §103 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf das bereits dem Wortlaut des § 103 Abs 1 WRG 1959 entnehmbare Erfordernis der Belegung eines Ansuchens um wasserrechtliche Bewilligung mit entsprechenden Unterlagen und die somit zumutbare Aufgabe des Bewilligungswerbers, das Bewilligungsansuchen bereits für die Einreichung bei der Wasserrec... mehr lesen...