Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §70 Abs1;AVG §70 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2;VwGG §58;
Rechtssatz: Wurde der Bescheid, mit welchem ein Verfahren abgeschlossen wurde, vom VwGH behoben, so ist die Beschwerde gegen den Bescheid, mit welchem ein Antrag auf Wiederaufnahme des bezüglichen Verfahrens abgelehnt wurde, gegenstandslos geworden und dieses VwGH-Verfahren gem § 33 A... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020183.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020133.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020185.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 28. April 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 27. November 1992 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1410,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen und acht Stunden) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates i... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020117.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2 Stammrechtssatz Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 96... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2 Stammrechtssatz Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 96... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2 Stammrechtssatz Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 96... mehr lesen...
Aus den zur gegenständlichen Beschwerde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 24. September 1991 abgewiesen worden ist und daß die belangte Behörde die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30. Juli 1992 abgewiesen hat. Weiters hat der Beschwerdeführer den Bescheid der b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010847.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen 17 Verwaltungsübertretungen nach § 9 Arbeitszeitgesetz mit Geldstrafen in der Höhe von je S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) und wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 leg. cit. mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2 Stammrechtssatz Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 96... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen, am 2. Dezember 1992 zunächst mündlich verkündeten und am 3. Dezember 1992 schriftlich ausgefertigten Bescheid untersagte der Bundesminister für Finanzen der beschwerdeführenden Partei gemäß § 25 Abs. 4 Z. 3 KWG die Fortführung des Geschäftsbetriebes, wobei bestimmte Ausnahmen vorgesehen wurden. Dieser Bescheid sollte seinem Spruch: zufolge mit 20. Jänner 1993, 12.00 Uhr, außer Kraft treten. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1993 untersagte der Bundesminister f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993170017.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 17. Dezember 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 5 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes (FrPolG) die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut (mit dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten in Einklang stehender) Beschwerdeangabe am 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/23 91/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 56 VwGG über den Aufwandersatz im Falle der Klaglosstellung ist nur auf Fälle der formellen Klaglosstellung anwendbar (Hinweis B 23.4.1991, 87/07/0058, B 23.9.1991, 90/19/0567). European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Kammer des unabhängigen Verwaltungssenates vom 13. Oktober 1992 (hg. Zl. 92/03/0261) wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 13. Februar 1992 um 3,30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO, nämlich das Fahrzeug auf einer bestimmten Strecke in Tirol in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben, schuldig erkannt, und die von der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0081 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2 Stammrechtssatz Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Vo... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem über die im Spruch: dieses Beschlusses genannten Abgaben vorläufig entschieden wurde, weil zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides noch ungewiß war, ob der Betrieb des Beschwerdeführers (Galerie, Kunst- und Antiquitätenhandel) als Liebhaberei anzusehen sei. Nachdem der Beschwerdeführer seinen Betrieb aufgegeben hatte, gelangte die Abgabenbehörde zur Überzeugung, es habe sich hiebei um eine steuerlich unbeachtliche Tätigke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §274 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Hat das Finanzamt nach Erlassung des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffend vorläufige Abgabenfestsetzungen endgültige geänderte Bescheide betreffend dieselben Abgabenarten und Jahre erlassen, so gehört der von... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. September 1992, Zl. 92/11/00074, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren über die Beschwerde des E gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 28. Jänner 1992, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Zivildienstpflicht gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz abgewiesen worden war, gemäß § 33 Abs. 1 VwGG mit der Begründung: ein, die belangte Behörde habe den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Juli 1992, betreffend desse... mehr lesen...