RS Vwgh 1993/4/20 92/03/0261

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33a;
VwGG §51;
VwGG §58;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/03/0081

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2

Stammrechtssatz

Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 9677 A/1978). Es kommt daher § 58 VwGG zur Anwendung.

Schlagworte

Bescheidbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030261.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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