Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994020413.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nachdem nach Einstellung des seinerzeit gegen den Beschwerdeführer anhängig gewesenen Disziplinarverfahrens die Disziplinaroberkommission für Offiziere mit Bescheid vom 17. Mai 1994, GZ. 2-DOK/94, den Einstellungsbeschluß vom 8. April 1994, Zl. 3-DOKW/93 gemäß § 74 Abs. 2 Z. 3 HDG aufgehoben und die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens aufgetragen hatte, erging der im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren angefochtene - neuerliche - Einleitungs- und Verhandlungsbeschluß. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56
erster Satz European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090204.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020330.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0358
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020319.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020380.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020337.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020013.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 23. September 1994, OZ 5, wurde die vorliegende Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt. Weiters wurde ausgesprochen, daß Kosten nicht zugesprochen werden; letzteres mit der Begründung: , daß keine formale Klaglosstellung eingetreten sei und daher bei der Kostenentscheidung nicht § 56 erster Satz VwGG, sondern § 58 leg. cit. anzuwenden gewesen sei; das heiße, daß die Beschwerdeführerin den ihr im Verfahren vor dem Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0189 B 23. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ist keine formelle Klaglosstellung eingetreten, ist bei der Kostenentscheidung nicht § 56 erster Satz VwGG, sondern § 58 VwGG anzuwenden. (Hinweis auf B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980) Schlagworte Ein... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020336.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 54 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, festgestellt, daß keine stichhaltigen Gründe: bestünden, daß der Beschwerdeführer (ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Jugoslawien) in seinem Heimatstaat gemäß § 37 Abs. 1 oder Abs. 2 FrG bedroht sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, am 26. Mai 1994 zur Post gegebene Beschwerde mit dem Begehren, ihn wegen Rechtswidrigkeit seines... mehr lesen...
1. Zu den Beschwerden der erst- bis neunzehntbeschwerdeführenden Parteien: Infolge Zurückziehung der Beschwerden waren die Verfahren gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. 2. Zur Beschwerde der zwanzigstbeschwerdeführenden Partei: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen diese Partei gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 7 FrG ein Aufenthaltsverbot mit einer Gültigkeitsdauer bis 14. September 1994 erlassen. Da die Gültigkeitsdauer des Aufenth... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0712/78 B 10. Jänner 1979 VwSlg 9732 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Ist eine Beschwerde zwar gegenstandslos geworden, wurde das Verfahren jedoch nicht wegen Klaglosstellung eingestellt, ist weder dem Bfr noch der belangten Behörde Kostenersatz zuzusprechen, da wed... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §21 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 94/18/0404 bis 94/18/0422 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/24 93/18/0548 1
(hier Beschwerde gegen die Verhängung des Aufenthaltsverbots) Stammrechtssatz Richtete si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt 114 Übertretungen von Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes mit Geldstrafen in der Höhe von je S 500,-- bestraft. Ersatzfreiheitsstrafen wurden festgesetzt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt 117 Übertretungen verschiedener Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes mit Geldstrafen in der Höhe zwischen S 500,-- und S 3.000,-- bestraft. Ersatzfreiheitsstrafen wurden festgesetzt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn w... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß der Antrag des Beschwerdeführers vom 5. Jänner 1993 auf Erteilung eines Vollstreckungsaufschubes als Antrag auf Abschiebungsaufschub gewertet werden müsse und daß diesem Antrag gemäß § 36 Abs. 2 FrG keine Folge gegeben werde. Gegen diesen Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992180318.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992180317.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/06/23 93/18/0313 1 Stammrechtssatz § 33 Abs 1 erster Satz VwGG ist nicht nur auf die Fälle der formellen Klaglosstellung, dh auf die Aufhebung des mit Beschwerde angefochtenen Bescheides, beschränkt. Ein Einstellungsfall liegt vielmehr auch dann vor, wenn auf andere Weise als durch formelle Klagl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. September 1992 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 36 Abs. 2 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher ihre Behandlung mit Beschluß vom 1. März 1994, B 236/94, abgelehnt und sie zur Entscheid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §56;VwGG §58;WehrG 1990 §36 Abs2 Z2;WehrG 1990 §36a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110086.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der gemäß § 11 BAO zur Haftung für einen Verkürzungsbetrag von S 2,650.673,-- herangezogen worden war (vgl. dazu die näheren Ausführungen im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 94/16/0013) beantragte am 16. Juli 1992 die Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs. 1 BAO, welcher Antrag vom Zollamt Wien abgewiesen wurde. Dagegen berief der Beschwerdeführer und begehrte nach Ergehen einer abweislichen Berufungsvorentscheidung die Entscheidung über die Berufun... mehr lesen...