Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §61;AVG §61a;AVG §71 Abs1 Z1;GdO NÖ 1973 §61;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Wiedereinsetzungswerber muß sich von der Wirkung eines Bescheides vorsorglich bei Rechtskundigen informieren (Hinweis E 24.2.1992, 91/10/0... mehr lesen...
I. 1. Mit hg. Verfügung vom 30. Dezember 1994 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, den Tag, an dem der angefochtene Bescheid zugestellt worden war, anzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG). Gleichzeitig wurde sie aufgefordert, die unter einem zurückgestellte Beschwerde (einschließlich der angeschlossen gewesenen Beilage, d.h. des angefochtenen Bescheides) auch dann wieder vorzulegen, wenn zur Ergänzung ein neuer Schriftsatz eingebracht werde. Die Versäumung der F... mehr lesen...
1. Mit hg. Beschluß vom 19. Jänner 1995, Zl. 94/18/0685, wurde das Verfahren über die Beschwerde der Antragstellerin gegen den oben bezeichneten Bescheid gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt, weil die Antragstellerin dem Mängelbehebungsauftrag vom 7. Oktober 1994, mit dem ihr die Behebung mehrerer näher bezeichneter Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde aufgetragen wor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Besteht eine Anweisung des Rechtsanwaltes, alte Rückscheinkuverts gesondert aufzubewahren, damit gegebenenfalls später eine Zustellung nachgeprüft werden kann und ist durch ein Versehen der Posteinlauf-Sachbearbeiterin das Kuvert mit dem Mängelbehebungsauftrag nicht geöffnet, sondern ungeöffnet zu den "alten" Rückscheinkuverts gegeben worden und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/18/0472 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/02/22 92/15/0234 1 Stammrechtssatz Das Verschulden eines Kanzleibediensteten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes ist dem Rechtsanwalt (und damit der Partei) nur d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/29 94/18/0526 1
(hier: Statt das Kuvert mit dem Mängelbehebungsauftrag zu
öffnen und dem Parteienvertreter vorzulegen, gab es die
Posteinlaufsachbearbeiterin ungeöffnet zu den "alten"
Rückscheinkuverts, die gesondert aufbewahrt wurden) Stammrechtssatz Unterläuft einer geeigneten und verläßlichen Kanzleikraft ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/18/0472 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/12/01 94/18/0771 1 Stammrechtssatz Bei Anlegung des bei beruflichen rechtskundigen Parteienvertretern gebotenen strengeren Maßstabes hätte es die dem Vertreter des Antragstellers obliegende So... mehr lesen...
Die am 22. September 1994 vom Antragsteller, einem Rechtsanwalt, in eigener Sache zur Post gegebene Beschwerde wurde mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. November 1994, 94/13/0229, AW 94/13/0035-5, zugestellt am 5. Jänner 1995, wegen Unterlassung der Behebung eines Mangels der Beschwerde gemäß § 33 Abs 1 und § 34 Abs 2 VwGG eingestellt. In seinem am 13. Jänner 1995 (somit fristgerecht) überreichten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt der Antragstelle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; VwGG §46 Abs1; AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. Februar 1994 hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien einer Berufung des Beschwerdeführers in einer Verwaltungsstrafsache nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) nur teilweise Folge gegeben. Der Beschwerdeführer hat dagegen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, welcher deren Behandlung jedoch mit Beschluß vom 27. September 1994 ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Im verwaltungsgerichtlich... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. November 1994 wurde eine Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen einen näher bezeichneten erstinstanzlichen Bescheid wegen Verspätung zurückgewiesen; dieser Bescheid sei am 12. Oktober 1994 zugestellt und die dagegen erhobene Berufung am 2. November 1994 zur Post gegeben worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Versäumung der Frist zur (kompletten) Beschwerdeergänzung durch den Rechtsanwalt des Bf auf ein für diesen unvorhergesehenes Ereignis, nämlich auf ein entgegen ihrer sonstigen Verläßlichkeit fehlerhaftes Verhalten einer Konzipientin zurückzuführen, und hat auch die Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst anläßlich der Unterfertigung des B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt, der sich aus welchen Gründen immer völlig auf die Richtigkeit der Fristvormerkungen von Angestellten verläßt, tut dies auf die Gefahr, daß das als ein die Wiedereinsetzung auszuschließendes und der von ihm vertretenen Partei zuzurechnendes Verschulden qualifiziert wird (Hinweis E VS 19.1... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde der Beschwerdeführerin nach ihrem Vorbringen und der auf dem Bescheid angebrachten Eingangsstampiglie am 20. Jänner 1994 z.Hd. ihrer Steuerberaterin zugestellt. Die sechswöchige Frist für die Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof endete daher am 3. März 1994. In ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist bringt die Antragstellerin vor, die Kanzleileiterin ihrer Steuerberaterin habe u... mehr lesen...
Beim Verwaltungsgerichtshof langte am 30. Jänner 1995 ein Schriftsatz der Antragstellerin vom 27. Jänner 1995 ein, welcher unter Hinweis auf eine am 11. Jänner 1995 abgelaufene Beschwerdefrist sowohl einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als auch eine nachgeholte Beschwerde einschließlich eines Antrages, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, enthielt. Zum Wiedereinsetzungsantrag wurde vorgebracht, die Berufungsentscheidung sei am 30. November 1994 zu ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juli 1994, 94/13/0077, wurde das Verfahren betreffend die vom Antragsteller erhobene Beschwerde gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat I) vom 16. August 1993, Zl 6/1-1168/92-06, betreffend Einkommensteuer 1990, eingestellt, weil der Antragsteller dem an ihn ergangenen Auftrag zur Verbesserung der Beschwerde insoweit nicht entsprochen hat, als er zwa... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der der Beschwerde beigelegten Kopie des angefochtenen Bescheides, dem die Beschwerdeführerinnen im Sachverhaltsbereich nicht entgegengetreten sind, sind die Beschwerdeführerinnen, Mutter und Tochter, bosnische Staatsangehörige. Die Zweitbeschwerdeführerin hatte am 24. Jänner 1994 durch ihren gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Asylgewährung gestellt, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21. April 1994 abgewiesen worden war. Die dagegen erst am 9. Mai 1994 erhobe... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 27. Juli 1994, 93/13/0102, wurde die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 13. April 1993, Zl. 6/3-3210/92-07, betreffend Einkommensteuer 1989, wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen. Im gegenständlichen Wiedereinsetzungsantrag wird die Fristversäumnis wie folgt erklärt: Der bevollmächtigte Rechtsanwalt des Antragstellers sei erst am 11. Ju... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 28. November 1992 gerichtet an den Verwaltungsgerichtshof ersuchte der Antragsteller, ihm die Verfahrenshilfe in einer Beschwerdeangelegenheit zu bewilligen. Das Schriftstück hatte im wesentlichen folgenden Wortlaut: "Betreffs Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ. und Bgld. vom 19.10.1992, GZ. 6/1-1200/90-12, Verfahrenshilfe Die o.a. Berufungsentscheidung wird im Zuge der Ergreifung eines außerordentlichen Rechtsmittels innerhalb off... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0066
Rechtssatz: Die gemäß § 28 Abs 1 Z 7 VwGG geforderten Angaben im Beschwerdeschriftsatz, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, dienen nicht nur der diesbezüglichen Prüfung durch den VwG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0066
Rechtssatz: Eine mit der Fristenberechnung vertraute Person wird in einem Fall, bei dem das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, regelmäßig de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130028.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994130227.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0066 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 1 Stammrechtssatz Der Rechtsanwalt darf die Festsetzung von Fristen nicht völlig der Kanzleileiterin überlassen und sich lediglich auf stichprobenartige Kontrollen beschränken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, daß die Unterlassung der Zurückstellung der "Urbeschwerde" im Beschwerdefall weder auf ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis noch auf ein Versehen minderen Grades zurückzuführen ist, weil das ursprüngliche Anbringen des Beschwerdeführers eindeutig sowohl einen Verfahrenshilfe-Antrag als auch eine Verwaltungsgerichtshofbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/11 92/18/0140 1 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes stellt dann ein Ereignis gem § 46 Abs 1 VwGG dar, wenn der Anwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht jenem Bediensteten gegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein an der Fristversäumnis schuldhaftes Verhalten ist der Partei nur dann zuzurechnen, wenn sie selbst oder ihr Vertreter dieses Verhalten gesetzt hat, wobei das Verschulden des Vertreters in einem schuldhaften Tun oder Unterlassen, so insbesondere auch in einem Unterlassen der Organisationspflicht und de... mehr lesen...
Mit dem genannten Bescheid des Bundesministers für Inneres wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 1. März 1993, mit dem der Asylantrag des Beschwerdeführers abgewiesen worden war, als unbegründet abgewiesen. Auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers zur Gewährung der Verfahrenshilfe wurde mit Beschluß vom 28. April 1994, Zl. VH 94/20/0023-2, die Verfahrenshilfe bewilligt und unter anderem die Beigebung eines Rechtsanwaltes gewährt. Auf G... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/17 90/06/0062 2 Stammrechtssatz Unterläßt ein Parteienvertreter schuldhaft die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinem Angestellten, so ist in den Anwendungsfällen des § 46 Abs 1 VwGG idF BGBl 1985/564 noch zusätzlich zu klären, ob es sich hiebei nicht um... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0043 2 Stammrechtssatz Eine Kontrolle jeder erforderlichen Eintragung im Fristenbuch (hier: einer erfahrenen und verläßlichen Kanzleikraft durch den Rechtsanwalt), also eine "Überwachung auf Schritt und Tritt", ist nicht erforderlich. European Case Law Identi... mehr lesen...