Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit Beschluß vom 25. März 1992, Zl. 92/03/0007-5, das Verfahren betreffend die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 5. November 1991 gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG ein, weil der Antragsteller der mit 24. Jänner 1992 an ihn ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen den vorbezeichneten Bescheid eingebrachten Beschwerde zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen war. Mit dem vorlie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0132 B 24. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Irrtümer und Fehler von Kanzleiangestellten sind den Rechtsanwälten zuzurechnen und ermöglichen dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz der Einhaltung der berufsgeboten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Fristenkontrolle ist vom Rechtsvertreter ein besonderes Augenmerk zu widmen. Daher hat er auch durch entsprechende Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, daß ihm tatsächlich die gesamte eingehende Post täglich vorgelegt wird. Die Weisung allein, daß ihm die Schriftstücke vorzulegen sind, ohne entspreche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/21 92/17/0079 1 Stammrechtssatz Ein Tatsachenirrtum über das Ende einer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bedeutsamen Frist kann ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne des § 46 Abs 1 VwGG darstellen. Auf einem minderen Grad des Verschuldens beruht dieses a... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begründet den vorliegenden, am 24. September 1992 zur Post gegebenen (zu hg. Zl. 92/11/0222 protokollierten) Wiedereinsetzungsantrag wie folgt: Als rechtsunkundige Person habe sie die sechswöchige Beschwerdefrist "mit zweiwöchiger Erstfrist, vierwöchiger Fertigstellungsfrist und allerletzter Frist Donnerstag, 24. September 1992, festgelegt". Statt richtigerweise die Beschwerdefrist ab dem Datum des Eingangsstempels des beigegebenen Verfahrenshelfers, welches... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 1 Stammrechtssatz Ein Verschulden eines Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/21 92/17/0079 1 Stammrechtssatz Ein Tatsachenirrtum über das Ende einer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bedeutsamen Frist kann ein unvorhergesehenes Er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 3 Stammrechtssatz Bei Fehlen jeglicher Angaben, warum es zur unzureichenden Mängelbehebung gekommen ist, ist eine Beurteilung, ob ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vorliegt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis (Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO) abgewiesen. Zugleich wurde diese Berufung als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 366/92, die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §10;AVG §71 Abs1 Z1;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit des Widerrufes einer Vollmacht genügt nicht, wenn dieser Widerruf dem Rechtsanwalt bekannt gegeben wird; vielmehr muß dies auch der Behörde gegenüber mitgeteilt werden. Da die Erstbehörde von der Auflösung des Voll... mehr lesen...
In dem am 2. September 1992 zur Post gegebenen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 21. Mai 1992 bringt der Antragsteller vor, daß der genannte Bescheid seinem Vertreter am 21. Juli 1992 zugestellt worden sei. Im Fristenvormerkbuch der Kanzlei des Vertreters des Beschwerdeführers sei das Ende der sechswöchigen Frist zur Erhebung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030199.X01 Im RIS seit 28.10.1992 mehr lesen...
Mit Beschluß vom 20. August 1992 Zl. 92/06/0146, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Gemeinde Seefeld gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 22. Mai 1992, Zl. Ve1-546-112/224-2, betreffend Änderung des Flächenwidmungsplanes als verspätet zurückgewiesen, da die Beschwerdeführerin in der Beschwerde den 1. Juni 1992 als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides angegeben hatte und die mit 9. Juli 1992 datierte Beschwerde erst am 27. Juli 1992 zur Post gege... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Rechtsanwalt ein falsches Zustelldatum angenommen oder mitgeteilt bekommen, obwohl die Eingangsstampiglie so auffallend war und auch im Vergleich zum damit unmittelbar daneben angebrachten handschriftlichen Vermerk des Gemeindesekretärs über das Eingangsdatum, das einen späteren Tag bezeichnete,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 2. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn nach der zuerst genannten Gesetzesstelle eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der gegen diesen Bescheid gerichteten, am 3. März 1992 zur Post gegebenen Beschwerde gab der Beschwerdeführer an, der angefochtene Bescheid sei ihm am 21. Jänner 1992 zugestell... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde dem Beschwerdeführer der Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. April 1992 am 15. Mai 1992 zugestellt. Die gegen diesen Bescheid gerichtete vorliegende Beschwerde wurde am 12. August 1992 zur Post gegeben. zu 1. Zur Begründung: seines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der gegenständlichen Beschwerde trägt der Beschwerdeführer vor, er ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0116 B 24. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Das, was der Wiedereinsetzungswerber in Erfüllung seiner nach der Sachlage gebotenen Pflicht zur Überwachung seines Kanzleipersonals hinsichtlich der richti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 1 Stammrechtssatz Der Rechtsanwalt darf die Festsetzung von Fristen nicht völlig der Kanzleileiterin überlassen und sich lediglich auf stichprobenartige Kontrollen b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0222
Rechtssatz: Irrtümer und Fehler von Hilfskräften stehen einer Wiedereinsetzung nicht im Weg, wenn sie trotz Einhaltung der zumutbaren Kontrolle des Wiedereinsetzungswerbers geschehen. Das, was der Wiedereinset... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 2 Stammrechtssatz Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsy... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 13. Juli 1990, Zl. 1,193.292-0, wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in den Zeiten vom 1. Juni 1977 bis 30. Juni 1980 in der Krankenversicherung und vom 1. Juni 1977 bis 31. März 1978 sowie vom 1. November 1978 bis 31. Dezember 1982 in der Pensionsversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 und Z. 3 GSVG pflichtversichert sei. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers sei ihm dieser Bescheid am 17. Juli 1990 d... mehr lesen...
Die am 24. Februar 1992 überreichte Beschwerde der Antragstellerin wurde mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1992, 92/14/0023, zugestellt am 4. Mai 1992, wegen Versäumung der sechswöchigen Einbringungsfrist zurückgewiesen, weil der angefochtene Bescheid der Antragstellerin nicht wie in der Beschwerde angegeben am 13. Jänner 1992, sondern bereits am 9. Jänner 1992 zugestellt worden war. In ihrem am 18. Mai 1992 (somit binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Besc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Juli 1992 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 14 Z. 2 ZDG abgewiesen. Dieser Antrag war mit der behaupteten Notwendigkeit des unbehinderten Abschlusses des Medizinstudiums begründet worden. Die Abweisung des Antrages stützte sich darauf, daß der im Jahre 1963 ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: In der Regel ist die durch eine falsche Adressierung eines Schriftsatzes verursachte Fristversäumnis nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 71 Abs 1 lit a AVG zu werten (Hinweis E 25.11.1986, 86/07/0182, E 26.9.1979, 904, 906/79). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §61;AVG §61a;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZDG 1986 §14 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0217
Rechtssatz: Hat der Bf den ihm gegenüber im angefochtenen Bescheid iSd § 61 und § 61a AVG aufgezeigten Weg nicht beschritten, sondern im außerordentlichen Berei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0199 E 24. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten, das die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bilden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vermerk eines unrichtigen Eingangsdatums, welcher eine unrichtige Berechnung der Beschwerdefrist nach sich zog, weil ein Tage zuvor eingelangtes Schriftstück mit einem späteren Eingangsdatum gestempelt wurde, wobei es sich nicht um eine etwaige einmalige Fehlleistung gehandelt hat, sondern ein solcher Vorgang der dortigen Kanzlei... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 1. Juli 1992, Zl. 92/01/0276, wurde das Verfahren eingestellt, weil der damalige Beschwerdeführer (und nunmehrige Antragsteller) den ihm mit Verfügung vom 21. April 1992 erteilten Mängelbehebungsauftrag teilweise nicht erfüllt hat. Dabei handelte es sich darum, daß der Beschwerde weiterhin eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides nicht angeschlossen war und überdies die zurückgestellte Beschwerde nicht wieder vorgelegt wurde. Im... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 29. Juli 1992, Zl. 92/12/0139, die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers und Beschwerdeführers gegen die Erledigung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Kosumentenschutz vom 2. Juni 1992, Zl. 8265/1-I/D/12/a/92, betreffend Ermahnung bzw. Weisung wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst mangels Bescheidcharakter dieser Erledigung zurückgewiesen. Auf die Begründung: dieses Beschlusses wird zur Vermeidung von Wiederholung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kann vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht werden, daß die zurückgestellte Beschwerde und eine Kopie des angefochtenen Bescheids ebenfalls bereits im Zeitpunkt der Unterfertigung des ergänzenden Schriftsatzes durch seinen Vertreter angeschlossen waren (der Kanzleileiter des Vertreters des Antragstel... mehr lesen...