Norm: AHVG allgVersVG §149VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Zwar umfasst der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auch die den Umständen nach gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht. Versicherungsschutz besteht aber nur für die Abwehr jener Ansprüche, die grundsätzlich von der Deckungspflicht des Versicherers umfasst sind. Die Kostendecku... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 11. 2003 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW und einem von Herbert L*****, dem Inhaber des nicht protokollierten Einzelunternehmens T***** gehaltenen und bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW, einem Spezialfahrzeug mit einem Abrollaufbau für Container und mit sonstigen Wechselaufbauten. Das Alleinverschulden an diesem Unfall traf die Versicherungsnehmerin der Klägerin. Herbert L***** hatte in sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 10. 1998 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Fahrzeug einerseits und einem bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW andererseits, wobei das Alleinverschulden hieran die Versicherungsnehmerin der Klägerin traf. Der Fahrzeughalter des bei der Beklagten versicherten Fahrzeuges hatte in seinem Versicherungsvertrag auf die (niedrigere Tarif-)Variante A (im Schadensfall keine Geltendm... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §21 Abs1KHVG 1994 §21 Abs4VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Vom Rückersatz nach § 21 Abs 4 KHVG 1994 können nur solche Kosten erfasst sein, deren Aufwendung notwendigerweise mit einer Anspruchsdurchsetzung nach § 21 Abs 1 KHVG 1994 in einer solchen Verbindung steht, dass deren Aufwendung "den Umständen nach geboten ist" (§ 150 Abs 1 VersVG). Entscheidungstexte 7 Ob 116/01m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Natascha F***** verschuldete als Lenkerin eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW des Klägers einen Verkehrsunfall, bei dem ein Dritter verletzt wurde. Nachdem Natascha F***** (im Folgenden Lenkerin) gegen eine deshalb gegen sie erlassene Strafverfügung Einspruch erhoben hatte, gab die beklagte Partei mit an den Rechtsfreund der Lenkerin gerichtetem Schreiben vom 11. 6. 1997 folgende Erklärung ab: "Da wir ein wirtschaftliches Interesse an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einer Versicherungssumme von S 500.000 abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV) zugrundeliegen. Die Versicherung umfaßt gemäß Art.3 Abs.6 lit.a AVBV auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr eines von einem Dritten erhobenen Anspruchs, so... mehr lesen...
Norm: AVBV Art3 Abs6 litaVersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Auch die Kosten einer negativen Feststellungsklage oder einer Nebenintervention können in den Rahmen der Verpflichtung des Versicherers fallen, den Versicherungsnehmer von begründeten oder unbegründeten Haftpflichtansprüchen zu befreien. Nichts anderes kann gelten, wenn der Versicherer es für geboten erachtet, selbst einem Rechtsstreit als Nebenintervenient beizutreten. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei aufgrund der mit dieser abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Die beklagte Partei beruft sich darauf, daß der Kläger nach seinem eigenen Standpunkt in dem vom Dritten gegen ihn beim Landesgericht Feldkirch angestrengten Haftpflichtprozeß für den angeblich Geschädigten niemals als Rechtsanwalt tätig gewesen sei, und auf die Ausschlußklausel n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt Versicherungsschutz aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Umfang der gegen die eigene Schadenersatzklage vom Unfallsgegner aufrechnungsweise eingewendeten Haftpflichtansprüche, und zwar durch Bevorschussung der Kosten der Abwehr der gegnerischen Ansprüche, insbesondere durch Zahlung der von ihm im Haftpflichtprozess bereits erlegten Sachverständigten-Kostenvorschüsse. Das Klagebegehren lautete zunächst in diesem Sinn auf Zahlung von 3.000 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Haftpflichtversicherer den Rechtsstreit nicht auf eigene Kosten führt, muß er die nach den Umständen gebotenen, also die nach der jeweiligen Prozeßlage angemessenen Kosten in der geschätzten Höhe erforderlichenfalls nicht nur einmal, sondern auch mehrmals bevorschussen, wenn sich erst im Laufe des Verfahrens weitere Prozeßkosten als wahrscheinlich herausstellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 10. Mai 1980 verursachte die Klägerin als Lenkerin eines bei der Beklagten gegen Haftpflicht versicherten PKW einen Verkehrsunfall, bei dem ihre Insassin Regina G verletzt wurde. In zweiter Instanz des Strafverfahrens wurde die Klägerin freigesprochen. Die Verletzte Regina G hatte sich dem Strafverfahren nicht als Privatbeteiligte angeschlossen. Die Klägerin mußte für die Verteidigung im Strafverfahren 14 476.59 S zahlen, deren Ersatz sie im vorliegenden Verfahren von der Beklagten... mehr lesen...
Norm: VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das wegen einer Tat eingeleitet wurde, welche die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers zur Folge haben könnte, werden von der Haftpflichtversicherung nicht umfaßt, soferne der Geschädigte im Strafverfahren nicht als Privatbeteiligter zivilrechtliche Ansprüche erhoben hat oder diese Kosten nicht auf Weisung des Versicherers aufgewendet wurden. ... mehr lesen...
Der Kläger war am 18. April 1974 mit seinem PKW bei der Beklagten gegen Haftpflicht versichert. An diesem Tage verschuldete er mit dem PKW einen Verkehrsunfall, bei dem ein Paul K gehöriger Tankwagenzug beschädigt wurde. Da die Beklagte den Standpunkt vertrat, der Kläger habe den Unfall allein verschuldet, leistete sie Paul K auf dessen Schadenersatzforderung eine Akontozahlung von 100 000 S und trat in Vergleichsverhandlungen wegen des restlichen Schadens ein, die nahezu zum Abschluß... mehr lesen...
Norm: AKHB Art1 Abs1VersVG §150 Abs1VersVG §158b
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Versicherers, unbegründete Ersatzansprüche abzuwehren, endet nicht mit der Abfindung des Geschädigten. Sie erstreckt sich vielmehr auch auf Ansprüche, die der Abgefundene neu oder neuerlich erhebt. Widerspricht die neue (neuerliche) Anspruchserhebung im Strafverfahren gegen den Versicherungsnehmer der Abfindungsvereinbarung und ist diese selbst unangefochten, so ... mehr lesen...
Die Klägerin war am 27. April 1972 Halter eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs der Type Puch 500. An diesem Tag kam es zwischen diesem von der Klägerin gelenkten PKW und einem von Johanna S gelenkten PKW zu einem Zusammenstoß, wodurch beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Die Klägerin machte ihre aus diesem Unfall abgeleiteten Schadenersatzansprüche gegen Johanna S und deren Haftpflichtversicherer in der Höhe von 15.444.80 S gerichtlich geltend und schränkte dieses... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Die Pflicht des Versicherers zur Bevorschussung von Kosten nach § 150 Abs 1 VersVG ist ein Teil des Versicherungsanspruches und geht mit diesem unter. Entscheidungstexte 7 Ob 253/74 Entscheidungstext OGH 16.01.1975 7 Ob 253/74 Veröff: JBl 1975,374 = VersR 1976,867 = VersRdSch 1978,168 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Auch die eigenen Prozeßkosten des Versicherungsnehmers im Vorprozeß fallen unter Versicherungsschutz. Entscheidungstexte 7 Ob 118/69 Entscheidungstext OGH 16.07.1969 7 Ob 118/69 Veröff: VersR 1970,560 7 Ob 3/96 Entscheidungstext OGH 27.03.1996 7 Ob 3/96 Auch ... mehr lesen...
Norm: AKB §10 Abs1VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Kümmert sich der Versicherer trotz Verständigung nicht um den Haftpflichtprozeß, so muß er auch für die Kosten aufkommen, die durch die Erhebung einer Einrede der Aufrechnung entstanden sind. Entscheidungstexte 7 Ob 272/63 Entscheidungstext OGH 23.10.1963 7 Ob 272/63 Veröff: ZVR 1964/103 S 127 = VersR 1966,49 (mit Anmerkung von Wah... mehr lesen...
Norm: AKB §7 IIVersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage des Ersatzes von Strafverteidigungskosten nach § 150 Abs 1 VersVG: 1.) wenn Dritte als Privatbeteiligte auftreten, 2.) wenn dies nicht der Fall ist. Entscheidungstexte 3 Ob 407/59 Entscheidungstext OGH 22.12.1959 3 Ob 407/59 Veröff: SZ 32/168 = VersSlg 156 = VersR 1960,308 (mit Anmerkung von Wahle ... mehr lesen...
Gegen den Kläger wurde wegen des Verkehrsunfalles vom 7. April 1957, bei dem eine Person getötet und drei Personen verletzt wurden, ein Strafverfahren eingeleitet. Am 4. September 1957 wurde er durch das Bezirksgericht Winklern vernommen. Im Juli 1957 und in den folgenden Monaten machten Privatbeteiligte Ansprüche geltend. Die Schadensanzeige des Klägers vom 17. Oktober 1957 kam der Beklagten erst am 21. Oktober 1957 zu. Der Kläger beauftragte Dr. Guntram H. mit seiner Verteidigung. B... mehr lesen...