Norm
AVBV Art3 Abs6 litaRechtssatz
Auch die Kosten einer negativen Feststellungsklage oder einer Nebenintervention können in den Rahmen der Verpflichtung des Versicherers fallen, den Versicherungsnehmer von begründeten oder unbegründeten Haftpflichtansprüchen zu befreien. Nichts anderes kann gelten, wenn der Versicherer es für geboten erachtet, selbst einem Rechtsstreit als Nebenintervenient beizutreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0081165Dokumentnummer
JJR_19910613_OGH0002_0070OB00015_9100000_003