Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX der KG 83101 Alpbach vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Am 16.07.2015 führte das Vermessungsamt Kufstein eine Grenzverhandlung, zu der auch XXXX , XXXX , XXXX , im Weiteren: Beschwerdeführer, als Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Gst. Nrn. XXXX und XXXX der KG 83101 Alpbach geladen wurde, durch. Da zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX und XXXX vom 11.04.2018, wurde am 09.05.2018 beim Grundstück 47/1 der KG 14339 Oberbierbaum eine Grenzverhandlung abgehalten. Betreffend den Grenzabschnitt 2 zwischen den Grundstücken .4, EZ 27 des XXXX und dem Grundstück 47/1, EZ 12 der Beschwerdeführer, beides KG 14339 Oberbierbaum wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes St. Pölten vom 31.07.2018, GZ 1178/2018/19 wurde gegenüber den beiden Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX und XXXX vom 11.04.2018, wurde am 09.05.2018 beim Grundstück 47/1 der KG 14339 Oberbierbaum eine Grenzverhandlung abgehalten. Betreffend den Grenzabschnitt 2 zwischen den Grundstücken .4, EZ 27 des XXXX und dem Grundstück 47/1, EZ 12 der Beschwerdeführer, beides KG 14339 Oberbierbaum wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes St. Pölten vom 31.07.2018, GZ 1178/2018/19 wurde gegenüber den beiden Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX vom 01.06.2016, wurde am 15.09.2017 vor dem Grundstück .98 der KG 23109 Gloggnitz eine Grenzverhandlung abgehalten. Bezüglich der Grenze des Grundstücks 383, EZ 326 der KG 23109 Gloggnitz der beiden Beschwerdeführer zum Grundstück 384, EZ 83 der KG 23109 Gloggnitz von XXXX wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 20.09.2017, GZ 875/2016/23 wurde gegenüber den Beschwerdeführern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Korneuburg vom 08.11.2018 GFN 266/2018/11 wurde auf Antrag von XXXX G XXXX und XXXX M XXXX vom 16.02.2018 das Grundstück 210, KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 08.10.2018 mit der GZ 27023 des Planverfassers DI Stefan W XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Zuge der Allgemeinen Neuanlegung des Grenzkatasters wurde am 08.10.2018 beim Grundstück .178 der KG 45212 Urfahr eine Grenzverhandlung gemäß § 18a Abs 2 VermG abgehalten. Bezüglich der Grenze des Grundstücks .178, EZ 150 der KG 45212 Urfahr des Beschwerdeführers zu den Grundstücken .176/1 und .177/1, EZ 154 der KG 45212 Urfahr XXXX und zum Grundstück 789/18, EZ 1032 der KG 45212 Urfahr, der XXXX , wurde keine Einig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX vom 10.03.2017, wurde am 30.05.2017 beim Grundstück XXXX eine Grenzverhandlung gemäß § 18a Abs 2 VermG abgehalten. Betreffend die Grenze des Grundstücks 625/1, EZ 552 der KG 16105 Brunn am Gebirge der Beschwerdeführerin zum Grundstück 626/1, EZ 553 der KG 16105 Brunn am Gebirge von XXXX wurde keine Einigung erreicht. Auf Antrag von römisch 40 vom 10.03.2017, wurde am 30.05.2017 beim Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümerin des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun, XXXX , beantragte beim Vermessungsamt Gmunden eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung insbesondere des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun in den Grenzkataster gemäß §§ 17 Z 2 iVm 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück XXXX der KG 67610 Ramsau der Beschwerdeführerin, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Bf als Eigentümer der EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX , KG H XXXX , konnte sich mit der Eigentümerin (= MB) der EZ XXXX , KG H XXXX (mit den Grundstücken XXXX und XXXX ) nicht über den Grenzverlauf der diesen Liegenschaften zugehörigen Grundstücke einigen, wobei es diesbezüglich um den Grenzverlauf zwischen den Grenzpunkten XXXX und XXXX gemäß der Grenzverhandlungsskizze aus der Grenzverhandlung vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der anwaltlich vertretene Bf wurde von der belangten Behörde mit dem angefochtenen Bescheid auf den Rechtsweg verwiesen, maW aufgefordert, ein dazu bestimmtes gerichtliches Verfahren zwecks Bereinigung des Grenzstreits anhängig zu machen. Der Bf erhob gegen diesen Bescheidbeschwerde. Inhaltlich gerügt wurde insb auch die Befangenheit des Leiters der belangten Behörde gemäß§ 7 AVG. II. Das Bundesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei) als grundbücherliche Alleineigentümerin des Grundstückes 131, Katastralgemeinde XXXX beantragte beim zuständigen Vermessungsamt St. Pölten (im Weiteren: VA) eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung Ihres Grundstückes in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer 130, Katastralgemeinde XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei) als grundbücherliche Alleineigentümerin des Grundstückes 131, Katastralgemeinde XXXX beantragte beim zuständigen Vermessungsamt St. Pölten (im Weiteren: VA) eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung Ihres Grundstückes in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer 130, Katastralgemeinde XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, Katastralgemeinde/Grundbuch 19130 XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ römisch 40 mit den Grundstücken römisch 40 und römisch 40 , Katastralgemeinde/Grundbu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX und EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, jeweils Katastralgemeinde/Grundbuch XXXX XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ römisch 40 mit dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.11.2015 stellten die Beschwerdeführer den Antrag auf Grenzvermessung zum Zweck der Umwandlung ihres Grundstückes XXXX, KG XXXX, XXXX beim zuständigen Vermessungsamt Feldbach. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Feldbach vom 01.03.2016 wurden die betroffenen Beteiligten eingeladen, an einer Grenzverhandlung am 22.03.2016 teilzunehmen. Am 02.11.2015 stellten die Beschwerdeführer den Antrag auf Grenzvermess... mehr lesen...