Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.11.2015 stellten die Beschwerdeführer den Antrag auf Grenzvermessung zum Zweck der Umwandlung ihres Grundstückes XXXX, KG XXXX, XXXX beim zuständigen Vermessungsamt Feldbach. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Feldbach vom 01.03.2016 wurden die betroffenen Beteiligten eingeladen, an einer Grenzverhandlung am 22.03.2016 teilzunehmen. Am 02.11.2015 stellten die Beschwerdeführer den Antrag auf Grenzvermess... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX , vertreten durch die XXXX AG, stellte am 7.11.2011 beim VA Gmunden einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG XXXX (42161) in den Grenzkataster gem. § 34 Abs. 1 VermG. Die römisch 40 , vertreten durch die römisch 40 AG, stellte am 7.11.2011 beim VA Gmunden einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG römisch 40 (42161) in den Grenzkataster gem. Paragraph 34, Absatz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX , vertreten durch die XXXX AG, stellte am 7.11.2011 beim VA Gmunden einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG XXXX (42161) in den Grenzkataster gem. § 34 Abs. 1 VermG. Die römisch 40 , vertreten durch die römisch 40 AG, stellte am 7.11.2011 beim VA Gmunden einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG römisch 40 (42161) in den Grenzkataster gem. Paragraph 34, Absatz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX , vertreten durch die XXXX , stellte am 7.11.2011 beim Vermessungsamt Gmunden (kurz: VA Gmunden) einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG Traunkirchen (42161) in den Grenzkataster gem. § 34 Abs. 1 VermG. Die römisch 40 , vertreten durch die römisch 40 , stellte am 7.11.2011 beim Vermessungsamt Gmunden (kurz: VA Gmunden) einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG Trau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX , vertreten durch die XXXX , stellte am 7.11.2011 beim Vermessungsamt Gmunden (kurz: VA Gmunden) einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG Traunkirchen (42161) in den Grenzkataster gem. § 34 Abs. 1 VermG. Die römisch 40 , vertreten durch die römisch 40 , stellte am 7.11.2011 beim Vermessungsamt Gmunden (kurz: VA Gmunden) einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 134/1 der KG Trau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Von der XXXX wurde am 02.03.2012 ein Antrag auf Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung in den Grenzkataster gemäß § 17 Z2 VermG gestellt. Am. 18.09.2012 wurde eine Grenzverhandlung abgehalten. In dem im
Spruch: angeführten Grenzabschnitt wurde keine Einigung erreicht. Es wurde ein Gerichtsverweis gegenüber der XXXX ausgesprochen. Gegen diesen Gerichtsverweis wurde Berufung erhoben. Die Berufungsbehörde Bund... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau wurde das Grundstück 16, EZ 20 KG 12366 XXXX aufgrund des Antrages von XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.07.2013 mit der GZ 4894-13A des XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. In dem bekämpften Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Zustimmungser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Steyr vom 07.05.2014, GFN 435/2014/49 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin des Grundstückes XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 09.04.2014 nicht auf einen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 29.05.2013, gerichtet an das Vermessungsamt Vöcklabruck, verwies der Beschwerdeführer darauf, dass ihm aufgrund seines Ersuchens der Bescheid vom 24. Oktober 1996 GZ: A-15/89 des Vermessungsamtes Vöcklabruck, welcher an das XXXXadressiert gewesen wäre und mit welchem das Grundstück 3102/1 in den Grenzkataster umgewandelt worden sei, übermittelt worden sei. Da das Grundstück .126/2 eine direkte Grenze ... mehr lesen...
Herr XXXX, als Eigentümer des Grundstückes XXXX Katastralgemeinde Ossiach (72323), und die XXXX), vertreten durch Herrn XXXX von der XXXX, als Eigentümerin des Grundstückes XXXX Katastralgemeinde Ossiach (72323), haben sich bei der Grenzverhandlung am 23.09.2013 nicht auf einen Grenzverlauf der angeführten Grundstücke einigen können. Herr römisch 40 , als Eigentümer des Grundstückes römisch 40 Katastralgemeinde Ossiach (72323), und die römisch 40 ), vertreten durch Herrn römisch 40 von d... mehr lesen...
Begründung: Die XXXX stellte mit Schreiben vom 20.2.2013 beim Vermessungsamt Vöcklabruck den Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 1782/87, KG Kammer in den Grenzkataster. (Akt Vermessungsamt Vöcklabruck) Die römisch 40 stellte mit Schreiben vom 20.2.2013 beim Vermessungsamt Vöcklabruck den Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 1782/87, KG Kammer in den Grenzkataster. (Akt Vermessungsamt Vöcklabruck) Am 11.4.2013 führte das Vermessungsamt Vöcklabruck an Ort und Stelle eine Gr... mehr lesen...