Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 3. Juli 2000, GZ 36 Vr 348/99-99, wurde Florian R***** von der wider ihn wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und 3 erster Fall SMG sowie der Vergehen nach §§ 28 Abs 1 und 27 Abs 1 SMG erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 3. Juli 2000, GZ 36 römisch fünf r 348/99-99, wurde Florian R***** von der wider ihn wegen des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2 und 3 erster... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte mit Beschluss vom 19. 3. 2001 fest, dass dem Kläger für die vermögensrechtlichen Nachteile, die durch seine Verwahrungs- und Untersuchungshaft vom 30. 11. 1994 bis 21. 12. 1994 im Zuge des gegen ihn geführten Strafverfahrens verursacht wurden, ein Ersatzanspruch nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) zustehe. Bereits zuvor war der Kläger von allen wider ihn erhobenen Vorwürfen gemäß § 259 Z 3 StPO freigespr... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz: Ein Beschluss des Strafgerichts nach § 6 Abs 2 StEG ist keine Entscheidung über den Grund des Anspruchs im Sinne des § 393 Abs 1 ZPO, weil das Strafgericht nicht zu prüfen hat, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist; demnach kann das Klage... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Wels vom 13. Dezember 1996, GZ 14 Vr 403/96-230, wurde Snjezana V***** von der wider sie erhobenen Anklage wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB rechtskräftig freigesprochen. Den unmittelbar nach dem Freispruch gestellten Antrag der Snjezana V***** auf Feststellung eines Entschädigungsanspruches für durch die strafgerichtliche Anhaltung vom 10. April 1996 bis zum 13. Dezember 1996 erlittenen vermögensrechtl... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. verbüßt nach seiner Verurteilung wegen Mordes und Einbruchs seit 1987 eine 18jährige Freiheitsstrafe. Diese Freiheitsstrafe wurde zunächst in der Justizanstalt Graz-Karlau vollzogen. Dem Bf. gelang 1991 zwar ein Ausbruch, er wurde jedoch innerhalb eines Tages wieder gefasst. Im September 1994 wurde er nach Stein und am 8.5.1995 schließlich nach Garsten überstellt, da befürchtet wurde, dass er mit anderen Insassen erneut einen Ausbruch plante. Der B... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil vom 2. Dezember 1997 hob der Oberste Gerichtshof auf Grund einer vom Generalprokurator eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes das die Antragsteller in zweiter Instanz (wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB) schuldig sprechende Berufungsurteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis auf und stellte (durch Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft) den vom Bezirksgericht Raab ergang... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2 StPO §33 Abs2 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StPO § 33 heute StPO § 33 gültig ab 01.08.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2024 StPO § 33 gültig von ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 22 Vr 659/86 des Landesgerichtes Linz war Peter L***** wegen des Verdachts des Mordes nach § 75 StGB am 11. April 1986 in Verwahrungs- sowie in der Folge in Untersuchungshaft genommen und schließlich vom Geschworenengericht schuldig erkannt worden, am 13. März 1986 in Linz in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit Tibor F***** und Regina U***** Elfriede H***** durch einen Revolverschuß in den
Kopf: vorsätzlich getötet zu haben. Dieses Urteil erwuchs ... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litb StEG §6 Abs2 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Die
Begründung: des Entschädigungserkenntnisse... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litb StEG §6 Abs2 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Bei sofortiger Entscheidung über die Haftent... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein ungar. Staatsangehöriger, war bei der Einreise nach Österreich aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden. Er stand unter Verdacht, mehrere Betrugsdelikte mit einer gestohlenen Kreditkarte begangen zu haben. In der Folge wurde die Untersuchungshaft über den Bf. verhängt. Gemäß einem graphologischen Gutachten war es unwahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten. Das Verfahren wurde eingestellt und die Freilassung des... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war wegen Verdachts des Kreditkartenbetrugs in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen wurde er aus der Haft entlassen und das Verfahren vom Untersuchungsrichter eingestellt: Ein graphologisches Gutachten hatte ergeben, es sei nicht wahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten, ferner bestanden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen. Noch im selben Jahr machte der Bf. einen Ersat... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. wurde von der lokalen Ärztekammer in nichtöffentlicher Sitzung von der Liste der zugelassenen Ärzte gestrichen, weil er einigen Patienten auf schriftlichem Wege Abmagerungskuren verschrieben hatte, ohne sie jemals persönlich untersucht zu haben. Nachdem die Strafe von der Abteilung für Disziplinarangelegenheiten der frz. Ärztekammer auf ein dreijähriges Berufsverbot reduziert worden war, wandte sich der Bf. an den Conseil d´Etat, der die Sache wegen ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7 StEG §6 Abs2 StPO §229 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StPO § 229 heute StPO § 229 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2 StPO §292 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StPO § 292 heute StPO § 292 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 292 gültig von 3... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs2 III StEG §2 Abs1 litb StEG §6 Abs2 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz: Im Falle einer Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Der am 29. Juni 1953 geborene Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, wurde am 30. Jänner 1974, 16,15 Uhr, in Graz in Polizeihaft genommen. Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2. Februar 1974, 15 Vr 55/74, wurde über den Kläger gemäß §§ 175 Abs. 1 Z 2 und 3, 177 StPO die Verwahrungshaft, mit Beschluß desselben Gerichtes vom 8. Februar 1974 gemäß § 180 Abs. 2 Z 1 bis 3 StPO die Untersuchungshaft verhängt. Der Kläger stand i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.Juni 1953 geborene Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, wurde am 30.Jänner 1974, 16,15 Uhr, in Graz in Polizeihaft genommen. Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2.Februar 1974, 15 Vr 55/74, wurde über den Kläger gemäß §§ 175 Abs 1 Z 2 und 3, 177 StPO die Verwahrungshaft, mit Beschluß desselben Gerichtes vom 8.Februar 1974 gemäß § 180 Abs 2 Z 1 bis 3 StPO die Untersuchungshaft verhängt. Der Kläger stand... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn der seinerzeit in Österreich in Haft Befindliche in der Folge von einem deutschen Gericht rechtskräftig freigesprochen wurde und die österreichischen Behörden gemäß Art XV lit b des Vertrages vom... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard A gemäß der im
Spruch: wiedergegebenen Anklage des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard A gemäß der im
Spruch: wiedergegebenen Anklage des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Paragraph 310, Absatz eins, StGB schuldig erkannt.
Rechtliche Beurteilung
Der auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestüt... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Der OGH weist bei der Aktenrücksendung darauf hin, daß der Angehaltene bei seiner Anhörung gemäß § 6 Abs 3 StEG auf eine Haftentschädigung verzichtet hat, sodaß eine Beschlußfassung nach § 6 Abs 2 StEG entfiel (9 Os 9/83). Der OGH weist b... mehr lesen...