Norm: KO §44 Abs1KO §44 Abs2KO §81KO §81a Abs2
Rechtssatz:
Der Masseverwalter unterliegt einer umfassenden Pflichtbindung auch gegenüber den Aussonderungsgläubigern. Dementsprechend hat er das Entstehen einer Zugehörigkeit von Forderungen zur Masse, wenn diese Forderungen keinerlei Bezug zur Masse oder zum Gemeinschuldner haben - also unstrittig eine Grundlage dafür, dass der Gemeinschuldner diese Forderung im Sinne des § 1 Abs 1 KO ... mehr lesen...
Norm: KO §81KO §121
Rechtssatz: Die Rechnungslegungspflicht nach §§ 121 ff KO verdrängt die handelsrechtliche Rechnungslegungspflicht nicht. Die konkursrechtliche Rechnungslegungspflicht dient der Überprüfung der Tätigkeit des Masseverwalters für die am Konkursverfahren Beteiligten, während die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften der Information der Öffentlichkeit insgesamt einschließlich allfälliger - am Konkursverfahren nicht... mehr lesen...
Norm: KO §81KO §150KO §157
Rechtssatz:
Der Masseverwalter ist verpflichtet aufgrund des rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleichs die Aufhebung des Konkursverfahrens vorzubereiten. Zu diesen Vorbereitungsschritten gehört auch die Zahlung der nach dem Ausgleich noch vor Konkursaufhebung zu leistenden Ausgleichsquoten.
Entscheidungstexte 8 Ob 59/05t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: KO §81KO §109 Abs2KO §150 Abs3KO §150 Abs4
Rechtssatz:
Ist die Richtigkeit der Forderung lediglich vom Gemeinschuldner bestritten, ist sie im Zwangsausgleich, wenn sie vollstreckbar ist, zu bezahlen, ist sie dagegen nicht tituliert, ist sie vom Masseverwalter sicherzustellen und vom Konkursgericht dem Gläubiger eine Frist zur Rechtsverfolgung gegen den Gemeinschuldner zu bestimmen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 KO §1KO §3KO §81KO §122 ZPO § 6 heute ZPO § 6 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Die Klagslegitimation des Gemeinschuldners wegen behaupteter Verfehlungen im Konkurs ist nur bei sonst bestehendem Rechtsschutzdefizit zu bejahen (hier: gegen ehemaligen Masseverwalter verneint). ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4KO §81KO §83 GmbHG § 84 heute GmbHG § 84 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 GmbHG § 84 gültig von 01.01.1991 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §81
Rechtssatz:
Schadenersatzklagen gegen den enthobenen Masseverwalter sind vor Beendigung des Konkursverfahrens vom neuen Masseverwalter einzubringen. Keine Klagslegitimation des Gemeinschuldners.
Entscheidungstexte 7 Ob 583/93 Entscheidungstext OGH 06.10.1993 7 Ob 583/93 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: KO §81KO §83MRK Art6 Abs1 II5b3 StPO §120 A StPO § 120 heute StPO § 120 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 120 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 120 gült... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CKO §81 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Verantwortung des Masseverwalters für Vermögensnachteile aufgrund pflichtwidriger Amtsführung tritt bei Verletzung der durch den Gegenstand seiner Geschäftsführung gebotenen Sorgfalt ein und um... mehr lesen...
Norm: KO §81KO §145 Abs5KO §156 Abs4
Rechtssatz:
Die Betrauung des Masseverwalters mit der Entgegennahme eines zur Deckung der Zwangsausgleichsquoten ausreichenden Geldbetrages und mit der Auszahlung der Quoten an alle Gläubiger ersetzt die Bestellung eines Sachwalters, bei Verzug ist daher auch der Masseverwalter und nicht der Ausgleichsschuldner zu mahnen.
Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5 IESG §3a Abs3KO §75KO §81 IESG § 3a heute IESG § 3a gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2017 IESG § 3a gültig von 01.07.2010 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IESG § 3a gültig v... mehr lesen...
Norm: KO §81
Rechtssatz:
Die Tätigkeit des Masseverwalters umfaßt in der Hauptsache die Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Gemeinschuldners, seiner Geschäftsführung und der Ursachen des Vermögensverfalls, der Aussichten, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens aufrecht zu erhalten und fortzuführen; die Ermittlung des Standes der Masse, die Feststellung der Aktiven, die Einbringung und Sicherung der Aktiven sowie die Verwaltung u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 KO §81 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Der Masseverwalter hat auch die Funktionen des Arbeitgebers auszuüben, und es obliegt ihm auch dessen Fürsorgepflicht im Sinne des § 1157 ABGB. Der Masseverwal... mehr lesen...
Norm: KO §81
Rechtssatz:
Beteiligte im Sinne des § 81 Abs 3 KO sind unter anderem auch die Absonderungsberechtigten. Beteiligte im Sinne des Paragraph 81, Absatz 3, KO sind unter anderem auch die Absonderungsberechtigten.
Entscheidungstexte 1 Ob 687/85 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 1 Ob 687/85 Veröff: SZ 59/35 ... mehr lesen...
Norm: AktG §56 Abs2HGB §171KO §37KO §81 ZPO §234 ZPO §235 B AktG § 56 heute AktG § 56 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 AktG § 56 gültig von 01.08.2009 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § ... mehr lesen...
Norm: HGB §171KO §81
Rechtssatz:
§ 171 Abs 2 HGB begründet keinen gesetzlichen Forderungsübergang; dem Masseverwalter wird vielmehr die Alleinbefugnis übertragen, im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung die Interessen jener Gläubiger zu wahren, denen außerhalb eines Konkurses ein direkter Anspruch gegen die Kommanditisten nach § 171 Abs 1 HGB zustünde; er handelt insoweit nicht in Vertretung des Gemeinschuldners, also der Kommandi... mehr lesen...
Norm: HGB §171KO §81
Rechtssatz:
Der Inhalt des vom Masseverwalter nach § 171 Abs 2 HGB auszuübenden Rechtes bestimmt sich nach dem der Gläubigerrechte. Der Inhalt des vom Masseverwalter nach Paragraph 171, Absatz 2, HGB auszuübenden Rechtes bestimmt sich nach dem der Gläubigerrechte.
Entscheidungstexte 1 Ob 653/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1982 1 Ob 653/82 ... mehr lesen...
Die Erstbeklagte ist die uneheliche Mutter der Margit W; der Zweitbeklagte ist ihr Stiefvater. Margit W ist seit 10. Mai 1976 grundbücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 1902/9 bestehenden Liegenschaft EZ 1134 II KG K. Auf dieser Liegenschaft wurde am 5. Mai 1977 zugunsten der beiden Beklagten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1977, S 109/77, wurde über das Vermögen der Margit W der Konkurs eröffnet... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §30KO §81KO §83 IO §28 IO § 28 heute IO § 28 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 28 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 28 gültig von 01.01.1983 bis ... mehr lesen...
Norm: KO §81KO §83KO §85KO §86 ZPO §477 Abs1 Z5 D5 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Re... mehr lesen...
Am 29. September 1970 ereignete sich auf der Autobahn Gleisdorf-Graz bei der Laßnitzhöhe ein Verkehrsunfall, an dem ein LKW der Autobahn-Oberbauleitung mit dem Kennzeichen G ... und L Z als Lenker des PKW VW 11 mit dem deutschen Zollkennzeichen 357 Z ... beteiligt waren Bei diesem Unfall wurde, A K als Insasse des letztgenannten Fahrzeuges verletzt. L Z wurde rechtskräftig einer Übertretung nach § 335 StG schuldig erkannt. Die Schadenersatzpflicht des beklagten Verbandes der Versic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1 EO §291 KO §1KO §81 ZPO §235 E ABGB § 1325 heute ABGB § 1325 gültig ab 01.01.1812 EO § 291 heute EO § 291 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2003 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIA AktG §84 AktG §99 KO §1KO §81 ABGB § 1489 heute ABGB § 1489 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 496/1974 AktG § 84 heute AktG § 84 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Norm: AktG §84 AktG §99 KO §1KO §81 AktG § 84 heute AktG § 84 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 AktG § 84 gültig von 01.08.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 AktG § 84 gültig von 01.08.200... mehr lesen...
Norm: EO §65 BKO §1KO §81 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.2009 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A1KO §3KO §81 ABGB § 1029 heute ABGB § 1029 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1029 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006
Rechtssatz:
Ein Vertrauen darauf, daß ein Gemei... mehr lesen...
Norm: KO aF §46KO §81KO §83
Rechtssatz: Die Anerkennung einer Konkursforderung durch den Masseverwalter allein macht diese noch nicht zur Masseforderung. Entscheidungstexte 5 Ob 301/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 5 Ob 301/76 Veröff: EvBl 1977/57 S 131 = JBl 1977,100 9 ObA 50/12m Entscheidungstext OGH 22.10.2012 9 O... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger, nach dem Akteninhalt ein uneheliches Kind des Verpflichteten, beantragte mit der ausdrücklichen Erklärung, daß über das Vermögen des Verpflichteten der Konkurs eröffnet worden sei, der Masseverwalter jedoch einen bestimmten Teil des Arbeitseinkommens des Verpflichteten beim Drittschuldner "nicht einbehalten" habe, unter Berufung auf § 6 LPfG die Exekution durch Pfändung und Überweisung dieses (nicht einbehaltenen) Arbeitseinkommens zur Hereinbringung rück... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §81
Rechtssatz:
Der Masseverwalter ist zum Einschreiten für den Gemeinschuldner nur soweit legitimiert, soweit es sich zumindest teilweise um Aktivbestandteile bzw Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Nicht der Masseverwalter sondern ausschließlich der Gemeinschuldner selbst ist verfügungsbefugt und allein zum Einschreiten legitimiert in jenen Bereichen, die das zur Konkursmasse gehörende Vermögen überhaupt nich... mehr lesen...
Norm: KO §81 ZPO §84 II ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Tritt der M... mehr lesen...