Norm
KO §81Rechtssatz
Beteiligte im Sinne des § 81 Abs 3 KO sind unter anderem auch die Absonderungsberechtigten.Beteiligte im Sinne des Paragraph 81, Absatz 3, KO sind unter anderem auch die Absonderungsberechtigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0065345Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009