Norm
AktG §56 Abs2Rechtssatz
Wird über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft während eines von einem Gesellschaftsgläubiger gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs 1 HGB eingeleiteten Verfahrens der Konkurs eröffnet, kann der während der Dauer des Konkursverfahrens nach § 171 Abs 2 HGB zur Ausübung des Rechtes der Gesellschaftsgläubiger nach § 171 Abs 1 HGB berufene Masseverwalter in analoger Anwendung des § 37 Abs 3 KO in das Verfahren eintreten.Wird über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft während eines von einem Gesellschaftsgläubiger gegen einen Kommanditisten nach Paragraph 171, Absatz eins, HGB eingeleiteten Verfahrens der Konkurs eröffnet, kann der während der Dauer des Konkursverfahrens nach Paragraph 171, Absatz 2, HGB zur Ausübung des Rechtes der Gesellschaftsgläubiger nach Paragraph 171, Absatz eins, HGB berufene Masseverwalter in analoger Anwendung des Paragraph 37, Absatz 3, KO in das Verfahren eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0039341Dokumentnummer
JJR_19820630_OGH0002_0010OB00653_8200000_001