Norm: IESG §3a Abs2KO §46 IESG § 3a heute IESG § 3a gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2017 IESG § 3a gültig von 01.07.2010 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IESG § 3a gültig von 01.07.2008 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: KO §46
Rechtssatz:
Bei Obsiegen des Konkursgläubigers in dem als Prüfungsprozess fortgesetzten Verfahren ist grundsätzlich lediglich über die seit Konkurseröffnung entstandenen Prozesskosten zu entscheiden, die gemäß § 46 KO Masseforderungen sind, und zu deren Erfüllung der Masseverwalter binnen 14 Tagen bei Exekution zu verurteilen ist. Dies trifft auf die nach Konkurseröffnung entstandenen Kosten zu. Die früher entstandenen K... mehr lesen...
Norm: KO §46 MRG §37 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1KO §46
Rechtssatz:
Wegen der jederzeit möglichen Einklagbarkeit einer Masseforderung gilt für derartige Rechtsstreitigkeiten die Unterbrechungsanordnung des § 7 Abs 1 KO nicht. Wegen der jederzeit möglichen Einklagbarkeit einer Masseforderung gilt für derartige Rechtsstreitigkeiten die Unterbrechungsanordnung des Paragraph 7, Absatz eins, KO nicht.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802 IO §60 KO §21 Abs1KO §46KO §59 ABGB § 802 heute ABGB § 802 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 802 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 IO § 60 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VKO §46KO §50KO §110 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein Eventualbegehren in der Form, daß eine Forderung, die im Konkurs aus einem bestimmten Rechtsgrund angemeldet wurde, für den Fall, daß sie als primä... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z4 IESG §1 KO §46KO §50 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ArbVG § 97 gültig von 01.04.2021 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2021 ArbVG § 97 gültig v... mehr lesen...
Norm: KO §46KO §124
Rechtssatz:
Für Masseschulden haftet der Gemeinschuldner nur mit der Masse, doch bedeutet dieser Umstand nicht, daß der Gemeinschuldner durch die Schaffung weiterer Masseschulden nicht beeinträchtigt würde, weil eben dadurch das zur Begleichung solcher Schulden aufgewendete Vermögen nicht zur Verminderung anderer ihn treffender Schulden verwendet werden kann.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §46KO §124
Rechtssatz:
Masseforderungen können jederzeit und ohne Rücksicht auf den Stand des Konkursverfahrens geltend gemacht und erforderlichenfalls auch im Exekutionswege eingetrieben werden (so schon 5 Ob 332/87).
Entscheidungstexte 8 Ob 49/88 Entscheidungstext OGH 22.12.1988 8 Ob 49/88 Veröff: RdW 1990,16 ... mehr lesen...
Norm: AO §23 B - VG Art7 KO §25KO §46 AO § 23 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 23 gültig von 01.10.1997 bis 30.04.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997 AO § 23 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 153/1994 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 Abs1KO §46 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Da die Überlassung an Zahlungsstatt in einfach gelagerten Fällen an die Stelle des Verlassenschaftskonkurses tritt, sind nach der Konkursordnung bestehende Privilegien zu berücksichtigen. Kran... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §46KO §109 ABGB § 1375 heute ABGB § 1375 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Das Anerkenntnis einer Masseforderung durch den Masseverwalter ist zwar keine "Feststellung" im Sinne des § 109 Abs 1 KO; aber ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis. Es kann durch den Massev... mehr lesen...
Norm: KO §16KO §46
Rechtssatz: Die Provisionsforderung eines Realitätenvermittlers ist eine durch den späteren Abschluß des Kaufvertrages mit dem namhaft gemachten Käufer aufschiebend bedingte Forderung und als solche auch eine aufschiebend bedingte Konkursforderung und keine Masseforderung (Eintritt der Bedingung nach Konkurseröffnung). Entscheidungstexte 5 Ob 302/81 Entscheidu... mehr lesen...
Über das Vermögen des Handelsvertreters Helmut P aus L ist mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 11. August 1978 das Konkursverfahren eröffnet und der klagende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt worden. Helmut P hatte am 9. Juni 1978 bei der Beklagten als Reisekaufmann im Angestelltenverhältnis zu arbeiten begonnen; er sollte ein monatliches Fixum von 3 000 S und entsprechende Provisionen erhalten. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Beklagten am 30. September 1978 mit so... mehr lesen...
Im August 1974 haben die Eheleute H und M W auf den damals noch im Eigentum der M L stehenden, aber bereits der M W geschenkten Liegenschaften X und Y mit dem Bau eines Hauses begonnen, obwohl ihnen außer dem monatlichen Dienstbezug des Mannes von 1100 DM bis 1200 DM und dem Karenzgeld der Frau keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung standen. Im Herbst 1974 war der Rohbau des Hauses vollendet. Kurz nach Baubeginn waren die Eheleute schon nicht mehr in der Lage, Forderungen... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2 ABGB §364c D3KO §2KO §27KO §46 AnfO §1 AnfO §8 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses X-Gasse 30. H. G. betrieb in dem in diesem Haus gelegenen Geschäftslokal Nr. 2, dessen Mieterin sie war, bis anfangs Mai 1977 ein Friseurunternehmen. Am 21 März 1977 wurde vom Landesgericht für ZRS Wien über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet und der nun hier klagende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Vor der Konkurseröffnung wurden durch längere Zeit hin zwischen den Rechtsanwälten der Mietvertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1KO §1KO §6KO §23KO §46MG §19 Abs2 Z1 C ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Aus dem Bestand eines Mietverhältnisses allein kann keine Verpflichtung des in Konkurs geratenen Mieters abgeleitet werden, dem Vermieter von seiner derart offenkund... mehr lesen...
Der Kläger war von Anfang Dezember 1975 bis zum 9. Oktober 1976 als Werbeleiter bei der P-GmbH und Co. KG (im folgenden kurz KG genannt) gegen ein 14mal jährlich zu zahlendes Monatsbruttogehalt von 8000 S beschäftigt. Er hat am 9. Oktober 1976 dem Masseverwalter gegenüber seinen vorzeitigen Austritt erklärt, weil er die Gehaltsbezüge für Juli, August und September 1976 nicht erhalten hatte. Die P-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der KG (Komplementärin). Am 17. August 19... mehr lesen...
Norm: EVHGB Art7 Nr12HGB §128HGB §161KO §46
Rechtssatz:
Das im Gesellschaftskonkurs bestehende Vorrecht der Masseforderung wirkt auch im Gesellschafterkonkurs (mit ausführlicher
Begründung: ).
Entscheidungstexte 4 Ob 101/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 4 Ob 101/77 Veröff: SZ 50/115 = EvBl 1978/20 S 73 = Arb 9607 E... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs1 AO §61 Abs1KO §46 AO § 53 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 61 gültig von 01.07.2002 bis 28.02.2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 8/2006 AO § 61 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/19... mehr lesen...
Die Klägerin ist die seit 1972 geschiedene Ehegattin des Gemeinschuldners Alois H. über dessen Vermögen am 5. Juli 1974 der Konkurs eröffnet worden ist. Sie begehrt mit der Begründung: , vom Beklagten am 18. Juli 1974 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, auf der Basis eines vereinbarten Bruttomonatsgehaltes von 4700 S an Kündigungsentschädigung und restlichem Gehalt für die Monate Juli, August und September 1974 einschließlich der anteiligen Sonderzahlungen einen Betrag von 16 4... mehr lesen...
Norm: KO §5 Abs4KO §23KO §46 Z2
Rechtssatz: Wurde ein Bestandverhältnis vom Masseverwalter fortgesetzt, ist eine offene Bestandzinsforderung bis zur Konkurseröffnung Konkursforderung, der Bestandzins für die Zeit danach Masseforderung. Auf die Fälligkeit der Schuld kommt es nicht an. Auch eine vor Konkurseröffnung fällige, tatsächlich aber nicht bezahlte Mietzinsschuld kann daher, soweit sie anteilmäßig für die Zeit nach der Konkurseröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KO §46AußStrG 2005 §154 Abs2 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Als Masseforderungen kommen, zumal der Begriff dem Außerstreitgesetz fremd ist, bei sinngemäßer Anwendung des § 46 KO nur die dort aufgezählten Forderungen in Betracht. Als Ma... mehr lesen...
Die Republik Österreich hatte die Firma Ing Bruno S mit der Durchführung mehrerer Bauvorhaben, darunter auch des in Wien XIX, Stgasse 37 bis 39. beauftragt. Für dieses Bauvorhaben erbrachte die Republik Österreich an die Firma Ing Bruno S größere Vorleistungen, um den Verfall bereits bewilligter Budgetmittel zu verhindern. Da die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) für ihre Vorleistungen Bankgarantien verlangte, schloß die Firma Ing Bruno S mit der klagenden Partei Kredit... mehr lesen...
Norm: AO §23 AO §53aKO §46 AO § 23 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 23 gültig von 01.10.1997 bis 30.04.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997 AO § 23 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 153/1994 ... mehr lesen...
Norm: KO §39 Abs1KO §41 Abs1KO §46 Z5
Rechtssatz:
Der Anspruch des Anfechtungsgegners auf Zurückzahlung seiner Gegenleistung wegen Bereicherung der Masse bildet eine Masseforderung. Er schafft zwar kein Zug um Zug zu erfüllendes Schuldverhältnis und auch kein Zurückbehaltungsrecht, doch kann dieser Anspruch, wenn die Leistung des Anfechtungsgegners und die aus dem Titel der Bereicherung zu erbringende Gegenleistung der Masse gleichart... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 ff CKO §46 ABGB § 1431 heute ABGB § 1431 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Rückforderungsanspruch des Masseverwalters gegen den Dritten, dem aus einem Guthaben der Masse auf Grund einer rechtswidrigen Verfügung des Konkurskommissärs geleistet wurde.
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Norm: KO §2 Abs2KO §46
Rechtssatz:
Die dreißigtägige Frist des § 46 Abs 2 lit b KO beginnt im Falle eines Anschlußkonkurses mit dem Tag der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens. Die dreißigtägige Frist des Paragraph 46, Absatz 2, Litera b, KO beginnt im Falle eines Anschlußkonkurses mit dem Tag der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens.
Entscheidungstexte 4 Ob 65/64 Entscheidu... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte die Konkursmasse (Masserlös im Betrage von 78.5446 S 99 g), die zur Befriedigung der Masseforderungen nicht hinreicht, nach den Bestimmungen der §§ 46 KO. und 47 (2) KO. unter die Massegläubiger. Das Erstgericht verteilte die Konkursmasse (Masserlös im Betrage von 78.5446 S 99 g), die zur Befriedigung der Masseforderungen nicht hinreicht, nach den Bestimmungen der Paragraphen 46, KO. und 47 (2) KO. unter die Massegläubiger. Es vertrat die Auffassung, d... mehr lesen...